4.2.1 Ansatz ?ber die Verwaltungsleistungen zur Gesch?ftslage ?Unternehmensstart und Gewerbezulassung?

4.2.1 Ansatz ?ber die Verwaltungsleistungen zur Gesch?ftslage ?Unternehmensstart und Gewerbezulassung?

Inwieweit die ausgew?hlten Gr?ndungen die ganze Bandbreite an Verwaltungsleistungen abdecken, kann aufgrund der Vorarbeiten zur Umsetzung des OZG gut ?berpr?ft werden. Der Begriff der ?Verwaltungsleistung? entstammt der Debatte um Verwaltungsmodernisierung, die sich in Deutschland durch das sogenannte Neue Steuerungsmodell (NSM) entfaltete. Aus rechtlicher Perspektive gewann der Begriff jedoch erst durch das OZG an Bedeutung (Stocksmeier und Hunnius 2018, S. 4). ? 1 Satz 1 OZG verpflichtet Bund und L?nder, ?ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch ?ber Verwaltungsportale anzubieten.? Laut der Gesetzesbegr?ndung und nach herrschender Meinung gilt dies auch f?r die Kommunen, zumal sie staatsorganisationsrechtlich Teil der L?nder und f?r den Gro?teil der Verwaltungsleistungen in Deutschland zust?ndig sind (Herrmann und St?ber 2017, S. 1403)10. Grunds?tzlich wird davon ausgegangen, dass eine Verwaltungsleistung ?das Handeln der ?ffentlichen Verwaltung bezeichnet, das nach au?en gerichtet ist und auf das die B?rgerinnen und B?rger, die Wirtschaft sowie freie oder gemeinn?tzige Tr?ger einen Anspruch haben oder das aufgrund ?ffentlich-rechtlicher Verpflichtungen genutzt oder geduldet werden muss? (GK FIM 2014, S. 6). Schwierig ist die Abgrenzung einer einzelnen Verwaltungsleistung. Die umfassendste Datenbank zu Verwaltungsleistungen ist der LeiKa (Leistungskatalog der ?ffentlichen Verwaltung), der Verwaltungsleistungen der Kernverwaltung aller administrativen Ebenen und mittelbarer Verwaltungen (z.B. Kammern) beinhaltet und insgesamt circa 5.000 Eintr?ge umfasst (Heuermann 2018, S. 292). Zur OZG-Umsetzung wurden die ?u?erst kleinteiligen Eintr?ge im LeiKa erg?nzt und neu strukturiert (Stocksmeier und Hunnius 2018, S. 7?14). W?hrend der LeiKa ein ?Werkzeug f?r Fachleute der Verwaltungsorganisation? ist (Heuermann 2018, S. 293), sollte der darauf aufbauende OZG-Umsetzungskatalog die Nutzersicht st?rken. Der OZG-Umsetzungskatalog fasst Verwaltungsleistungen in derzeit 54 Lebensund Gesch?ftslagen zusammen, die aus insgesamt 575 OZG-Leistungen bestehen, welche wiederum aus den ca. 5.000 Eintr?gen im LeiKa aggregiert wurden. Die f?r das Projekt relevanten Leistungen sind in der Gesch?ftslage ?Unternehmensstart und Gewerbezulassung? verortet. Die Gesch?ftslage ist in 18 OZG-Leistungen untergliedert, welche die urspr?nglich 531 Eintr?ge aus dem LeiKa zusammenfassen. Abbildung 9 illustriert die Strukturierung noch einmal:

10 Nach Auffassung der Bundesregierung sowie des Kommentars zum OZG verst??t die Einbeziehung der Kommunen nicht gegen das Aufgaben?bertragungsverbot (Art. 84 Abs. 1. S. 7 GG), da nur Modalit?ten der Aufgabenwahrnehmung geregelt, aber keine neuen Aufgaben begr?ndet w?rden. Zu ber?cksichtigen ist ?berdies, dass die f?r das Projekt relevanten Verwaltungsleistungen im Bereich der Gewerbeangelegenheiten nicht zum eigenen Wirkungskreis der Kommunen, dem Kern der kommunalen Selbstverwaltung, geh?ren, so dass die rechtlichen Grenzen f?r die Einbeziehung in das OZG vergleichsweise niedrig sind (Denkhaus/Richter/Bostelmann, EGovG/OZG 2019, S. 322?323).