4.2.3 Die 14 TOP-Leistungen zur Gesch?ftslage ?Unternehmensstart und Gewerbezulassung?

4.2.3 Die 14 TOP-Leistungen zur Gesch?ftslage ?Unternehmensstart und Gewerbezulassung?

Da die OZG-Leistungen teilweise bereits hochaggregierte Konstrukte von Einzelleistungen sind, wurde zus?tzlich gepr?ft, ob die ausgew?hlten Gr?ndungskonstellationen auch die wichtigsten Einzelleistungen der Gesch?ftslage ?Unternehmensstart und Gewerbezulassung? abbilden. F?r das Projekt ?TOP 100 Wirtschaft? wurden die acht wichtigsten Gesch?ftslagen bzw. die 100 wichtigsten Verwaltungsleistungen f?r Unternehmen identifiziert. Grundlage bot wiederum der LeiKa, dessen Einzelleistungen in Gesch?ftslagen strukturiert wurden (BMWi 2017, S. 16). Zu diesen TOP 100 geh?ren 14 Einzelleistungen aus der Gesch?ftslage ?Unternehmensstart und Gewerbezulassung?, die anhand ihrer H?ufigkeit und B?rokratiebelastung sowie anhand der Zahl betroffener Unternehmen ausgew?hlt wurden (BMWi 2017, S. 26). Unter diesen 14 Einzelleistungen befinden sich drei Leistungen, die nicht zu den Kernprozessen der Unternehmensgr?ndung geh?ren, weil sie Beratungsleistungen beinhalten oder nur spezifische Einzelt?tigkeiten von Unternehmen betreffen. Weiterhin wurde die Verwaltungsleistung ?Aufenthaltserlaubnis f?r selbstst?ndige T?tigkeit? ausgeklammert, da es sich hier um eine komplexe Ermessensentscheidung seitens der zust?ndigen Beh?rde handelt (? 21 AufenthG), die im Rahmen des Mystery Shoppings nicht untersucht werden konnte11. Unber?cksichtigt blieb zudem die Ausstellung eines Gesundheitszeugnisses, wobei der Gr?nder einer Apotheke ebenfalls eine ?rztliche bzw. amts?rztliche Bescheinigung vorlegen muss. Die ?brigen in Tabelle 2 dargestellten Leistungen werden von mindestens einer der ausgew?hlten Gr?ndungskonstellationen abgedeckt, wobei es jedoch Unterschiede zwischen den Kommunen gibt12:

11 I.d.R. entscheidet bereits der bestehende Aufenthaltsstatus, ob ein Recht zur Unternehmensgr?ndung besteht, so dass es keiner separaten Verwaltungsleistung bedarf. EU-B?rger und ein Gro?teil der Gefl?chteten k?nnen in Deutschland (de jure) selbstst?ndig t?tig werden. Eine wesentliche Ausnahme sind Geduldete (Aufenthaltstitel gem?? ? 60a AufenthG), denen die Unternehmensgr?ndung untersagt ist.
12 Beispielsweise ist ein ?Auszug aus dem Insolvenzregister? f?r die Erlaubnis der Maklert?tigkeit nicht ?berall notwendig. Gem?? ? 34c GewO muss der angehende Makler seine Zuverl?ssigkeit belegen. Welche konkreten Dokumente dazu vorgelegt werden m?ssen, variiert aber zwischen den Kommunen.