5.2.3 Beratung und pers?nlicher Kontakt

5.2.3 Beratung und pers?nlicher Kontakt

Die interviewten Verwaltungsmitarbeiter stehen elektronischen L?sungen nicht grunds?tzlich ablehnend gegen?ber. Das Problem sei vielmehr, dass die Applikationen zur Erfassung der Meldungen und Antr?ge die juristische Komplexit?t und Vielf?ltigkeit tats?chlicher Gr?ndungen nicht vollst?ndig erfassen k?nnen. Die Vertreter der Ordnungsbeh?rden und der Wirtschaftsf?rderungen vermissen bei einer elektronischen Unternehmensgr?ndung die M?glichkeit, Gr?nder bei rechtlich kniffligen Fragen beraten zu k?nnen. Gerade Gr?ndern, die im Vorfeld nicht die Dienste eines Gr?ndungsberaters in Anspruch genommen haben, k?nne so, wie es der Sachbearbeiter einer Ordnungsbeh?rde ausdr?ckte, eine erste ?kleine Beratung? zukommen.

Um die Vorteile einer elektronischen Unternehmensgr?ndung mit denen eines pers?nlichen Gespr?chs mit dem Sachbearbeiter zu kombinieren, wurde in den Gespr?chen die ? zum Teil auch schon in den Beh?rden vorhandene ? Idee einer im Prozess der elektronischen Unternehmensgr?ndung verf?gbaren M?glichkeit zur direkten Interaktion zwischen Gr?nder und Sachbearbeiter diskutiert. Ein solches Instrument k?nnte in einer Art von Chat oder bei besonders anspruchsvollen Gr?ndungen in Form einer Remotesitzung realisiert werden. Dazu m?sste an geeigneter Stelle im Prozess eine Schnittstelle zur Kommunikation zwischen Gr?nder und Sachbearbeiter implementiert werden. Denkbar ist auch, dass eine solche Option auf Basis der Eingaben des Gr?nders nur bei bestimmten Konstellationen geboten wird. Eine weitere Option, die vom Leiter der IT-Abteilung einer Kommune in die Diskussion eingebracht wurde, ist ein erg?nzendes Tool zur Terminvereinbarung, damit der Sachbearbeiter eine Anfrage nicht ?zwischen T?r und Angel? beantworten muss. Auf diese Weise k?nnte die Digitalisierung einen f?r beide Seiten sp?rbaren Mehrwert generieren.