5.5.4 Apothekenbetriebserlaubnis

5.5.4 Apothekenbetriebserlaubnis

Kapitel 5.4.1 lie? erkennen, dass die Gr?ndung einer Apotheke bislang ein nahezu vollkommen analoger Vorgang ist. Dennoch k?nnen Kommunen durch den Einsatz digitaler Mittel dem Gr?nder zumindest den Einstieg erleichtern. Hier sind vor allem Gemeinden in Baden-W?rttemberg, z.B. Schwetzingen, Reilingen oder Esslingen, aufgefallen, da diese Gemeinden die Apothekenbetriebserlaubnis auf ihren Seiten mit einem Text des Landes im Verzeichnis der Dienstleistungen f?hren, selbst wenn die Zust?ndigkeit beim jeweiligen Regierungspr?sidium liegt. Auf diese Weise erhalten Gr?nder, die sich, allein schon zur Gewerbeanmeldung, zun?chst einmal auf den Seiten ihrer Gemeinde erkundigen, einen ?berblick ?ber das Verfahren, die Voraussetzungen und erforderlichen Unterlagen sowie die zust?ndige Beh?rde.

Eine M?glichkeit, die digitale Gr?ndung einer Apotheke in Zukunft zu erleichtern, besteht im Verzicht auf einzelne Unterlagen bzw. die Beglaubigung vorhandener Unterlagen. Allerdings liegt die Entscheidung dar?ber nicht zuletzt beim Land, das entweder ?ber eine Landesbeh?rde die Erlaubnis selbst erteilt oder zumindest die Verwaltungsvorschrift zum Erlaubnisverfahren erl?sst.