Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Betriebsrat ? Win-Win-Situation f?r Alle

Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Betriebsrat ? Win-Win-Situation f?r Alle

Die ITK-Branche ist mittelst?ndisch gepr?gt ? etwa zwei Drittel der Unternehmen haben die M?glichkeit, die Personalpolitik sozialpartnerschaftlich zu gestalten. Dort wo es keinen Betriebsrat gibt, ist Personalpolitik Arbeitgebersache. Bei organisierten IT-Unternehmen empfiehlt es sich, um Win-Win-L?sungen f?r alle auf den Weg zu bringen, den Betriebsrat als Interessenvertretung aller Mitarbeiter mit ins Boot zu holen. Im Anhang dieses Leitfadens ist eine ?bersicht der wichtigsten sozialpartnerschaftlichen Rechte und Pflichten bei personellen Angelegenheiten und Weiterbildung nach Betriebsverfassungsgesetz zu finden.

Die rechtlichen Grundlagen f?r die Beteiligung des Betriebsrates im Rahmen der betrieblichen Mitbestimmung im Handlungsfeld "Mitarbeiterorientierte Personalstrategien" k?nnen die folgenden Planungsinstrumente der Personalarbeit ber?hren:

  • Personalbedarfsplanung
  • Personalbeschaffungsplanung
  • Personaleinsatzplanung
  • Personalentwicklungsplanung
  • Personalabbauplanung.

Im Anhang sind auch hierzu weiterf?hrende Informationen zu finden. Wobei der Betriebsrat grunds?tzlich unterschiedlich abgestufte Mitwirkungsrechte (Informations-, Anh?rungs-, Beratungs- und Initiativrechte sowie Zustimmungs- und Vetorechte bis zu Mitbestimmungsrechten) hat. Mitbestimmung bedeutet, dass in diesen Angelegenheiten der Arbeitgeber nicht ohne die Zustimmung des Betriebsrats Entscheidungen treffen kann. Dies ist der Fall bei wesentlichen sozialen Angelegenheiten wie zum Beispiel bei der Verteilung der Arbeitszeit, des Urlaubs, in Fragen des Arbeitsschutzes, bei betrieblichen Sozialleistungen oder bei der Erstellung von Personalfrageb?gen oder Beurteilungsgrunds?tzen. Besteht das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats, steht ihm auch ein Initiativrecht zu. Das Vetorecht gilt insbesondere bei personellen Ma?nahmen, wie- Einstellung, Versetzung oder K?ndigung. Ein Initiativrecht ist beispielsweise bei der Personalplanung und Besch?ftigungssicherung vorgesehen, wohingegen bei Betriebs?nderungen der Arbeitgeber in Beratungen mit dem Betriebsrat eintreten muss.

Die Hans-B?ckler-Stiftung hat zahlreiche Erhebungen zum Thema Mitbestimmung, Organisationsgrad in mittelst?ndischen Unternehmen und dem Zusammenhang zwischen der Existenz eines Betriebsrates und der damit einhergehenden Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen untersucht. Die Abbildungen 1 und 2 verdeutlichen dies.

Das hohe durchschnittliche berufliche Qualifikationsniveau der Besch?ftigten und die in der Regel ?berdurchschnittliche Gehaltsh?he pr?gen das Bild der Arbeitsbeziehungen in der IT. So werden bei den Besch?ftigten in der IT-Industrie ?hnliche Einstellungen zur Interessenvertretung von Arbeitnehmern gefunden, wie es beispielsweise bei F?hrungskr?ften der Fall ist. Sie halten sich in der Mehrheit selbst f?r durchsetzungsf?hig und meinen, ihre Interessen gegen?ber F?hrungskr?ften und Gesch?ftsf?hrung eigenst?ndig vertreten zu k?nnen.

? Heidrun Kleefeld, im Personalbereich der SAP AG t?tig ?

Theoretisch h?rt sich das alles gut an. In der Praxis sieht es allerdings so aus, dass nur 50 Prozent der ITK-Unternehmen eine Betriebsratsstruktur aufweisen, davon 1,8 Prozent gewerkschaftlich organisiert. Aber bei den meisten IT-Mittelst?ndlern fehlt entweder diese Struktur oder sie ist nicht kompatibel mit der Unternehmensphilosophie. In einer Branche, in der das Durchschnittsalter bei 47 Jahren, der Frauenanteil bei zw?lf Prozent, der Anteil an ausl?ndischen Fachkr?ften bei zehn bis zw?lf Prozent, der Anteil der Frauen an allen Studierenden in MINT-Berufen bei 20 Prozent liegt und wo bis zu 80 Prozent interkulturell gearbeitet wird, bei?t sich betriebliche Mitbestimmung mit den Anforderungen, die internationale Kunden an das Unternehmen stellen, und der eigenen Vorstellung eines flexiblen und innovativen High-Tech-Unternehmens. Besonders inhabergef?hrte IT-Unternehmen sehen nicht die Daseinsberechtigung und Notwendigkeit einer kollektiven Interessenvertretung. Bei den Experteninterviews wurden Aussagen wie: "Ich kenne meine Mitarbeiter pers?nlich.", "Die Wege sind kurz.", "Bei uns funktionierte das ohne Betriebsrat sehr gut." usw. get?tigt.

Die Gewerkschaften nehmen vermehrt einen Wandel in der Arbeitswelt der IT-Branche und unter den Besch?ftigten wahr. Der "DGB-Index Gute Arbeit" berichtete 2011 ?ber die Ergebnisse seiner repr?sentativen Umfrage ?ber Arbeitshetze, Arbeitsintensivierung und Entgrenzung aus Sicht der Besch?ftigten, insbesondere der ITK-Branche. Auch ver.di hat deshalb den Branchennewsletter "ich-bin-mehr-wert.de" ins Leben gerufen, um f?r das Thema Interessenvertretung zu sensibilisieren.