5.4.3 Ausfertigung der Meldungen und Antr?ge

5.4.3 Ausfertigung der Meldungen und Antr?ge

Nachdem ein Gr?nder die Gewerbeanmeldung oder das Erlaubnisverfahren gefunden hat und bevor er die Meldung oder den Antrag versenden kann, muss er die- oder denselben noch ausfertigen. Sofern ihm dazu kein Portal zur Verf?gung steht, erleichtert ihm gegebenenfalls ein elektronisch ausf?llbares Formular sein Vorhaben. Abbildung 51 zeigt, dass selbst diese einfache Form der Digitalisierung nicht von allen Beh?rden genutzt wird. Insbesondere die f?r die Apothekenbetriebserlaubnis zust?ndigen Beh?rden scheinen ? wie sich auch an den anderen Merkmalen der Digitalisierung offenbart ? noch nicht in der digitalen Welt angekommen zu sein.

Inwieweit die Digitalisierung den Aufwand f?r die Ausfertigung der Gewerbeanmeldung reduziert, l?sst sich anhand der Erfahrungen der Mystery Shopper aufgrund der dicht beieinanderliegenden Zeiten in Abbildung 49 nur eingeschr?nkt feststellen. Auffallend ist lediglich, dass die Mystery Shopper die Gewerbeanmeldung in kommunalen Portalen im Verh?ltnis h?ufiger unter f?nf Minuten erledigten. Dies k?nnte darin begr?ndet sein, dass einige der beobachteten Portale sich nur auf die Gewerbeanmeldung konzentrieren und sich dementsprechend leicht der Zugang f?r den Gr?nder gestaltet.

Nicht in diesen Zeiten ber?cksichtigt ist der Aufwand f?r die Anmeldung an einem Portal, der allerdings laut Erfassung im Schnitt nur mit zwei Minuten zu Buche schl?gt, was in etwa dem Aufwand zur Ausfertigung einer E-Mail oder eines Briefes entsprechen d?rfte.

?hnlich der Gewerbeanmeldung sind die Antr?ge f?r die betrachteten Erlaubnisse mit einem ?berschaubaren Zeitaufwand verbunden:

Auch die differenzierte Betrachtung nach Nutzung einer Portall?sung l?sst aufgrund der geringen Fallzahlen und Abst?nde keine belastbaren statistischen Erkenntnisse zu. Auf Basis der verf?gbaren Daten und Erkenntnisse aus der Qualit?tssicherung scheinen die Unterschiede in der Erfassung zum einen durchaus in der Ausgestaltung des jeweiligen Formulars und den verf?gbaren Informationen zum Verfahren (vgl. Kapitel 5.1.2), zum anderen aber auch in der Bearbeitungsgeschwindigkeit des Verfassers begr?ndet zu sein.

Eine M?glichkeit, die Ausfertigung von Antr?gen zu beschleunigen, ist die ?bernahme von bereits an anderer Stelle eingegebenen oder verf?gbaren Daten (Once Only Principle). Eine solche ?bernahme konnte in der Untersuchung jedoch nur festgestellt werden, wenn der Mystery Shopper einen Erlaubnisantrag im Portal zur Gewerbeanmeldung direkt mitbeantragen konnte. In diesen F?llen ist der erfasste Aufwand tendenziell ein wenig niedriger, was jedoch aufgrund des nur geringen Unterschieds und der lediglich 17 F?lle jeweils f?r die Eintragung in die Handwerksrolle und die Maklererlaubnis statistisch nicht ?berbewertet werden darf.