?ber weitere Verwaltungsleistungen informieren

Neben der Gewerbeanmeldung m?ssen Gr?ndende je nach Art und Form der Gr?ndung weitere Leistungen in Anspruch nehmen. Der fiktive Immobilienmakler holt beispielsweise eine Maklererlaubnis ein, der Apotheker die Apothekenbetriebserlaubnis und der Tischler l?sst sich in die Handwerksrolle eintragen. Dar?ber hinaus muss bei jeder Gr?ndung das Finanzamt kontaktiert werden. Zudem ist die Berufsgenossenschaft zu informieren. Da die Gewerbeanmeldung meist das initiale Verfahren darstellt, w?re es f?r die gr?ndende Person besonders praktisch, im Zuge dessen auf weitere potenziell notwendige Verwaltungsleistungen aufmerksam gemacht zu werden.

Wie Abbildung 6 zeigt, besteht in der Weiterleitung zu korrespondierenden Verwaltungsleistungen auf den kommunalen Webseiten noch Verbesserungspotenzial: Auf 29 % der Seiten zur Gewerbeanmeldung fanden die Mystery Shopper Hinweise auf die Eintragung in die Handwerksrolle. Hinweise zur Maklererlaubnis waren nur auf 4 % der Seiten, Informationen zur Apothekenbetriebserlaubnis nur auf 1 % der Seiten. Allerdings wiesen immerhin rund ein F?nftel der Seiten auf die steuerliche Erfassung und die Meldung bei der Berufsgenossenschaft hin.

Anbei gibt es in den einzelnen Portall?sungen erhebliche Unterschiede beim Verweis auf weitere notwendige Verwaltungsleistungen. Bei den untersuchten einheitlichen Ansprechpartnern und Landesportalen konnten auf etwas mehr als der H?lfte der Portale Hinweise gefunden werden. Auf kommunaler Ebene hingegen geben 82 % der Portale keinerlei Hinweise, selbst wenn die Verfahren in unmittelbarem Zusammenhang zur Gewerbeanmeldung stehen.

Das bedeutet, dass die gr?ndende Person selbst auf die Suche gehen muss. Wird auf der Webseite der Kommunen nach Informationen gesucht, k?nnen Begrifflichkeiten das Finden der richtigen Informationen erschweren. Die Mystery Shopper fanden beispielsweise bei der Gr?ndung der fiktiven Immobilienfirma mal Informationen unter ?Makler? oder ?Immobilien?, mal aber unter ?Erlaubnis? oder ?Gewerbeangelegenheiten?.

Da die Gewerbeanmeldung meist das initiale Verfahren darstellt, w?re es f?r die gr?ndende Person praktisch, im Zuge dessen auf weitere potenziell notwendige Verwaltungsleistungen aufmerksam gemacht zu werden.