3.8 Pers?nliche Absicherung/Altersvorsorge

Ausgangslage

Gr?nderinnen und Gr?nder ab dem mittleren Alter verf?gen in der Regel ?ber gr??ere materielle Ressourcen und bereits bestehende Rentenanwartschaften im Vergleich zu J?ngeren. Dies gilt nicht f?r Langzeitarbeitslose oder Personen mit gebrochenen Berufsbiografien. Dennoch gibt es die Annahme, teilweise widerspr?chlich ? wie in der RKW-Studie 2013 erl?utert ? dass bei steigendem Alter die Risikobereitschaft, sich selbstst?ndig zu machen, abnimmt. Schlie?lich hat man einiges zu verlieren, falls das Gr?ndungsvorhaben scheitert. Au?erdem bleibt f?r den Fall der F?lle weniger Zeit, um den Verlust auszugleichen bzw. f?r einen Neubeginn. Aus diesen Gr?nden ist das Sicherheitsbed?rfnis besonders gro?. Dazu kommt: Gr?nderinnen und Gr?nder erhalten im fortgeschrittenem Alter aufgrund des h?heren Sterberisikos oder von Vorerkrankungen teilweise keine Todesfallabsicherung oder nur zu deutlich schlechteren Konditionen.

Handlungsvorschl?ge

Themen wie soziale Absicherung bzw. Altersvorsorge spielen f?r Gr?ndungsvorhaben 45plus daher eine besondere Rolle. Dabei sollten Gr?nderinnen und Gr?nder f?r sich folgende Fragen kl?ren:

  • Was tun im Fall des Scheiterns?
  • Wie kann man das Risiko verringern?
  • Wie muss ich mich f?r Krankheit und Rente absichern?
  • Wie wirkt sich ggf. der Pf?ndungsschutz aus?
  • Welche Auswirkungen hat die Selbstst?ndigkeit auf meine Rente?
  • Wie kann ich mich freiwillig in der Arbeitslosenversicherung weiterversichern?

Rentenanspr?che aus selbstst?ndiger T?tigkeit sichern
Wer zuvor als Angestellter gearbeitet und Rentenanspr?che erworben hat, kann als Selbstst?ndiger in der gesetzlichen Rentenversicherung bleiben: entweder als freiwilliges Mitglied oder ?ber eine Versicherungspflicht auf Antrag. F?r Gr?nderinnen und Gr?nder, die bereits viele Jahre Rentenbeitr?ge eingezahlt haben, ist allerdings die weitere Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung empfehlenswert. Bevor sie dazu eine Entscheidung treffen, sollten sie sich der Rentenversicherung oder einer der Verbraucherzentralen beraten lassen. Einige Selbstst?ndige sind verpflichtet, sich in der gesetzlichen Rentenversicherung zu versichern: beispielsweise Handwerkerinnen und Handwerker, Hebammen, Lehrerinnen und Lehrer, K?nstlerinnen und K?nstler, Publizisten und Selbstst?ndige mit einem Auftraggeber.

Pf?ndungsschutz
Wer als Unternehmerin oder Unternehmer offene Rechnungen nicht mehr begleichen kann, dem droht die Pf?ndung. Allerdings ist die Altersvorsorge vor einer Pf?ndung gesch?tzt. Das betrifft insbesondere Lebensversicherungen und private Rentenversicherungen, aber auch Fonds- und Banksparpl?ne oder Renten aus steuerlich gef?rderten Altersvorsorgeverm?gen (die ?R?rup-Rente?). GmbH-Gesch?ftsf?hrer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, haben f?r ihre private erg?nzende Altersvorsorge ebenfalls Pf?ndungsschutz. Voraussetzung, dass das angesparte Geld ausschlie?lich und unwiderruflich f?r die Altersvorsorge eingezahlt worden ist. Die gesch?tzte Gesamtsumme liegt bei 256.000 Euro.

Selbstst?ndigkeit im Rentenalter
Wer das Rentenalter (65. Lebensjahr, ab 2012 stufenweise auf das 67. Lebensjahr steigend) erreicht hat und eine Altersrente erh?lt, kann als Selbstst?ndiger dazuverdienen, ohne dass sich das auf die Rente auswirkt. Wer eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, eine Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze oder der Knappschaftsausgleichsleistung (KAL) bezieht, darf monatlich nicht mehr als 450 Euro brutto hinzuverdienen. Wer mehr verdient, dem kann eine Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Altersrente nur noch als Teilrente gezahlt werden.

Arbeitslosenversicherung
Vor allem diejenigen Gr?nderinnen und Gr?nder, die bereits als Angestellte mehrere Jahre in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, sollten die M?glichkeit nutzen, sich in der Arbeitslosenversicherung weiter zu versichern und die Versicherungspflicht auf Antrag zu w?hlen. Dieser Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der selbstst?ndigen T?tigkeit gestellt werden. Bis zum Ablauf des ersten Kalenderjahres nach Aufnahme der selbstst?ndigen T?tigkeit zahlen Gr?nderinnen und Gr?nder nur den halben Regelsatz.

Berufsunf?higkeitsversicherung/ Erwerbsminderungsrente
Es gibt sie privat als Berufsunf?higkeits-/Zusatzversicherungen zur Lebens-, Renten- oder Risikolebensversicherung. Eine gesetzliche Rente wegen Erwerbsminderung erh?lt, wer aus gesundheitlichen Gr?nden nur noch eingeschr?nkt oder ?berhaupt nicht mehr arbeiten kann. Voraussetzung ist, dass innerhalb der letzten f?nf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung f?r mindestens 36 Monate Pflichtbeitr?ge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt wurden.

Weitere Informationen:

Deutsche Rentenversicherung,
Servicetelefon: 0800 1000 4800,
Montag bis Donnerstag von 7:30 bis 19:30 Uhr,
Freitag von 7:30 bis 15:30 Uhr

BMWi-Gr?nderZeiten Nr. 05: Versicherungen

Tipp: Gerade f?r Menschen im fortgeschrittenen Alter ist die Kl?rung der individuellen M?glichkeiten der pers?nlichen Absicherung vor der Gr?ndung unverzichtbar. Vor allem die Fragen zur Altersvorsorge sollen in Ruhe beantwortet werden. Die Deutsche Rentenversicherung Bund bietet hierzu umfassende Beratung an.