Geschlossene Betriebe, Kurzarbeit, wegbrechende Auftr?ge - keine guten Zeiten f?r Ausbildung. Doch es kommt eine Zeit nach der Corona-Pandemie und dann werden wieder h?nderingend Fachkr?fte gesucht werden. Darum ist es wichtig, das Unternehmen ihr Ausbildungsengagement nicht zur?ckfahren. Damit ihnen das leichter f?llt, hat die Bundesregierung das Programm "Ausbildungspl?tze sichern"auf den Weg gebracht. Leider wissen offenbar viele kleine und mittlere Unternehmen noch nicht, welche Unterst?tzung sie bekommen k?nnen. Darum fassen wir hier die wichtigsten Punkte zusammen:
- Ausbildungspr?mie: Unternehmen, die das Niveau der Ausbildung auch unter den Bedingungen der Pandemie auf dem Durchschnitt der Jahre 2017-2019 beibehalten, k?nnen eine einmalige Ausbildungspr?mie von 2.000 EUR beantragen.
- Ausbildungspr?mie plus: Die Pr?mie in H?he von 3.000 EUR kann beantragen, wer sein Ausbildungsengagement sogar ausweitet und zus?tzliche Ausbildungspl?tze anbietet.
Gef?rdert werden Ausbildungsverh?ltnisse, die zwischen dem 24. Juni 2020 und dem 15. Februar 2021 beginnen.
- Zusch?sse zur Ausbildungsverg?tung von bis zu 75 Prozent der Verg?tung k?nnen Unternehmen beantragen, die trotz Kurzarbeit die Ausbildung regul?r fortsetzen.
- ?bernahmepr?mie: Diesen Zuschuss von einmalig 3.000 EUR k?nnen Unternehmen erhalten, die einen Auszubildenden aus einem insolventen Betrieb ?bernehmen.
Antragsberechtigt sind ...
... Unternehmen, die in erheblichem Umfang von der Corona-Krise betroffen sind. W?rtlich hei?t es in der Richtlinie:
" In erheblichem Umfang von der Corona-Krise betroffen ist ein Ausbildungsbetrieb,
- der in den Monaten von Januar bis Dezember 2020 wenigstens in einem Monat Kurzarbeit durchgef?hrt hat oder
- dessen Umsatz um durchschnittlich mindestens
50 Prozent in zwei zusammenh?ngenden Monaten oder
30 Prozent in f?nf zusammenh?ngenden Monaten
im Zeitraum April bis Dezember 2020 gegen?ber dem jeweiligen Zeitraum im Jahr 2019 eingebrochen ist. Bei einem Ausbildungsbetrieb, der nach April 2019 gegr?ndet worden ist, kann in beiden Varianten alternativ der Durchschnitt des jeweiligen Zeitraums f?r 2020 mit dem Durchschnitt der Ums?tze der Monate November und Dezember 2019 verglichen werden.?
Das Bundesprogramm richtet sich an Unternehmen mit bis zu 249 Mitarbeitenden (Stichtag 29.02.2020). Die ?bernahmepr?mie k?nnen Unternehmen unabh?ngig von ihrer Gr??e erhalten.
Einbezogen sind Ausbildungsverh?ltnisse in staatlich anerkannten oder ?ber (Landes-)Gesetze geregelte Berufen. Pro Ausbildungsvertrag kann ein Unternehmen eine Pr?mie erhalten, auch das Kumulieren mit anderen F?rderprogrammen ist ausgeschlossen.
Weitere Informationen finden Sie hier. Auch die Bundesagentur f?r Arbeit ber?t, dort muss auch der Antrag gestellt werden.
Wichtig: Die Verbesserungen gegen?ber der ersten Richtlinie vom Juli gelten r?ckwirkend. Auch k?nnen abgelehnte Antr?ge neu gestellt werden.