Export

Ausfuhr in einen Nicht-EU-Staat
Alle Waren, die in einen Nicht-EU-Staat ausgef?hrt werden, m?ssen zun?chst durch das ?rtlich zust?ndige deutsche Zollamt sowie die Grenzzollstelle beim Verlassen des Zollgebietes der Union abgefertigt werden. F?r die Ausfuhr von Waren aus dem Zollgebiet der EU k?nnen grunds?tzlich Ausfuhrz?lle erhoben werden. Da es ?blicherweise im Interesse der EU liegt, Waren in Drittl?nder zu exportieren und dadurch Einnahmen zu erzielen, werden Ausfuhrabgaben nur selten festgesetzt. Liegen jedoch die Weltmarktpreise f?r ein auf dem EU-Markt knappes Gut h?her als die Preise auf dem EU-Markt selbst, werden auch Ausfuhrabgaben erhoben, um den Export dieses Gutes unattraktiver zu machen. Eine Ausfuhr von Waren in einen Nicht-EU-Staat ist umsatzsteuerfrei. Voraussetzungen sind u.a.: Ausfuhrnachweis in Form einer Ausfuhrbest?tigung der Grenzzollstelle, eines Versendungsbelegs oder eines sonstigen handels?blichen Belegs. Verbrauchssteuerpflichtige Waren (Tabak, Spirituosen, Schaumwein, Bier, Kraftstoffe) k?nnen ohne Steuer ausgef?hrt werden (Steueraussetzung). www.zoll.de

Ausfuhrz?lle in Nicht-EU-Staaten
Bei der Einfuhr von Waren in Nicht-EU-Staaten fallen in aller Regel Zollgeb?hren an. Die H?he der Geb?hren kann bei den jeweiligen Auslandshandelskammern erfragt werden. www.ahk.de

Einfuhrz?lle aus Nicht-EU-Staaten
Einfuhrware muss beim Einfuhrzollamt ? in der Regel das nationale Grenzzollamt ? vorgef?hrt werden. Importe aus Drittl?ndern werden in allen EU-L?ndern (falls ?berhaupt) mit den gleichen Z?llen belastet. Genauere Informationen enth?lt der Zolltarif der EU: www.ezt-online.de

Um hier Informationen abrufen zu k?nnen, ben?tigen Sie die richtige Zolltarifnummer (elfstellige Warennummer). Bei Zweifeln an der vom ausl?ndischen Lieferanten genannten Warennummer hilft das Hauptzollamt Hannover weiter. www.service.bund.de

Verpackung

Die europ?ische Verpackungsrichtlinie 94/62/ EG verpflichtet Unternehmen zur R?cknahme und Wiederverwertung ihrer Verpackungen. Wie diese Richtlinie in den einzelnen europ?ischen L?ndern umgesetzt wird, ist von Land zu Land unterschiedlich.

Die AHK Frankreich bietet im Internet ein Informationsblatt ?Verpackungsr?cknahme und -entsorgung in Europa - Aktuelle Entwicklungen?, inklusive Verlinkung zum Bestellschein f?r die Brosch?re ?Frankreichspezifische Meldeverfahren?. www.francoallemand.com

Ursprungszeugnisse

Ursprungszeugnisse belegen, woher eine Ware stammt. Die Beh?rden vieler Staaten verlangen solche Ursprungszeugnisse oder auch bescheinigte Handelsrechnungen f?r Import-Waren. Sie spielen eine Rolle bei der ?berwachung von Einfuhrbeschr?nkungen und Importkontingenten und f?r Antidumping-Ma?nahmen. Beim Handel innerhalb der EU mit Waren, die in der EU hergestellt worden sind (EU-Ursprungswaren) oder aus Drittl?ndern in die EU eingef?hrt und bereits verzollt wurden, sind sie nicht erforderlich. Verlangt werden sie wom?glich bei Exporten in Drittl?nder. Ein Ursprungszeugnis f?r den Export wird in der Regel von der zust?ndigen IHK ausgestellt.

Weitere Informationen gibt es unterwww.zoll.de. Ausk?nfte erteilen auch die Industrie- und Handelskammern.