Z?lle und Steuern

Z?lle und Steuern k?nnen anfallen, wenn Waren ?ber Grenzen hinweg gehandelt werden.

Warenverkehr innerhalb der EU
Beim Warenverkehr mit Gemeinschaftswaren innerhalb der EU fallen grunds?tzlich keine Zollgeb?hren an. Gemeinschaftswaren sind Waren, die entweder in der EU hergestellt worden sind oder aus Drittl?ndern eingef?hrt und schon verzollt und versteuert wurden. Auf eine Vielzahl von Waren des t?glichen Gebrauchs werden innerhalb der EU allerdings sogenannte Verbrauchsteuern erhoben.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Voraussetzung f?r eine steuerfreie Lieferung aus einem EU-Land in ein anderes EU-Land ist, dass die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Lieferanten und des K?ufers in der Rechnung angegeben sind. Zudem muss auf die Steuerfreiheit der Lieferung hingewiesen werden: ?steuerfrei nach ? 4 Nr. 1b UstG? oder ?steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung?. In der Rechnung m?ssen zudem die genaue Warenbezeichnung und alle handels?blichen Angaben (z.B. Name und Anschrift des K?ufers, Einzel- und Gesamtpreis der Ware, genaue Warenbezeichnung, Gewicht der Ware sowie Liefer- und Zahlungsbedingungen) ausgewiesen sein.