Import

Nationale Vorschriften
Es gibt in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten unterschiedliche nationale Rechtsvorschriften. Sie betreffen z.B. die Etikettierung, die beim Import zu beachten ist, z.B. f?r Agrarerzeugnisse, Lebensmittel und pharmazeutische Erzeugnisse.
Weitere Informationen: IHK sowie Bundesministerium f?r Ern?hrung und Landwirtschaft: www.bmel.de

Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer)
In den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten gibt es (noch) unterschiedlich hohe Mehrwertsteuers?tze. Aus diesem Grund werden Lieferungen durch Unternehmen an Unternehmen im K?uferland besteuert (Erwerbsbesteuerung). Daf?r muss auf den Rechnungen sowohl die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des Lieferanten als auch des Beziehers angegeben sein. F?r private Kunden f?llt in der Regel die Mehrwertsteuer im Verk?uferland an. F?r den Versandhandel mit Privatpersonen, f?r die es je nach Land Lieferschwellen gibt, oder f?r den Erwerb eines neuen Fahrzeugs, gibt es Sonderregelungen. Die USt-IdNr. erteilt das Bundeszentralamt f?r Steuern: www.bzst.bund.de

Import aus Drittl?ndern
Generell ist die Einfuhr von Waren aus Drittl?ndern ohne besondere F?rmlichkeiten m?glich.
Dennoch gibt es f?r bestimmte Waren Einfuhrbeschr?nkungen oder gar -verbote.

Einfuhrbeschr?nkungen oder -verbote
Textilien und Bekleidung z.B. aus Nordkorea d?rfen aus handelspolitischen und wirtschaftspolitischen Gr?nden nur in beschr?nkten Mengen eingef?hrt werden. Bestimmte andere Produkte d?rfen generell nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen eingef?hrt werden: z.B. international gesch?tzte, vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten (Washingtoner Artenschutzabkommen).

Wenn f?r die Einfuhr eine Mengenbegrenzung gilt, muss gekl?rt werden, ob und welche Kontingente noch zur Verf?gung stehen. Sind Kontingente verf?gbar, muss f?r diese Produktgruppen eine Einfuhrgenehmigung bei der zust?ndigen Bundesbeh?rde eingeholt werden. Zudem gibt es Einfuhrverbote auf Grund von Embargos.
Weitere Informationen gibt es beim Bundesamt f?r Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): www.bafa.de

Einfuhrlizenzen
Zuweilen ist f?r bestimmte Waren eine Einfuhrlizenz erforderlich. F?r welche Waren das gilt, l?sst sich anhand des Zolltarifs der EU ermitteln: www.ezt-online.de
Wer eine Einfuhrlizenz braucht, muss rechtzeitig vor der Einfuhr bei der Bundesanstalt f?r Landwirtschaft und Ern?hrung mit dem EU-einheitlichen Vordruck (Einfuhrlizenz-AGRIM) die Genehmigung zur Einfuhr beantragen. Ausk?nfte erteilt das BLE telefonisch: www.ble.de

Kennzeichnungen
F?r Importwaren gelten zahlreichen Kennzeichnungs- und Schutzvorschriften. Sie leiten sich aus deutschen und EU-Vorschriften ab: z.B. f?r Lebensmittel, Kosmetika und Medizinprodukte. Dazu kommen die EG-Konformit?tserkl?rung und die CE-Kennzeichnung f?r Maschinen, elektrische und elektronische Apparate, Spielwaren usw.

Import-Dokumente
Rund um das Thema Import tauchen immer wieder dieselben Fragen auf:

  • Unter welchen Voraussetzungen darf eine Ware importiert werden?
  • Was ist beim Zoll zu beachten?
  • Welche Dokumente sind erforderlich?
  • Wo sind sie erh?ltlich?

Zollerleichterungen Entwicklungsl?nder: Pr?ferenznachweis Ursprungszeugnis Form A (UZ Form A)
Die EU und einige andere Industriel?nder gew?hren zahlreichen Entwicklungsl?ndern Zollpr?ferenzen. Damit soll bestimmten Waren mit Ursprung in diesen Entwicklungsl?ndern ein leichterer Zugang zum EU-Markt erm?glicht werden.

Kontakt: www.zoll.de

Zollerleichterungen Partnerl?nder: Pr?ferenznachweis Warenbescheinigungen EUR.1 und A.TR

Die EU hat neben einseitigen Zollpr?ferenzen mit zahlreichen L?ndern bilaterale Abkommen geschlossen. Das bedeutet, dass Z?lle f?r den Import von Waren, die in diesen L?ndern hergestellt werden, reduziert sind oder wegfallen. Im Rahmen der Zollunion EU-T?rkei gilt als Pr?ferenznachweis die Warenbescheinigung A.TR f?r gewerbliche EU-Ware. Das gilt auch f?r gewerbliche Waren aus Drittl?ndern, f?r die die Einfuhrabgaben in die EU entrichtet worden sind.

Kontakt: www.zoll.de

?berwachungsdokument
Einer besseren Beobachtung ungew?hnlicher Einfuhrentwicklungen im Bereich der einfuhrgenehmigungsfreien Einfuhr von Nicht-EU-Waren dient das ?berwachungsdokument. Dabei geht es vor allem um bestimmte Textil- und Bekleidungserzeugnisse sowie Eisen- und Stahlerzeugnisse aus bestimmten L?ndern.

Kontakte:
Bundesamt f?r Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA):www.bafa.de
Bundesanstalt f?r Landwirtschaft und Ern?hrung: www.ble.de

Internationale Einfuhrbescheinigung/Wareneingangsbescheinigung
Der Importeur von Waffen, Munition, R?stungsg?tern und ?hnlichen Waren (auch Computern f?r Pr?zisionswerkmaschinen) kann von seinem ausl?ndischen Vertragspartner aufgefordert werden, ihm eine Internationale Einfuhrbescheinigung und eine Wareneingangsbescheinigung zukommen zu lassen. Die Internationale Einfuhrbescheinigung ist in der Regel Voraussetzung daf?r, dass eine Ausfuhrgenehmigung im Exportland erteilt wird. Die Wareneingangsbescheinigung best?tigt den Eingang der Ware im Bestimmungsland.
Kontakt:
Bundesamt f?r Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): www.bafa.de

Zollanmeldung und Einfuhr
Zur Zollanmeldung dient das elektronische Verfahren ATLAS. Einzelzollanmeldungen sind auch ?ber das so genannte ?Einheitspapier? m?glich. Erforderlich ist dabei die Handelsrechnung des ausl?ndischen Lieferanten. Bei einem Warenwert ?ber 20.000 Euro wird zudem eine Zollwertanmeldung verlangt.
Kontakt: www.zoll.de