4.2 Spezifikation des Erhebungsgegenstandes

4.2 Spezifikation des Erhebungsgegenstandes

Nachdem die Auswahl der Kommunen erfolgt war, galt es zu entscheiden, welche Art von Gr?ndungen bzw. welche Verwaltungsleistungen durch das Mystery Shopping detailliert untersucht werden sollen. Die Projektbeschreibung sieht vor, dass nur Verwaltungsleistungen einbezogen werden, die als Kernprozesse einer Gr?ndung zu verstehen sind. Dazu geh?ren alle Verfahren, die de jure notwendig sind, um als Unternehmen grunds?tzlich, unabh?ngig vom Umfang und einzelnen speziellen T?tigkeiten, wirtschaftlich t?tig zu werden. Alle Verwaltungsleistungen, die beratenden Charakter haben oder eine finanzielle F?rderung der ?ffentlichen Hand betreffen, sollten keine Ber?cksichtigung finden. Die Gr?ndungen, die im Rahmen des Mystery-Shopping-Ansatzes bearbeitet werden sollten, mussten weder nach Wirtschaftszweig noch nach Unternehmensgr??e repr?sentativ f?r das derzeitige Gr?ndungsgeschehen sein. Ziel war es auch nicht besonders innovative oder technologisch fortschrittliche Branchen auszuw?hlen. Vielmehr sollten die ausgew?hlten Gr?ndungen eine m?glichst gro?e Bandbreite an Verwaltungsleistungen abbilden, die als Kernprozesse einer Gr?ndung verstanden werden k?nnen. Folgende Gr?ndungskonstellationen wurden deshalb ausgew?hlt:

  • Tischlerei M?ller: Handwerksbetriebe ben?tigen mehrere spezifische Verwaltungsleistungen. Der Tischler muss f?r seine Gewerbet?tigkeit die Erf?llung qualifikatorischer Voraussetzungen entsprechend der HwO belegen und sich in die Handwerksrolle eintragen lassen. Die Unternehmensgr?ndung im Handwerk hat ?berdies die Besonderheit, dass der Gr?nder ? sofern das Unternehmen nicht als Kapitalgesellschaft gegr?ndet wird ? in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsund beitragspflichtig ist.
  • Apotheke Meier e.K.: Die Apotheke ist die komplexeste der ausgew?hlten Gr?ndungskonstellationen, da der Gr?nder pers?nliche und qualifikatorische Voraussetzungen gem?? ApBetrO erf?llen muss und zudem bestimmte gesetzliche Anforderungen an die Gesch?ftsr?ume bestehen. Neben dem Gewerbeamt ist gegebenenfalls somit auch die Mitwirkung des kommunalen Bauamtes notwendig.
  • Immobilienmakler Schmitz GmbH: Die Vermittlung von Immobilien ist gem?? ? 34c GewO ein erlaubnispflichtiges Gewerbe. Der Gr?nder muss im Gegensatz zum Apotheker nur seine pers?nliche Zuverl?ssigkeit nachweisen. Um die dazu notwendigen Dokumente zu erhalten, muss der angehende Makler jedoch weitere Verfahren durchlaufen, die bereits als priorit?r f?r die Digitalisierung unternehmensbezogener Verwaltungsleistungen identifiziert wurden (s.a. Kapitel 4.2.3). Der Immobilienmakler steht hier exemplarisch f?r viele erlaubnispflichtige Gewerbe, da die Anforderungen an die verschiedenen Wirtschaftszweige sehr ?hnlich sind.

Die empirischen Erkenntnisse lassen sich auf beliebige andere Branchen, nicht zuletzt auf Startups im IT-Bereich, ?bertragen. Solche wirtschaftspolitisch im Fokus stehenden Unternehmen ben?tigen zur Gr?ndung in der Regel nur einen Teil der mit den genannten Gr?ndungskonstellationen erfassten Verwaltungsleistungen.