5.3.1 Horizontale Verfahrensintegration

5.3.1 Horizontale Verfahrensintegration

Die f?r einen Gr?nder relevanten Beh?rden ? das Ordnungsamt der Gemeinde zur Gewerbeanmeldung, das Finanzamt als Landesbeh?rde, die Berufsgenossenschaft und die jeweils zust?ndige Kammer als K?rperschaften des ?ffentlichen Rechts sowie die gegebenenfalls zust?ndige Erlaubnisbeh?rde der Gemeinde, des Kreises, des Landes oder des Bundes ? bewegen sich auf unterschiedlichen gebietsk?rperschaftlichen Ebenen. Dennoch muss der Gr?nder alle Meldungen und Antr?ge voneinander unabh?ngig zu Beginn seiner T?tigkeit diesen Beh?rden ?bermitteln, selbst wenn die Gewerbemeldestelle dem Finanzamt, der Berufsgenossenschaft, der Kammer und gegebenenfalls einer Erlaubnisbeh?rde die Gewerbeanmeldung anzeigt. Mit Ausnahme des Falls, dass das Ordnungsamt einer Gemeinde neben der Gewerbeanmeldung auch die betreffende Erlaubnis bearbeitet, ist die Gemeinde nur f?r die Inhalte der Gewerbeanmeldung zust?ndig und entscheidet, inwieweit andere Verfahren auf den eigenen Seiten integriert werden sollen (s.a. Kapitel 5.1.2). Wie aus Abbildung 36 hervorgeht, integriert der ?berwiegende Teil der Gemeinden keine weiteren Verfahren, f?r die sie nicht zust?ndig sind, selbst wenn diese in unmittelbarem Zusammenhang zur Gewerbeanmeldung stehen.

Obwohl kreisfreie St?dte einen gr??eren Umfang an Zust?ndigkeiten besitzen, weisen die in der Stichprobe erfassten im Vergleich zu den anderen Gemeinden den geringsten Integrationsgrad auf. Auch wenn die Vermutung naheliegt, dass die Fachbereiche in gr??eren St?dten fokussierter sind als ihre Kollegen in kleinen Gemeinden, so darf dieser Befund doch angesichts von ?nur? 27 kreisfreien St?dten und 34 Kleinst?dten und Gemeindeverb?nden nicht ?berbewertet werden.

Besonders kritisch ist der geringe Anteil der Gemeinden, die weder Informationen noch weiterf?hrende Links zu den alle Unternehmen betreffenden Verfahren der steuerlichen Erfassung und Meldung bei der Berufsgenossenschaft in ihren Seiten zur Gewerbeanmeldung integriert haben. Denn gerade diese Seiten eignen sich besonders als Startpunkt, da die Gewerbeanmeldung f?r viele Gr?nder das initiale Verfahren darstellt. Zwar ?bermittelt die Gewerbemeldestelle die Gewerbeanzeige an das Finanzamt und die DGUV, ohne weitere Hinweise ist aber Gr?ndern, die von selbst keine weiteren Informationen einholen, nicht immer bewusst, dass sie zur Abgabe des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt und zur Meldung bei der f?r sie zust?ndigen Berufsgenossenschaft grunds?tzlich selbst verantwortlich sind, auch wenn Finanz?mter und Berufsgenossenschaften in der Praxis bei einem Vers?umnis zun?chst einmal den Gr?nder freundlich anmahnen (s.a. Kapitel 5.1.2).

In den F?llen, in denen die Mystery Shopper integrierte Hinweise gefunden haben, handelt es sich nicht um vollst?ndige Ausf?hrungen, sondern nur um kurze Hinweise, manchmal hinterlegt mit Links, zur Notwendigkeit und zust?ndigen Stelle. Einige Gemeinden nutzen zur Integration das Angebot des Landesportals und verkn?pfen auf ihrer Seite direkt zur entsprechenden Seite des Portals, wie z.B. Karlsfeld und Sulzemoos den Gr?nder direkt zum BayernPortal f?r die Erlaubnis nach ? 34c GewO leiten. Eine andere Variante der Integration haben einige Gemeinden in Schleswig-Holstein gew?hlt, die dem Gr?nder zur ausf?hrlicheren Information einen Link zur IHK anbieten, wo sie dann tats?chlich die notwendigen Hinweise erhalten.

Wie in Kapitel 5.1.2 bereits erw?hnt, haben einige Gemeinden keine gesonderte Seite zur Gewerbeanmeldung oder beschr?nken sich auf das Wesentlichste und verweisen f?r alles Weitere direkt auf das Portal. Daher k?nnten unter Umst?nden fehlende Informationen durch Hinweise im Portal ersetzt werden, was aber auch nur bedingt m?glich ist, wie Abbildung 37 verdeutlicht:

Die wenigen Hinweise in den kommunalen Portalen verwundern nicht, da die Kommunen die betreffenden Hinweise, wenn sie denn vorhanden sind, auf den Seiten zuvor vermerkt haben. Allerdings finden auch die Gr?nder, die ihre Gewerbeanmeldung ?ber ein Portal des Landes oder EA vornehmen, nur in rund einem Drittel der F?lle Hinweise auf die Meldungen beim Finanzamt und der Berufsgenossenschaft. Etwas h?ufiger erhalten Gr?nder in den Portalen Ausk?nfte zur Eintragung in die Handwerksrolle oder zur Maklererlaubnis. Der Grund daf?r liegt darin, dass die betreffenden Portale diese Verwaltungsleistungen im Gegensatz zur steuerlichen Erfassung, berufsgenossenschaftlichen Anmeldung oder Apothekenbetriebserlaubnis anbieten.

Im Zuge seiner Unternehmensgr?ndung k?nnen dem Gr?nder Hinweise auf die steuerliche Erfassung sowie die Meldung bei der Berufsgenossenschaft nicht nur auf der Seite bzw. dem Portal zur Gewerbeanmeldung, sondern auch noch an anderer Stelle begegnen. Daher sollten die Mystery Shopper alle Hinweise einbeziehen, die sie schlie?lich zu den beiden Verfahren f?hrten. Das Ergebnis in Abbildung 38 ist denn auch ein wenig besser, kann jedoch immer noch nicht zufriedenstellen:

In rund der H?lfte aller F?lle mussten die Mystery Shopper die steuerliche Erfassung selbst recherchieren. So ist keinesfalls gew?hrleistet, dass alle Gr?nder der Anforderung des Finanzamts nachkommen. Zudem ?berraschte, dass in keinem einzigen Fall die Mystery Shopper eine M?glichkeit zur elektronischen steuerlichen Erfassung ?ber das ELSTER-Portal fanden.

Ein ?hnliches Bild ergibt sich in Abbildung 39 zu den Hinweisen auf die vorgeschriebene Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft. Erh?lt der Gr?nder nicht ?ber eine Beratung oder Selbststudium Kenntnis von der Notwendigkeit dieser Meldung, besteht die Wahrscheinlichkeit, dass er eine Ordnungswidrigkeit begeht, selbst wenn die Berufsgenossenschaften diese in der Praxis nicht ahnden.

Der Befund der Mystery Shopper bedeutet nicht, dass die entsprechenden Informationen ?berhaupt nicht existieren, sondern nur, dass dem Gr?nder im Zuge der Gewerbeanmeldung keine Hinweise begegnen. Die weitere Recherche hat z.B. f?r das Landesportal in Sachsen oder die Stadt Schwerin gezeigt, dass dort die steuerliche Erfassung einschlie?lich eines Links auf das ELSTER-Portal ausgiebig erl?utert wird, allerdings nicht im Rahmen der Gewerbeanmeldung zu finden war, sondern nur bei einer gezielten Suche nach der steuerlichen Erfassung. Ebenso findet ein Gr?nder, der im BayernPortal nach der Apothekenbetriebserlaubnis sucht, eine ausf?hrliche Erl?uterung zum Verfahren, ?ber die der Mystery Shopper im Zuge der Gewerbeanmeldung aber eben nicht ?gestolpert? ist.

In Kapitel 5.1.1.3 wurde bereits die Herausforderung f?r den Gr?nder erl?utert, die richtige Seite f?r die Beantragung einer Erlaubnis zu finden. Eine gro?e Erleichterung ist dabei die integrierte Beantragung im Portal der Gewerbeanmeldung oder ein Link zur Erlaubnisbeh?rde. Beides jedoch ist den Mystery Shoppern nur selten begegnet:

W?hrend Links zur Eintragung in die Handwerksrolle und Maklererlaubnis aufgrund der H?ufigkeit respektive fachlichen N?he zur Gewerbeanmeldung h?ufiger vermutet wurden, war das Ergebnis zur Apothekenbetriebserlaubnis durchaus erwartet. Dennoch haben einige Gemeinden in Baden-W?rttemberg in ihrem Verzeichnis der Verwaltungsleistungen auch einen Eintrag mit ausf?hrlichen Erl?uterungen zur Apothekenbetriebserlaubnis, obwohl das Regierungspr?sidium daf?r zust?ndig ist (s.a. Kapitel 5.1.1.3).

Die Ursache f?r den geringen Grad an Integration liegt nach den in den Interviews gewonnenen Anhaltspunkten vermutlich in der meistens alleinigen Zust?ndigkeit der einzelnen Fachbereiche f?r die Inhalte der Seiten und damit auch f?r das Einpflegen von Hinweisen und Links zu anderen Verwaltungsleistungen (s.a. Kapitel 5.1.2). Aufgrund der Spezialisierung sind den Mitarbeitern die Gegebenheiten zu anderen Verfahren wenig gel?ufig. Eine Hilfe k?nnte eine Art Checkliste sein, die die Verwaltungsleitung den Fachbereichen verbindlich zur Erleichterung der redaktionellen Betreuung an die Hand gibt. In den Gespr?chen zeigte sich au?erdem, dass die Kommunen den Hinweis auf eine bessere Integration dankend aufgenommen haben und dementsprechend Inhalte erg?nzen oder eine bessere Integration in ihren Gremien thematisieren wollen.