4.6.1 Auswahl der Kommunen

4.6.1 Auswahl der Kommunen

Mit dem OZG sind, wie in Kapitel 4.2.1 erl?utert, alle Gebietsk?rperschaften verpflichtet, bis 2022 ihre Verwaltungsleistungen elektronisch ?ber das Verwaltungsportal ihres jeweiligen Bundeslandes anzubieten. Damit kommt den Landesportalen eine entscheidende Bedeutung zu. Zwar sind die Kommunen nicht gezwungen, die technische Plattform des Landes in Anspruch zu nehmen, sehr wohl aber ihre Leistungen zumindest ?ber das Landesportal verf?gbar zu machen. Die Bedarfe, Chancen und Hemmnisse der Kommunen sind also eng mit der Ausgestaltung des jeweiligen Landesportals verbunden, so dass sich eine Auswahl der Kommunen entlang der verschiedenen Formen von Verwaltungsportalen anbietet. Die n?here Betrachtung der von den L?ndern implementierten Verwaltungsportale l?sst ungeachtet einzelner Unterschiede im Detail f?nf Gruppen erkennen:

Gruppe 1 ? Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt: Beide L?nder organisieren das Portal ?ber den Einheitlichen Ansprechpartner und setzen dazu dasselbe Frontend ein. Dabei erscheint das Angebot weniger als das eines Auftragsdienstleisters ? der der EA ja eigentlich ist, denn eher als zentrales Verwaltungsportal des Landes, auf dem der Nutzer die einzelne Verwaltungsleistung jeweils gesondert aussucht.

Gruppe 2 ? Hessen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern: Diese L?nder organisieren zwar ebenfalls das Portal f?r die unternehmensbezogenen Verwaltungsleistungen ?ber den EA des Landes, stellen dabei jedoch den Charakter eines EA als Auftragsdienstleister mehr in den Vordergrund. Die Angebote nutzen unterschiedliche Frontends, weisen jedoch die Gemeinsamkeit auf, dass sie im Gegensatz zu denen der ersten Gruppe mit dem Zugang ?ber Benutzername und Passwort dem Nutzer eine Verwaltung f?r dessen Antr?ge erm?glichen.

Gruppe 3 ? Niedersachsen und Th?ringen: Im Gegensatz zu den vorgenannten L?ndern werden die Verwaltungsportale hier ?ber Landesministerien redaktionell verantwortet. Beide L?nder nutzen dieselbe vom gleichen Anbieter betreute Plattform, wobei Th?ringen die L?sung Niedersachsens ?bernommen hat. ?hnlich wie die Portale der zweiten Gruppe organisiert der Nutzer seine Verwaltungsleistungen ?ber eine Antragsverwaltung.

Gruppe 4 ? Nordrhein-Westfalen und Baden-W?rttemberg: Diese beiden L?nder organisieren das Verwaltungsportal ebenfalls ?ber Landesministerien, haben ihre Portale jedoch erst Mitte 2018 in Nordrhein-Westfalen und Ende 2018/Anfang 2019 in Baden-W?rttemberg neu gelauncht bzw. ?berarbeitet. Beide Portale arbeiten ?hnlich wie die der ersten Gruppe mit einem zentralen Frontend.

Gruppe 5 ? Bayern und Sachsen: Die von den Landesregierungen bereitgestellten Portale unterscheiden sich von den anderen Angeboten vor allem dadurch, dass sie einen mehr regionalisierten Ansatz verfolgen. Die Portale bieten den Kommunen zwar grunds?tzlich auch ein technisches Frontend zur Nutzung an, ?berlassen es den Kommunen aber, ein eigenes elektronisches Angebot im Portal einzustellen, wohin der Gr?nder dann ?ber einen Link ? gegebenenfalls auch wieder zur?ck ? geleitet wird.

Gruppe 6 ? Saarland und Rheinland-Pfalz: Diese beiden L?nder boten zum Zeitpunkt der Untersuchung noch keine mit den anderen Portalen vergleichbare L?sung an.

Somit ergaben sich f?r die Auswahl sechs Gruppen. F?r die Auswahl im Einzelnen war neben der Bereitschaft f?r ein Gespr?ch ausschlaggebend, dass sich die Kommune bereits erkennbar mit dem Thema Digitalisierung auseinandergesetzt hat. Au?erdem sollten zumindest eine kleine Gemeinde und ein Landkreis in den Gespr?chen Ber?cksichtigung finden. Die Gespr?che fanden so schlie?lich mit Vertretern des Amts Schwarzenbek-Land, der St?dte Weimar, Wuppertal, Offenbach und Kaiserslautern sowie des Landkreises Starnberg statt.