4.1.5 Ans?tze zum Verfahren der Gewerbeanmeldung

4.1.5 Ans?tze zum Verfahren der Gewerbeanmeldung

Ein nutzerfreundlicher Zugang zu unternehmensbezogenen Verwaltungsleistungen geht nicht zwangsl?ufig mit einer medienbruchfreien elektronischen Abwicklung einher. Zumindest f?r die Gewerbeanmeldung sollte dies f?r die ausgew?hlten Kommunen gesichert sein8. ? 2 Satz 2 GewAnzV er?ffnet den Kommunen breite Spielr?ume zur Feststellung der Identit?t bei der elektronischen Gewerbeanmeldung. Diese Spielr?ume werden sehr unterschiedlich genutzt.

8 Nicht in allen ausgew?hlten Kommunen konnte dies letztlich gew?hrleistet werden. In einigen Bundesl?ndern konnten keine zwei kreisfreien St?dte mit medienbruchfreier elektronischer Gewerbeanmeldung gefunden werden, so dass einzelne St?dte ber?cksichtigt werden mussten, deren Verfahren einen Medienbruch aufweisen (z.B. in Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Sachsen). 

Von den ?berpr?ften kreisfreien St?dten sowie gr?ndungsintensiven Kommunen verf?gt nur circa ein Drittel ?ber eine medienbruchfreie elektronische Gewerbeanmeldung (vgl. Abbildung 3), was ungef?hr dem Ergebnis anderer Untersuchungen entspricht (Opiela et al. 2019, S. 30). Entscheidungskriterium war dabei, dass die elektronische Gewerbeanmeldung unmittelbar (Transaktion mittels eines eigenen Angebots) oder mittelbar (Integration eines Portals) ?ber die kommunale Homepage m?glich ist. Abbildung 6 gibt einen ?berblick zur Verf?gbarkeit nach Bundesl?ndern und belegt erhebliche regionale Unterschiede.

Folgende Varianten einer medienbruchfreien elektronischen Gewerbeanmeldung konnten in den ?berpr?ften Kommunen gefunden werden:

Verweis auf EA oder Landesportal
Grunds?tzlich gibt es fast in allen Bundesl?ndern ein elektronisches Verfahren zur Gewerbeanmeldung ?ber ein Landesportal oder einen EA9. Kommunale Homepages weisen jedoch in sehr unterschiedlichem Ausma? auf diese Verfahren hin. In Schleswig-Holstein und in Sachsen verweist ein Gro?teil der ?berpr?ften Kommunen auf den EA bzw. auf das Landesportal. Beispiele f?r eine gelungene Integration finden sich in Kalkar, Greiz oder Erlangen.

9 Vgl. hierzu auch Kapitel 4.6.1.

Kommunale Serviceportale oder Services zur Gewerbeanmeldung
Neben der Verlinkung elektronischer Verfahren des Landes oder des EA bieten sich eigene kommunale Verfahren an. Einige der ?berpr?ften Kommunen haben eigene Portale aufgebaut (z.B. Dresden) oder eigene Services speziell zur Gewerbeanmeldung eingerichtet (z.B. Essen). Dazu bedienen sich die Kommunen entweder kommunaler Zweckverb?nde, die eine entsprechende Softwarel?sung bereitstellen, oder kommerzieller Anbieter. Die Portale unterscheiden sich dabei nicht nur im Umfang und ihrer Erscheinung, sondern auch in den genutzten Authentifizierungsverfahren.

Gewerbeanmeldung per E-Mail
Einige wenige Kommunen (z.B. Erfurt) nutzen den Spielraum, den ihnen die GewAnzV gibt und erm?glichen die Gewerbeanmeldung per E-Mail mit Feststellung der Identit?t durch Erkl?rung der meldenden Person oder durch Scan des Personalausweises oder Reisepasses.

Gewerbeanmeldung per De-Mail oder qualifizierter elektronischer Signatur
Eine Gewerbeanmeldung per De-Mail oder qualifizierter elektronischer Signatur ist zwar rechtlich m?glich, spielt in den ?berpr?ften Kommunen aber praktisch keine Rolle, selbst wenn diese Kommunikationswege ? in der Regel im Impressum versteckt ? angeboten werden.

Elektronische Gewerbeanzeige mit Medienbruch
Ein Drittel der ?berpr?ften Kommunen (32 %) bietet nur Ans?tze einer elektronischen Gewerbeanzeige an. Zur vollst?ndigen Erledigung m?ssen die Gr?nder aber einen Medienbruch in Kauf nehmen. Einige dieser Kommunen haben ebenfalls eigene Services etabliert, mit denen die Daten des Gr?nders elektronisch an die Verwaltung weitergeleitet werden. Der Gr?nder muss das Dokument dennoch ausdrucken und unterschreiben, per Brief oder Fax versenden oder soll gar pers?nlich erscheinen. Zwar werden den Gr?ndern verk?rzte Verfahrenslaufzeiten in Aussicht gestellt, grunds?tzlich profitiert von einem solchen Verfahren jedoch vor allem die Verwaltung. Die h?ufigste gefundene Variante besteht in einem ausf?llbaren Formular (PDF oder Word). Die Formulare k?nnen am Computer ausgef?llt werden, m?ssen aber anschlie?end ausgedruckt und wiederum pers?nlich, per Post oder per Fax eingereicht werden.

Die ?Papierstrategie?
Immer noch bieten unter den 389 ?berpr?ften kreisfreien St?dten, Landkreisen und gr?ndungsintensiven Gemeinden 32 % noch nicht einmal ein elektronisches Formular an. In einigen Kommunen finden sich au?erdem keine oder nur marginale Informationen zur Gewerbeanmeldung.