4.1.6 Zusammenfassung der Beobachtungen zum digitalen Reifegrad von Kommunen

4.1.6 Zusammenfassung der Beobachtungen zum digitalen Reifegrad von Kommunen

Die elektronische Gewerbeanmeldung kann von den Kommunen ohne nennenswerten zus?tzlichen finanziellen oder technischen Aufwand umgesetzt werden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen geben ihnen breite Spielr?ume. Insgesamt scheint dennoch die Skepsis gegen?ber elektronischen Verfahren vorzuherrschen. Selbst einige St?dte und Kommunen, die ein elektronisches Verfahren zur Gewerbeanmeldung anbieten, empfehlen den Gr?ndern ausdr?cklich ein pers?nliches Erscheinen beim Gewerbeamt. Angst vor Kontrollverlust und Rechtsunsicherheiten bei kommunalen Beh?rden sind vermutlich noch immer virulent. Ordnungsbeh?rden, die f?r Gewerbeangelegenheiten zust?ndig sind, haben die Aufgabe, Unternehmen zu kontrollieren. Die vollst?ndige elektronische Gewerbeanmeldung f?hrt aus Sicht der Beamten m?glicherweise zu einem Konflikt mit ihrer eigentlichen Aufgabe (Schorn 2012, S. 138). 

Einen pers?nlichen Ansprechpartner der Kommunalverwaltung f?r R?ckfragen per E-Mail finden Gr?nder immerhin in knapp 60 % der untersuchten Gemeinden:

Des Weiteren verf?gen selbst einige kleine Gemeinden und Gemeindeverb?nde inzwischen ?ber professionell gestaltete Homepages. Zudem nutzten die kleinen Kommunen oft st?rker die Potentiale, die ihnen die Integration von Zust?ndigkeitsfindern und Portalen der L?nder bieten.

Nicht immer ist die Integration jedoch gegl?ckt. So werden Verfahrensbeschreibungen von Landesministerien ?bernommen, ohne dass diese an die jeweiligen kommunalen Gegebenheiten angepasst werden. So ist auf einigen Seiten zur Gewerbeanmeldung von einem elektronischen Verfahren die Rede, dass von der Stadt jedoch weder spezifiziert noch mit einem konkreten Angebot versehen wird. Oftmals kopieren die betreffenden Kommunen lediglich einen vom Landesministerium formulierten Standardtext, der ? 2 Abs. 2 GewAnzV zitiert, in die eigene Seite hinein.

?hnlich ?rgerlich f?r Gr?nder sind unkommentierte oder sogar tote Links. In diesen F?llen wird der Eindruck erweckt, dass die Integration eines Portals weniger als Chance gesehen wird, denn mehr als ein Verfahren, um das man sich nicht mehr k?mmern muss.

Oftmals ist selbst die Integration von Online- und Offline-Dienstleistungen auf der kommunalen Homepage unzureichend. So stehen die Informationen zur elektronischen und nicht-elektronischen Gewerbeanmeldung h?ufig parallel und unverbunden unter unterschiedlichen Rubriken. Eine st?rkere Nutzerund Kundenorientierung scheint noch immer notwendig. Die Homepages k?nnten weitaus intuitiver aufgebaut sein und sich st?rker an den Lebens- bzw. Gesch?ftslagen von Gr?ndern orientieren.