5.2.1 Ansprechpartner in den Beh?rden

5.2.1 Ansprechpartner in den Beh?rden

Voraussetzung f?r eine Kommunikation ist die Verf?gbarkeit eines Ansprechpartners. In ?lteren Untersuchungen zum digitalen Reifegrad gen?gte daf?r auch eine generische E-Mailadresse der Beh?rde oder ein allgemeines Kontaktformular. In dieser Untersuchung wurden die Anforderungen an die Verf?gbarkeit bewusst strenger formuliert, weil erstens Hilfe suchende Gr?nder m?glichst schnell eine belastbare Antwort ohne Umwege suchen und zweitens eine allgemeine elektronische Kontaktm?glichkeit keine Differenzierung zul?sst, da mittlerweile ausnahmslos alle kommunalen Verwaltungen mindestens eine elektronische Kontaktoption anbieten.

Abbildung 32 zeigt f?r die Gemeinden, die eine eigene Seite f?r die Gewerbeanmeldung zur Verf?gung stellen, dass die Mystery Shopper eher in kleineren Gemeinden einen konkreten Ansprechpartner gefunden haben. Kreisfreie St?dte hingegen scheinen zur Anonymisierung der Ansprechpartner zu neigen, was vermutlich nicht zuletzt in der h?heren Komplexit?t des Verwaltungsapparats einer kreisfreien Stadt begr?ndet ist.

Da einige Seiten der Gemeinden direkt auf ein Portal verweisen, war f?r die Untersuchung au?erdem von Interesse, inwieweit Gr?ndern in den Portalen ein Ansprechpartner zur Verf?gung steht. W?hrend Gr?nder, deren Gemeinde auf das Portal eines EA verweist, zumindest noch in fast der H?lfte der F?lle im dortigen Portal einen konkreten Ansprechpartner finden konnten, bleibt Gr?ndern, die die Gewerbeanmeldung ?ber ein von der Landesregierung betreutes Portal vornehmen, allenfalls eine anonyme E-Mailadresse:

So haben Gr?nder, deren Gemeinde ohnehin schon keine eigene Seite zur Gewerbeanmeldung pflegt und stattdessen nur auf ein Landesportal verweist, ?berhaupt keine M?glichkeit, sich direkt an einen zust?ndigen Ansprechpartner zu wenden.

Im Hinblick auf die betrachteten Erlaubnisverfahren fallen die Handwerkskammern positiv auf. Von den 73 Gr?ndungen, bei denen die Handwerkskarte nicht direkt ?ber das Portal zur Gewerbeanmeldung mitbeantragt werden kann, steht in 60 F?llen ein konkreter Ansprechpartner, oftmals verbunden mit dem Angebot zur Beratung, zur Verf?gung:

Zur Baugenehmigung bleibt noch zu erg?nzen, dass von den 31 Gemeinden, in denen eine Baugenehmigung zur Apothekenbetriebserlaubnis verlangt wird, immerhin acht die M?glichkeit eines ?Trackings? zur Verfolgung des Stands des Genehmigungsverfahrens anbieten.