5.1.3 Sprachen

5.1.3 Sprachen

Vor dem Hintergrund der EU-Dienstleistungsrichtlinie ist die Verf?gbarkeit von Informationen in mehreren Sprachen von besonderem Interesse. Es ist zwar anzunehmen, dass der jeweilige EA die erforderlichen Sprachkompetenzen zur Betreuung von Gr?ndern aus EUoder Drittstaaten besitzt, eine digitale Unternehmensgr?ndung jedoch ist mit wenigen Ausnahmen nur in Deutsch m?glich. Zu diesen wenigen Ausnahmen z?hlen Esslingen und Berlin, die tats?chlich Informationen zur Gewerbeanmeldung in Englisch zur Verf?gung stellen, sowie die Einheitlichen Ansprechpartner in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin, die eine Gewerbeanmeldung in Englisch unterst?tzen.

Dieses Ergebnis bedeutet nicht, dass sich die Kommunen nicht grunds?tzlich um die Vermittlung von Inhalten auch in anderen Sprachen bem?hten, allerdings beschr?nken sich die zur Verf?gung gestellten Texte in der Regel auf wenige eher allgemeine Informationen, wozu die einzelnen Verwaltungsleistungen nicht geh?ren.

Der Hauptgrund f?r die wenigen ?bersetzten Seiten d?rfte im Aufwand f?r das Erstellen mehrsprachiger Internetauftritte liegen. Einige Gemeinden versuchen diesem Problem zu begegnen, indem sie den Google Translator als Plugin auf ihrer Seite implementieren. Aufgrund der nicht immer ?berzeugenden ?bersetzungsergebnisse wurden die so angebotenen Sprachen allerdings nicht in der Erfassung ber?cksichtigt.