5.5.5 Baugenehmigung

5.5.5 Baugenehmigung

Eine Baugenehmigung ist f?r die rechtliche Gr?ndung eines Unternehmens in der Regel nicht erforderlich. Jedoch ist die Erteilung einer Erlaubnis manchmal, wie im Fall der Apothekenbetriebserlaubnis, mit r?umlichen Voraussetzungen verbunden, die gegebenenfalls anhand einer vorzulegenden Baugenehmigung nachzuweisen sind. Im Gegensatz zur Apothekenbetriebserlaubnis, die bislang nur analog zu beantragen ist, konnten die Mystery Shopper zur Baugenehmigung ? sofern eine solche f?r die Erlaubnis verlangt wurde ? zumindest Ans?tze einer digitalen Beantragung finden. So bieten Brandenburg und Hamburg die M?glichkeit einer elektronischen Erfassung, wobei der Antrag selbst allerdings immer noch auszudrucken und per Post zu versenden ist.

M?gliche Hemmnisse f?r die Digitalisierung des Bauantragsverfahrens sind nach den Ausk?nften aus den Interviews die mangelnde Digitalisierung der Bauunterlagen und die Komplexit?t des Verfahrens. Au?erdem, so gab ein Gespr?chspartner zu bedenken, befinden sich die Kommunen erst am Anfang, Verfahren zu digitalisieren.

Das Dilemma bei der Digitalisierung komplexer Verwaltungsleistungen zeigt das Beispiel Hamburg, wo zwar ein Portal zum Bauantragsverfahren zur Verf?gung steht, die Einreichung des Bauantrags dort aber nur unter Nennung eines nachweislich qualifizierten Entwurfsverfassers m?glich ist.