5.5.3 Maklererlaubnis

5.5.3 Maklererlaubnis

Wie bei der Eintragung in die Handwerksrolle ist der digitale Reifegrad auch bei der Maklererlaubnis in erster Linie durch das Angebot der Landesportale determiniert. In Bezug auf die hier untersuchte Erlaubnis haben die Mystery Shopper wiederum in Hessen und Schleswig-Holstein besonders viele Merkmale digitaler Reife gefunden, wobei sich allerdings die Gr?nde daf?r zwischen diesen beiden Portalen unterscheiden. Der EA in Hessen hat die Beantragung der Maklererlaubnis sehr weitgehend in die Gewerbeanmeldung integriert und somit die Transaktion erleichtert. Der Gr?nder muss jedoch die von der Kommune verlangten Nachweise selbst beschaffen und dann als Datei im Portal hochladen. In Schleswig-Holstein hingegen muss der Gr?nder bei einer Beantragung ?ber den EA einen Teil dieser Unterlagen nicht selbst besorgen. Allerdings ist die Beantragung in Schleswig-Holstein ein eigenes Verfahren, das nicht unmittelbar in die Gewerbeanmeldung integriert ist.

Von dem Angebot in Hessen profitieren auch Gemeinden, die einer elektronischen ?bermittlung eigentlich ablehnend gegen?berstehen, wie das ? stellvertretend auch f?r andere Kommunen genannte und in Kapitel 5.4.1 bereits erw?hnte ? Beispiel Darmstadt in Abbildung 57 illustriert. Die Integration des Hessenfinders auf der Seite zur Maklererlaubnis f?hrt die Aufforderung der Stadt zum pers?nlichen Erscheinen ad absurdum.

Wie bei der Beantragung der Handwerkskarte oder der Gewerbeanmeldung verweisen l?ngst nicht alle Erlaubnisbeh?rden auf ein bereits vorhandenes Angebot des Landesportals. Dies trifft nicht nur f?r die Kommunen zu, sondern auch f?r die Industrie- und Handelskammern, die in Schleswig-Holstein und Niedersachsen f?r die Erteilung der Maklererlaubnis zust?ndig sind.

Betrachtet man nicht den gesamten Prozess der Beantragung, sondern nur einzelne Teile, f?llt auf, dass Berlin und Hamburg einen besonders hohen Grad der Integration in Bezug auf die f?r die Maklererlaubnis verlangten Unterlagen aufweisen, wenn auch in unterschiedlicher Weise. W?hrend Berlin auf der Seite zur Beantragung s?mtliche Unterlagen zur Besorgung mit Links hinterlegt hat, besorgt die Erlaubnisbeh?rde in Hamburg, wie in Kapitel 5.4.5 bereits erw?hnt, auf Wunsch alle Unterlagen intern.