Besch?ftigung von ausl?ndischen Arbeitnehmern

 

  1. Staatsb?rger aus einem EU-Mitgliedsland (oder einem der EWR-Staaten oder der Schweiz)
    Personen aus EU-Mitgliedsstaaten oder den EWR-Staaten und der Schweiz ben?tigen keine Aufenthaltserlaubnis, wenn sie in Deutschland arbeiten wollen.
  2. Staatsb?rger aus einem Nicht-EU-Land
    Staatsb?rger aus einem Nicht-EU-Land, die nach Deutschland einreisen wollen, um hier eine Arbeit zu suchen, m?ssen einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel zur Aufnahme einer abh?ngigen Besch?ftigung bei der zust?ndigen Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland stellen.

Gefl?chtete Personen besch?ftigen
F?r Unternehmen, die Fl?chtlingen eine Besch?ftigung anbieten wollen, ist wichtig zu wissen, welchen aufenthaltsrechtlichen Status sie jeweils besitzen.

Asylberechtigte
Dabei handelt es sich um anerkannte Fl?chtlinge, ?ber deren Asylantrag positiv entschieden wurde. Sie sind im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis und haben damit uneingeschr?nkten Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt.

Asylbewerber und Geduldete besch?ftigen
Asylbewerber besitzen eine Aufenthaltsgestattung. Das bedeutet, ?ber den Asylantrag wurde noch nicht entschieden. F?r sie gilt eine Wartefrist von drei Monaten, bevor sie eine Besch?ftigung aufnehmen d?rfen. Dies gilt nicht f?r Asylbewerber aus sicheren Herkunftsl?ndern. Diese Personen d?rfen nicht nach drei Monaten eine Besch?ftigung aufnehmen. Bei Fl?chtlingen mit einer Duldung steht die Entscheidung bereits fest. Sie erhalten kein Asyl in Deutschland. Ihr Antrag wurde abgelehnt. Sie werden aber aus unterschiedlichen Gr?nden nicht abgeschoben. Auch f?r sie gilt die Wartefrist von drei Monaten. Auch hier gilt, dass f?r Geduldete aus sicheren Herkunftsl?ndern keine Besch?ftigung m?glich ist. Nach Ablauf der dreimonatigen Wartefrist kann die Ausl?nderbeh?rde eine Arbeitserlaubnis f?r eine konkrete Besch?ftigung erteilen. Den Antrag auf Erteilung dieser Erlaubnis muss der Asylbewerber bzw. Fl?chtling mit Duldung bei der Ausl?nderbeh?rde stellen. Der Antrag muss vor allem eine Beschreibung des konkreten Besch?ftigungsangebots und die H?he des Verdienstes enthalten. Die Ausl?nderbeh?rde leitet den Antrag an die Bundesagentur f?r Arbeit weiter. Voraussetzung f?r die Erlaubnis ist ?gr?nes Licht? der Bundesagentur f?r Arbeit nach einer Vorrangpr?fung und Besch?ftigungsbedingungspr?fung.

Die Vorrangpr?fung ist nicht erforderlich f?r

  • Asylbewerber und Geduldete, die einen anerkannten oder vergleichbaren ausl?ndischen Ausbildungsabschluss in einem Mangelberuf haben. Diese Mangelberufe oder Engpassberufe sind in der sogenannten Positivliste der Bundesagentur f?r Arbeit www.arbeitsagentur.de zusammengefasst. Beispiele: Berufe in der Elektrotechnik, Softwareentwicklung, Gesundheitsund Krankenpflege. Dies gilt nicht f?r Geduldete aus ?sicheren Herkunftsstaaten?.
  • Hochschulabsolventen, die die Voraussetzungen f?r die Blaue Karte EU in einem Mangelberuf erf?llen. Dazu geh?ren eine abgeschlossene Ausbildung, ein fester Arbeitsvertrag und ein Mindestbruttoeinkommen. Dies liegt 2019 f?r Personen mit Hochschulabschluss bei 53.600 Euro, f?r Personen mit Hochschulabschluss in einem Mangelberuf (Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, ?rzte und IT-Fachkr?fte) bei 41.808 Euro. Hochqualifizierte Fachkr?fte und Akademiker aus Drittstaaten au?erhalb der EU k?nnen die Blaue Karte EU als vereinfachte befristete Arbeitsgenehmigung beantragen. Den Antrag m?ssen sie bei der zust?ndigen Ausl?nderbeh?rde stellen.
  • eine befristete praktische T?tigkeit, die f?r die Anerkennung eines ausl?ndischen Berufsabschlusses oder f?r die Berufserlaubnis in einem reglementierten Beruf erforderlich ist.
  • Asylbewerber und Geduldete nach einem Aufenthalt von 15 Monaten in Deutschland. Ausgenommen sind Personen aus sicheren Herkunftsl?ndern.

Quelle: Gr?nderZeiten 15: Personal. Herausgeber: Bundesministerium f?r Wirtschaft und Energie, Berlin