3.9 Krankenversicherung

Ausgangslage

Wie alle B?rgerinnen und B?rger sind auch Gr?nderinnen und Gr?nder verpflichtet, sich entweder ?ber eine gesetzliche oder private Krankenversicherung zu versichern. Die richtige Krankenversicherung zu w?hlen ist gerade f?r ?ltere Menschen umso wichtiger, sofern pauschal angenommen wird, dass ?ltere Gr?nderinnen und Gr?nder h?ufiger als j?ngere aufgrund von Krankheiten ausfallen werden.

Auch Gr?nderinnen und Gr?nder 45plus haben die Wahl, sich entweder in einer privaten oder einer gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern: allerdings nur dann, wenn sie bereits zuvor gesetzlich versichert waren. Dabei spielt keine Rolle, ob eine sozialversicherungspflichtige Besch?ftigung, Bezug von Arbeitslosengeld I, eine Absicherung als Empf?nger von Arbeitslosengeld II oder eine Absicherung in der Familienversicherung vorlag. F?r andere Gr?nderinnen und Gr?nder ist der weitere Versicherungsweg vorgezeichnet. Angehende Gr?nderinnen und Gr?nder, die vorher privat krankenversichert waren, m?ssen sich weiter privat versichern.

Handlungsvorschl?ge

F?r ?ltere Gr?nderinnen und Gr?nder, die bislang aufgrund ihrer Arbeitnehmert?tigkeit in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert waren, macht es in jedem Fall Sinn, bei Aufnahme einer selbstst?ndigen Erwerbst?tigkeit die Krankenversicherung als freiwilliges Mitglied bei der gesetzlichen Krankenkasse fortzusetzen. Der Wechsel in eine private Krankenkasse ist kaum empfehlenswert, da die Beitragseinstufung nach Alter und dem individuellen Versicherungsumfang erfolgt. Auch werden hierbei pers?nliche Faktoren wie Berufsrisiko und Vorerkrankungen entscheidend ber?cksichtigt. In vielen F?llen werden ?ltere Gr?nderpersonen erst gar nicht in die private Krankenkasse aufgenommen.

Gr?nderinnen und Gr?nder 45plus, die sich f?r eine private Krankenversicherung entscheiden, haben als Selbstst?ndige keine M?glichkeit mehr, in die gesetzliche Krankenversicherung zur?ckzukehren. Bedenkenswert ist auch, dass man im Fall einer Familiengr?ndung in der privaten Krankenversicherung f?r jedes Mitglied Beitr?ge zahlen muss, w?hrend in der gesetzlichen Krankenversicherung Beitragsfreiheit f?r den Ehepartner und die Kinder besteht. Voraussetzung daf?r ist allerdings, dass man bestimmte Einkommensgrenzen nicht ?berschreitet.

Selbstst?ndige, die keine Absicherung f?r den Krankheitsfall haben und die in der Vergangenheit in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren, m?ssen in diese zur?ckkehren.

Selbstst?ndige, die keine Absicherung f?r den Krankheitsfall haben und die in der Vergangenheit in der privaten Krankenversicherung versichert waren, m?ssen sich ?ber eine private Krankenversicherung absichern. Sie k?nnen sich hier im Basistarif versichern. Die Leistungen orientieren sich an denen der gesetzlichen Krankenkasse. Der Beitrag ist auf den H?chstbeitrag der gesetzlichen Versicherung begrenzt.

Krankentagegeld
?ltere Gr?nderinnen und Gr?nder m?ssen damit rechnen, zeitweilig oder f?r l?nger krank zu werden. Selbstst?ndige sind dann vor?bergehend arbeitsunf?hig und verdienen in dieser Zeit nichts. Ein Krankentagegeld kann diese Einkommenseinbu?en ausgleichen. Selbstst?ndige k?nnen bei ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse ein Krankengeld vereinbaren. Versicherte in der K?nstlersozialkasse haben Anspruch auf Krankengeld.

Weitere Informationen:

Bundesministerium f?r Gesundheit
B?rgertelefon: 030 34060661,
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 18:00 Uhr,
Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr

BMWi-Gr?nderZeiten Nr. 05: Versicherungen

Tipp: Wenn Sie nicht ganz sicher sind, ob Sie sich gesetzlich oder privat versichern sollten, bleiben Sie vorl?ufig weiterhin freiwillig bei der bisherigen gesetzlichen Krankenkasse. Informieren Sie fr?hzeitig Ihre Krankenkasse dar?ber, dass Sie sich selbstst?ndig machen m?chten. ?berlegen Sie genau, ob der Wechsel in eine private Krankenversicherung sinnvoll ist.