Mitarbeiterbefragung

Mitarbeiterbefragung

Die dritte Methode, die in der Studie eingesetzt wurde, war die Mitarbeiterbefragung. Auch hier stellen wir nur die Auswertungen der Fragen mit einer ausreichenden Datenbasis vor: Bei der Mitarbeiterbefragung ist dabei eine Auswertung nach Branchen m?glich, nicht jedoch eine Auswertung nach der Unternehmensgr??e. Im Gegensatz zur Unternehmensbefragung wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach ihrem Geschlecht gefragt. Diese Variable konnte bei einigen Fragen zur erweiterten Auswertung herangezogen werden.

Die Mitarbeiter wurden gefragt, ob ihnen der Begriff "Betriebliche Gesundheitsf?rderung" bekannt ist: Dies bejahten 55 Prozent aller Befragten (Handel: 57 Prozent; Metall: 52 Prozent). Dabei sind die Antworten von M?nnern und Frauen sowie zwischen den beiden befragten Branchen nahezu identisch.

Bei einer Frage sollten die Mitarbeiter angeben, ob in ihrem Betrieb in den letzten zwei Jahren Ma?nahmen der betrieblichen Gesundheitsf?rderung (BGF) durchgef?hrt wurden (Abbildung 2). In beiden Branchen gaben lediglich 13 Prozent aller befragten Mitarbeiter an, dass in ihren Unternehmen innerhalb der letzten zwei Jahre entsprechende Ma?nahmen stattfanden. Gut ein F?nftel der befragten Mitarbeiter wei? jedoch nicht, ob es Aktionen in dieser Richtung gab. Unterschiede zwischen den Branchen lassen sich auch hier keine feststellen.

Zur Konkretisierung sollten die Handlungsfelder der betrieblichen Gesundheitsf?rderung benannt werden: Ma?nahmen der BGF betrafen bei den wenigen Unternehmen in gleichem Ma?e Verhaltensschulungen und Ver?nderungen der Arbeitsplatzgestaltung. In nur einem Unternehmen wurden arbeitsorganisatorische Ma?nahmen durchgef?hrt. Ebenso h?ufig finden in den Unternehmen regelm??ige Gespr?che zu Gesundheitsthemen statt: Neun Mitarbeiter bzw. 13 Prozent aller Befragten geben dieses an. Aufgrund der geringen Fallzahl sind diese Ergebnisse jedoch vorsichtig zu bewerten.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden ebenso wie die Unternehmer gefragt, ob sie Auff?lligkeiten im Betrieb im Zusammenhang mit Suchtmitteln bemerkt haben. Im Bereich Handel geben 13 von 48 Mitarbeitern (27 Prozent) an, dass sie in ihrem Betrieb auff?lliges Verhalten durch Suchtmittel beobachten konnten (Abbildung 3). Im Metallbereich sind es 11 von 31 Mitarbeitern (35 Prozent).

Wie auch schon bei der Unternehmerbefragung liegt das Hauptaugenmerk auch bei den Beobachtungen durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Thema Alkohol. Interessant zu erw?hnen ist auch, dass das Thema "illegale Drogen" bei Metallunternehmen, nicht aber im Handel genannt werden. Hier gibt es Abweichungen zu den Angaben aus der Unternehmerbefragung, wo es im Handel drei von 68 und im Metallbereich vier von 102 Antwortenden beobachtet haben. Insgesamt werden von den Mitarbeitern deutlich mehr Auff?lligkeiten angegeben als von den befragten Unternehmern (vgl. Abbildung 1).

In einer Frage wurden die Mitarbeiter zum Stand der Suchtpr?vention im Betrieb befragt, wobei Vereinbarungen zum Umgang mit Suchtmitteln einen wesentlichen Schwerpunkt einnehmen, wie auch schon die Ergebnisse der Unternehmensbefragung im vorhergehenden Kapitel zeigten. ?ber 70 Prozent aller befragten Mitarbeiter geben an, dass in ihrem Unternehmen ein allgemeines Alkoholverbot herrscht (Tabelle 10). Eine Vereinbarung zum Nichtraucherschutz findet sich hingegen nur in 42 Prozent der Unternehmen. Weitere Regelungen bez?glich anderer Suchtmittel gibt es laut den antwortenden Mitarbeitern in 12 Prozent ihrer Betriebe. Hierbei handelt es sich meist um ein allgemeines Drogenverbot.

Insgesamt sind kaum Unterschiede zwischen den Branchen zu erkennen. Interessant ist jedoch der Vergleich der Antworten der befragten Mitarbeiter und Unternehmer: W?hrend die Angabe der Vereinbarungen zum Nichtraucherschutz nahezu identisch ist, weichen die Angaben bei dem Alkoholverbot und Regelungen zu sonstigen Suchtmitteln ab (Abbildung 4). Der hohe Anteil an Mitarbeitern, die den genauen Stand nicht kennen, kann hierf?r jedoch eine Erkl?rung sein.

Auf die Frage, ob in ihrem Betrieb in den letzten zwei Jahren Ma?nahmen der Suchtpr?vention zum Thema Alkoholmissbrauch durchgef?hrt wurden, antworten nur knapp 7 Prozent der befragten Mitarbeiter mit "ja". Zu den Themen illegale Drogen bzw. Spiel-/Internetsucht sind es sogar jeweils nur knapp 3 Prozent, w?hrend zum Thema Medikamentenmissbrauch lediglich 1 Prozent der befragten Mitarbeiter von suchtpr?ventiven Ma?nahmen in ihren Unternehmen in den letzten zwei Jahren berichten.

Betrachtet man die Handlungsfelder der betrieblichen Suchtpr?vention, so werden am ehesten Mitarbeitergespr?che durchgef?hrt (7,5 Prozent). In 5 Prozent aller F?lle finden Informationsveranstaltungen statt. Andere suchtpr?ventive Ma?nahmen wie Alkoholoder Drogentests, disziplinarische Ma?nahmen oder unterst?tzende Ma?- nahmen wie das Angebot von Therapien oder gezieltes stufenweises Vorgehen spielen in den Unternehmen der befragten Mitarbeiter kaum eine Rolle.

Zusammenfassung

Trotz unterschiedlicher Stichproben stimmen die Angaben der Mitarbeiter mit den Ergebnissen der Unternehmensbefragung ?berein. Auch die Mitarbeiter sehen ? neben den hoch angegebenen Vereinbarungen zum Umgang mit Suchtmitteln ? bislang nur vereinzelt Ans?tze der betrieblichen Suchtpr?vention.

44 Sowohl bei den Vereinbarungen zum Nichtraucherschutz oder zum Alkoholverbot sowie bei sonstigen Regelungen besteht aber bei einem erheblichen Teil der Mitarbeiter Unsicherheit, ob es Regelungen gibt oder nicht.

An dieser Stelle soll noch einmal auf den h?heren Anteil an Mitarbeitern hingewiesen werden, die suchtmittelbedingte Auff?lligkeiten bei ihren Kollegen wahrgenommen haben. Die Mitarbeiter scheinen somit auch noch nicht der Gesch?ftsf?hrung kommunizierte Schwierigkeiten wahrzunehmen.