Betrachtung ausgew?hlter gr?ndungsbezogener Rahmenbedingungen

In diesem Abschnitt werden vier gr?ndungsbezogene Rahmenbedingungen n?her behandelt:

  • Wertsch?tzung von Innovationen
  • Wissens- und Technologietransfer
  • Schutz geistigen Eigentums
  • Unternehmensbezogene Dienstleistungen

Zudem werden zwei Sonderthemen des diesj?hrigen L?nderberichts dargestellt, die nicht Teil des regul?ren j?hrlichen Datensatzes sind:

  • Unternehmensnachfolge
  • Gr?ndungs- und Innovationskompetenz in der deutschen Bev?lkerung

6.2.1 Wertsch?tzung von Innovationen

Der NES beleuchtet die Rahmenbedingung ?Wertsch?tzung von Innovationen? aus zwei unterschiedlichen Perspektiven. Im ersten Themenblock wird die Bereitschaft von Konsumentinnen und Konsumenten untersucht, sich mit neuen Technologien, Produkten und Dienstleistungen zu befassen. ?hnlich wie 2018 wird dieser Aspekt im Vergleich zu den anderen gr?ndungsbezogenen Rahmenbedingungen in Deutschland von den Gr?ndungsexpertinnen und -experten (n = 66) ?berwiegend positiv bewertet.

Der zweite Teil des Themenblockes ?Wertsch?tzung von Innovationen? erfasst die Bereitschaft von Unternehmen, sich mit neuen Technologien, Produkten und Dienstleistungen zu besch?ftigen. Insgesamt sch?tzen 64 % der Expertinnen und Experten, dass die Unternehmen gegen?ber neuen Technologien und Denkans?tzen aufgeschlossen sind (vgl. Abbildung 19). Die deutsche Wirtschaft ist demnach durch Offenheit gegen?ber neuen Technologien gekennzeichnet.

Allerdings sehen 44 % der sowie Befragten Handlungsbedarf bei bestehenden Gesetzen und Regulierungen, da sie junge und wachsende Unternehmen teilweise daran hindern k?nnen, neue Technologien und Innovationen in den Markt einzuf?hren.

Nur ein Teil der etablierten Unternehmen ist bereit, mit neuen und wachsenden Unternehmen zu kooperieren. Bezogen auf eine Zusammenarbeitsform, in der das Start-up die Zulieferung leistet, sehen rund ein Drittel der befragten Expertinnen und Experten eine Offenheit seitens der schon l?nger bestehenden Betriebe (vgl. Abbildung 20). Andere Studien zeigen auch, dass junge Unternehmen einen bedeutenden Beitrag zur gemeinsamen Entwicklung und Vermarktung von Innovationen leisten k?nnen. H?ufig entwickeln junge Unternehmen gemeinsam mit den etablierten Unternehmen neue komplement?re Produkte bzw. Dienstleistungen, um den Bed?rfnissen der Kundinnen und Kunden entgegenzukommen. Sie werden dann durch das Start-up mit der neu entwickelten Technologie in bestehende Produkte etablierter Unternehmen integriert (vgl. EFI 2019, S. 52). Zu den anderen Zielen der Kooperationen zwischen jungen und etablierten Unternehmen geh?ren aus Sicht der Start-ups insbesondere ein verbesserter Kunden- und Markzugang, die Gewinnung von Technologiewissen und -expertise sowie eine h?here Reputation und ein besseres Image.

Start-ups gelten h?ufig als Impulsgebende f?r etablierte Unternehmen. Das Gr?ndungspanel von IAB/ ZEW weist darauf hin, dass der Anteil von jungen Unternehmen, die 2017 eine Marktneuheit eingef?hrt haben, mit 11 % h?her ist als der Durchschnitt bei den etablierten Unternehmen (7,5 %) (vgl. IAB/ ZEW-Gr?ndungspanel). Zukunftspotenziale bestehen also in einer weiteren Vertiefung der Kooperationsbereitschaft von etablierten Unternehmen und Neugr?ndungen.

6.2.2 Wissens- und Technologietransfer

Die Rahmenbedingung ?Wissens- und Technologietransfer? beschreibt zentrale Aspekte des Know-how-Transfers von Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu Unternehmen sowie den Zugang zu den neuesten Technologien. Insgesamt wird das Niveau des Wissens- und Technologietransfers von den Gr?ndungsexpertinnen und -experten in Deutschland unter allen gr?ndungsbezogenen Rahmenbedingungen im Mittelfeld eingestuft. Lediglich 42 % (n = 66) der Expertinnen und Experten sind der Meinung, dass der Technologie- und Wissenstransfer von Universit?ten bzw. ?ffentlichen Forschungseinrichtungen hin zu neuen und wachsenden Unternehmen effizient ist.

Generell ist die Zahl der Gr?ndungen aus Hochschulen bzw. au?eruniversit?ren Forschungseinrichtungen heraus in Deutschland nach wie vor gering, obwohl das Angebot an Inkubator-Programmen, um Gr?ndungen aus der Wissenschaft zu f?rdern, zugenommen hat (vgl. EFI 2019, S. 49). Die meisten Gr?ndungsexpertinnen und -experten vertreten hier jedoch die Meinung, dass es angemessene F?rderprogramme und -ma?nahmen in Deutschland gibt, um die Ausgr?ndung von innovativen neuen Unternehmen aus Hochschulen zu unterst?tzen.

Auff?llig sind nach Einsch?tzung der befragten Expertinnen und Experten die Unterschiede zwischen neuen und wachsenden sowie gro?en und etablierten Unternehmen, wenn es um den Zugang zu Forschung und Technologie geht. 67 % der Befragten attestieren hier jungen und wachsenden Unternehmen einen Nachteil (vgl. Abbildung 21). Als m?glicher Grund kann angef?hrt werden, dass viele junge Unternehmen keine eigenen Kapazit?ten f?r Forschungs- und Entwicklungsaktivit?ten vorsehen. Die Mehrheit der Expertinnen und Experten (58 %) ist der Meinung, dass sich junge und wachsende Unternehmen neueste Technologien aus Kostengr?nden schlichtweg nicht leisten k?nnen (vgl. Abbildung 22). Staatliche Zusch?sse k?nnten hier Abhilfe schaffen, sind nach Meinung der Befragten jedoch nicht im ausreichenden Ma?e vorhanden.

Die als ausbauf?hig wahrgenommenen Subventionsm?glichkeiten zum Erwerb neuester Technologien er?ffnen hier ein Handlungsfeld f?r die Feinsteuerung existierender bzw. geplanter ?ffentlicher Unterst?tzungsleistungen. Lediglich 40 % der Expertinnen und Experten sehen in der gegebenen Wissens- und Technologieinfrastruktur in Deutschland eine ausreichende Qualit?t, um den Aufbau von Technologieunternehmen auf Weltniveau zu unterst?tzen.

6.2.3 Schutz geistigen Eigentums

Die Rahmenbedingung Schutz des geistigen Eigentums umfasst den Patent- und Markenzeichenschutz, die Urheberrechtsgesetzgebung sowie die Handhabung und Durchsetzbarkeit von Schutzrechten in der Praxis. Die befragten Gr?ndungsexpertinnen und -experten bewerten diese Aspekte insgesamt positiv. Im Ranking aller 20 gr?ndungsbezogenen Faktoren belegt der Schutz des geistigen Eigentums den zweiten Platz. Lediglich 15 % (n = 65) der Befragten sehen Verbesserungsbedarf, 72 % sch?tzen die Bedingungen als positiv oder eher positiv ein.

Das Urheberrecht an Werken wie Literatur, Musik, Fotos und Filmen entsteht in Deutschland automatisch mit deren Erstellung. Erfindungen, die einen technischen Charakter besitzen, gewerblich anwendbar, neu sowie eine tats?chliche Erfindung sind, k?nnen beim Deutschen Patentund Markenamt (DPMA) angemeldet werden. Durch Gebrauchsmuster lassen sich technische Erfindungen mit niedrigerem erfinderischen Wert sch?tzen, die Exklusivit?t entsteht hier jedoch f?r eine k?rzere Zeitdauer (vgl. BMWi 2020). Marken ? hierunter versteht man die Kombinationen von Buchstaben, W?rtern, Zahlen oder auch Farben, Logos und Tonfolgen ? sind infolge intensiver Nutzung im Gesch?ftsverkehr oder durch deren Eintragung beim DPMA gesch?tzt (vgl. Deutsches Patent- und Markenamt 2019). Die vorangehend auszugsweise exemplarisch geschilderte Gesetzeslage zum Schutz des geistigen Eigentums in Deutschland ? die f?r bestehende sowie neugegr?ndete Unternehmen gleicherma?en gilt ? wird von 86 % (n = 66) der Gr?ndungsexpertinnen und -experten als zufriedenstellend angesehen (vgl. Abbildung 23).

Gebrauch und Nutzen von Rechten des geistigen Eigentums sind jedoch in hohem Ma?e branchenabh?ngig. Eine gemeinsame Studie des Europ?ischen Patentamts und des Amts der Europ?ischen Union f?r geistiges Eigentum zeigt, dass 45 % des Bruttoinlandsproduktes der EU (Durchschnittswert der Jahre 2014?2016) in schutzrechtintensiven Wirtschaftszweigen erwirtschaftet werden. Gemessen an Arbeitspl?tzen macht dies 39 % der Gesamtbesch?ftigung in der EU aus (vgl. Europ?isches Patentamt 2019).

Junge und wachsende Unternehmen, f?r die der Schutz des geistigen Eigentums eine Rolle spielt, k?nnen sich in Deutschland in der Praxis weitgehend darauf verlassen, dass ihre Patente, Urheberrechte und Markenzeichen auch tats?chlich von den anderen Marktakteuren geachtet werden. Vier von zehn Gr?ndungsexpertinnen und -experten sehen hier jedoch ein m?gliches Problem (n = 65), siehe Abbildung 24. Auch werden in Deutschland die Rechte von Erfindungen mit Bezug auf ihre Inventionen weitestgehend respektiert. Diesbez?glich sieht lediglich eine von zehn befragten Personen (n = 65) m?gliche Risiken.

Gr?ndende und Start-ups sind bei der Verletzung ihrer geistigen Eigentumsrechte ? und auch bei der Erlangung von Schutzrechten ? teilweise jedoch im Vergleich zu bestehenden gro?en Unternehmen benachteiligt. Da sie oft ?ber geringere finanzielle und personelle Ressourcen verf?gen, ist die gerichtliche Geltendmachung ihrer Rechte aufgrund m?glicher hoher Anwaltsund Prozesskosten f?r sie fordernder. Gleiches gilt beispielsweise auch f?r die Erlangung eines Patents. Hiermit sind oft Kosten f?r Rechtsvertretung sowie ein hoher zeitlicher Aufwand verbunden.

6.2.4 Unternehmensbezogene Dienstleistungen

Die Rahmenbedingung unternehmensbezogene Dienstleistungen bildet ab, in welcher Quantit?t und Qualit?t jungen und wachsenden Unternehmen in Deutschland Unternehmensberatungs- und Bankdienstleistungen sowie Liefer- oder Subunternehmen zur Verf?gung stehen. Unter allen 20 gr?ndungsunterst?tzenden Rahmenbedingungen liegt die Rahmenbedingung auf dem f?nften Rang. Von je zehn Gr?ndungsexpertinnen und -experten bewerten sechs unternehmensbezogene Dienstleistungen f?r Gr?ndungen als positiv (n = 65).

In Deutschland k?nnen junge und wachsende Unternehmen aus einem gro?en Pool an Beratungen sowie potenziellen Liefer- und Subunternehmen w?hlen: 82 % (n = 65) der Befragten sehen die M?glichkeiten als umfassend an. Laut den Industrie- und Handelskammern verbreitet sich auch der Weg der Onlineberatung immer st?rker. So nutzten 2018 beispielsweise insgesamt 10.322 Gr?ndungsinteressierte diese Option. Der h?chste Wert seit Erfassung der Onlineberatungen durch den DIHK ab 2012 (vgl. DIHK 2019, S. 9). Aufgrund der Bandbreite des Angebots sind die Kosten f?r die Unternehmen tragbar. Hier sehen lediglich 34 % (n = 65) der Gr?ndungsexpertinnen und -experten Handlungsbedarf (vgl. Abbildung 25).

Die Qualit?t der zur Verf?gung stehenden Beratung sowie der Lieferund Subunternehmen wird von der H?lfte der Befragten (n = 65) als hoch angesehen. Bezogen auf Beratungsdienstleistungen f?r junge und wachsende Unternehmen besteht dabei auch kaum ein Unterschied zwischen ?klassischen? Themenfeldern wie dem Unternehmensrecht und Rechnungswesen ? 49 % (n = 65) der Befragten bewerten diese als qualitativ hochwertig ? sowie Zukunftsfeldern wie digitalen Gesch?ftsmodellen, welche 55 % (n = 65) der Befragten als qualitativ hochwertig bewerten. Auch bei Bankdienstleistungen k?nnen neue und wachsende Unternehmen laut der Befragung auf hochwertige Angebote zur?ckgreifen (vgl. Abbildung 26).

In Deutschland ist es f?r neue und wachsende Unternehmen relativ einfach, Beratungs- und Bankdienstleistungen sowie professionelle Beratung in Rechtsfragen von hoher Qualit?t zu erhalten.