Zusammenfassung

Zusammenfassung

Die vorliegenden Arbeiten sind sich in einem Punkt einig: In der Bundesrepublik Deutschland sowie in den Mitgliedsl?ndern der Europ?ischen Union l?sst sich in der Suchtpr?vention ein Paradigmenwechsel feststellen: Wenn von Sucht die Rede ist, werden darunter nicht mehr nur die illegalen Suchtstoffe verstanden, sondern es werden auch Alkohol, Tabak und Medikamente darunter gefasst. Der Konsum neuer Drogen oder nicht substanzbezogenes Suchtverhalten werden nicht thematisiert.

In der betrieblichen Suchtpr?vention ist aber eine vorhandene Schwerpunktsetzung auf Fragen des Alkoholmissbrauchs verbreitet. Damit werden die bestehenden Chancen, Prim?rpr?vention bei allen Arten von Suchtverhalten verst?rkt umzusetzen, nicht ausreichend genutzt.

Eine strategische Einbindung der Suchtpr?vention in betriebliche Prozesse unterbleibt nicht selten und es muss festgestellt werden, dass spezifische Programme zur geschlechtersensiblen Suchtpr?vention in Deutschland ebenso wie in Europa nicht existieren.

Die Studien sehen niedrigschwellige oder fr?hzeitige Interventionen zum Missbrauch von Alkohol noch viel zu selten in Betrieben vertreten. Bezogen auf Medikamentenmissbrauch wird ein erh?hter Pr?ventionsbedarf konstatiert. Die Nikotinpr?vention scheint nach der Einsch?tzung verschiedener Analysen wenig breit und kreativ aufgestellt. Bez?glich nicht stoffgebundener Formen der Sucht steckt die betriebliche Suchtpr?vention noch in der Startphase.

Verschiedene Autoren fordern, weitere angepasste Konzepte zu entwickeln sowie Interventionshilfen in Form von Vernetzungen und externen Unterst?tzungsangeboten zu schaffen. Insbesondere bei sehr kleinen Betrieben zeige sich, dass Betriebe zwar ?ber die Problematik Alkohol am Arbeitsplatz Bescheid wissen, es ihnen aber bei der konkreten Umsetzung von Ma?nahmen an Erfahrungen fehlt.

Die Schwierigkeiten, denen sich solche kleinen Betriebe ausgesetzt sehen, gleichen sich oft: Zeit und Geld sind knapp, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Regel ausgelastet und eine Vernetzung bez?glich sozialer oder gesundheitlicher Themen meist nicht gegeben.

Der BDA weist auf das Problem hin, dass kleinere Betriebe mit weniger als 30 Mitarbeitern davon Abstand nehmen k?nnten, in Ma?nahmen der betrieblichen Gesundheitsf?rderung oder Suchtpr?vention zu investieren, da das Umlageverfahren U1 (Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen f?r Entgeltfortzahlung) Anreize f?r pr?ventives Handeln konterkariert.

Betriebliche Gesundheitsf?rderung und Suchtpr?vention sollte daher in kleinen Unternehmen modular organisiert werden und als Projekt aufgesetzt werden. Dazu bedarf es Netzwerke mit konkreten Unterst?tzungsangeboten. Hilfreich k?nnen Projektdarstellungen (Good Practice) oder auch Adressen von externen Unterst?tzungseinrichtungen sein.

Verschiedene Studien betonen die Handlungsm?glichkeiten von Verb?nden oder Innungen in der betrieblichen Suchtpr?vention. Sie k?nnten Leitlinien f?r ihre Mitglieder erarbeiten und h?tten die M?glichkeit, Kooperationen mit regionalen Dienstleistern zu empfehlen.

Kleine und kleinste Unternehmen k?nnten so auf die Unterst?tzung von Beratungsstellen zur?ckgreifen, sich an ein bestehendes regionales Netzwerk anschlie?en, mit anderen Betrieben kooperieren (z.B. bei der Durchf?hrung von Seminaren f?r Personalverantwortliche) oder einen Vertrag mit einem externen Dienstleister abschlie?en.

Zwei interessante Modelle bzw. Projekte wurden in Deutschland bzw. ?sterreich vorgefunden. Dort wurden Informations- und Beratungsstellen f?r Klein- und Mittelbetriebe geschaffen, die als Schnittstelle zwischen betrieblicher und institutioneller Ebene sowie als Schnittstelle zwischen (therapeutischen) Einrichtungen und den Unternehmen agieren. Sie helfen mit Sachinformationen und Adressen von Beratungsstellen, haben Fortbildungsangebote f?r Auszubildende, Meister und Interessierte sowie Unternehmerfrauen erarbeitet, entwickeln Angebote wie eine anonymen Beratung via Internet und engagieren sich im Aufbau entsprechender Erstinformationen im Internet.