5.5.1 Gewerbeanmeldung

5.5.1 Gewerbeanmeldung

Betrachtet man den gesamten Prozess der Gewerbeanmeldung von der Beschaffung von Informationen bis hin zur Integration weiterer Verfahren, fallen die gr??eren St?dte Dresden und Flensburg sowie die beiden kleineren St?dte Neu-Isenburg und K?nigstein im Taunus ins Auge. Obwohl alle diese Gemeinden unterschiedliche Ans?tze gew?hlt haben, weisen sie doch einen hohen digitalen Reifegrad auf.

Flensburg hat auf der Seite zur Gewerbeanmeldung den Standardtext aus dem Zust?ndigkeitsfinder Schleswig-Holstein integriert, der insgesamt ? mit Ausnahme der in Kapitel 5.1.1.2 erw?hnten Irritation ? einen guten ?berblick zur Verwaltungsleistung bietet. Vor allem werden die Zust?ndigkeiten f?r die pers?nliche bzw. postalische Meldung bei der Ordnungsverwaltung und f?r die elektronische Meldung beim EA gleichrangig und direkt erkennbar dargestellt.

Der Standardtext aus dem Zust?ndigkeitsfinder enth?lt au?erdem einen Link zu einer Seite der IHK, wo dann weitere Hinweise zur steuerlichen Erfassung und Meldung bei der Berufsgenossenschaft zu finden sind. Diese Vorgehensweise ist zwar nicht optimal, weil die Informationen der IHK auch direkt im Text des Landes integriert werden k?nnten, jedoch erhalten Gr?nder so zumindest die Chance, die Ausk?nfte zu erhalten.

Das vom IT-Verbund Schleswig-Holstein betriebene Portal des EA erlaubt einen einfachen Zugang zur elektronischen Gewerbeanmeldung sowie zur Beantragung der Eintragung in die Handwerksrolle und der Erlaubnis f?r mehrere spezifische Gewerbe. Dabei erreicht der Gr?nder die einzelnen Verfahren jeweils getrennt ?ber die Einstiegsseite zur elektronischen Beantragung.

?hnlich wie Flensburg integrieren Neu-Isenburg und K?nigstein einen Standardtext des Hessen-Finders in ihre Webseite zur Gewerbeanmeldung mit einem Link zum EA Hessen. Anders jedoch als in Schleswig-Holstein enth?lt der Text keine Ausk?nfte zu weiteren Verfahren oder direkte Links dahin. Daf?r findet der Gr?nder auf der Startseite des EA unter den ersten Schritten Hinweise unter anderem zur steuerlichen Erfassung und Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft. Ein weiterer Unterschied besteht in dem Ansatz des Portals. Im Gegensatz zum EA in Schleswig-Holstein bedarf es in Hessen eines separaten Kontos mit Benutzername und Passwort, womit der Gr?nder seine einzelnen Antr?ge verwalten kann. Die Eintragung in die Handwerksrolle sowie die Maklererlaubnis k?nnen dann in dem Prozess der Gewerbeanmeldung direkt mit beantragt werden.

Dar?ber hinaus weisen die beiden Kommunen auch noch zwei eigene Besonderheiten auf. K?nigstein hat statt eines alphabetischen Verzeichnisses die Verwaltungsleistungen nach Lebenslagen eingeteilt, so dass der Gr?nder in der Kategorie Gewerbe und Wirtschaft eine ?bersicht zu den unternehmensbezogenen Verwaltungsleistungen erh?lt. Neu-Isenburg bietet neben einem Dienstleistungsverzeichnis die Rubrik Online-Service, die ebenfalls das Angebot der Gewerbeanmeldung beinhaltet, aber auf eine andere Seite mit einem Portal der Gemeinde f?hrt. W?hlt der Gr?nder diesen Einstieg, reduziert sich das Angebot verf?gbarer Informationen und es entf?llt die M?glichkeit, weitere Antr?ge in einem Verfahren zu stellen.

Dresden verfolgt mit dem Angebot eigener Inhalte sowie eines eigenen Portals einen v?llig anderen Ansatz:

Die Seite zur Gewerbeanmeldung in Abbildung 56 enth?lt zumindest einzelne Inhalte auch in englischer Sprache, verweist deutlich auf das Online-Antragsverfahren und bietet zudem eine Liste mit Links zu den T?tigkeiten, die besonderen gewerberechtlichen Bestimmungen unterliegen. Der Zugang zum Portal erfolgt ?ber den B?rgeraccount, bei dem sich der Gr?nder mit seiner eID registrieren kann. Sofern der Gr?nder keinen neuen elektronischen Personalausweis besitzt, ist auch die Registrierung ?ber Benutzername und Passwort m?glich, die allerdings ? ?hnlich dem Postident-Verfahren ? einer weiteren Identifikation beim Amt bedarf. Einzig verwirrend ist der Hinweis, der Gr?nder ben?tige f?r die Gewerbeanmeldung eine Signaturkarte, obwohl bei der Gewerbeanmeldung selbst dem Anschein nach die eID gen?gt.

Wie die Ausf?hrungen bis hierhin schon erahnen lassen, gibt es nicht die eine unter allen Umst?nden perfekte digitale Gewerbeanmeldung. So bieten auch die Seiten dieser vier Gemeinden Optimierungspotentiale. Z.B. fehlen auf den Seiten unmittelbare Hinweise zur steuerlichen Erfassung und Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft. In dieser Hinsicht ? wenn auch nicht ?ber den gesamten Prozess der Gewerbeanmeldung ? haben einige Gemeinden in der Stichprobe aus Sachsen-Anhalt und Th?ringen einen Vorteil, indem sie einen Text des Landes verwenden, der die Gr?nder darauf hinweist, dass sie nicht nur bei der Gemeinde die Gewerbeanmeldung abgeben m?ssen, sondern sich auch eigenst?ndig mit dem Finanzamt und der Berufsgenossenschaft in Verbindung setzen m?ssen.