Das h?lt man doch im Kopf nicht aus

Ilona Kiesel ist als Finanzbuchhalterin in einem Kaufhaus angestellt. In den vergangenen Wochen arbeitete sie wegen einer anstehenden Steuerpr?fung fast ohne Pausen an ihrem Bildschirmarbeitsplatz in einem Gro?raumb?ro. Die Tage mit hochkonzentrierter Datenpr?fung ?bersteht sie nur mit Schmerztabletten. Schon am Morgen f?hlt sich die Nackenmuskulatur steif an und im Verlauf des Tages werden die Kopfschmerzen immer unertr?glicher. Auch ihre Augen brennen und tr?nen h?ufig.

Stress f?r K?rper und Augen

Wussten Sie, dass Spannungskopfschmerz die h?ufigste Form wiederholt auftretender Kopfschmerzen ist? Er tritt in der Regel beidseitig und dumpfdr?ckend auf. Oft beginnt der Schmerz im Nacken oder der Stirn. Spannungskopfschmerzen k?nnen nach einigen Minuten vergehen, aber auch ?ber Tage oder Wochen anhalten. Auch die Sehkraft wird davon ung?nstig beeinflusst.

Ausl?ser f?r Verspannungen in der Kopf-, Nacken- und Schultermuskulatur

Verspannungen und Kopfschmerzen k?nnen unterschiedliche Ursachen haben. Gerade bei Bildschirmarbeitspl?tzen ? Sch?tzungen zufolge gibt es davon immerhin 18 Millionen in Deutschland ? treten diese besonders h?ufig auf. Ausl?ser sind nicht selten ung?nstige Arbeitsbedingungen wie z. B. schlechte Beleuchtung, ungeeignete oder falsch ausgerichtete M?bel sowie zu wenige Bildschirmpausen. Zeitdruck, Konflikte im Team oder mit der F?hrungskraft k?nnen sich ebenfalls negativ auf den Besch?ftigten auswirken. Nicht zuletzt kann eine konstant unver?nderte K?rperhaltung sowie Bewegungsmangel zus?tzlich Ausl?ser f?r Kopfund Nackenschmerzen sein.

Notebook ? nur nicht auf Dauer!

Viele Besch?ftigte arbeiten h?ufig mit Notebook von unterwegs, da man so besonders mobil und flexibel ist. Aber denken Sie daran, Notebooks erf?llen nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen eines Bildschirmarbeitsplatzes.

Fazit: Notebooks sind allenfalls f?r kurze T?tigkeiten oder die Arbeit unterwegs geeignet. Tipp: Bei l?ngerer Nutzung eines Notebooks sollten externe Arbeitsmittel (Tastatur, Maus, Monitor) angeschlossen werden.

Das k?nnen Sie selbst tun

Die folgenden Hinweise stellen M?glichkeiten dar, wie Sie den Beanspruchungen durch die Arbeit am Bildschirm begegnen k?nnen.

  • Ergonomische Einrichtung des Arbeitsplatzes: Ber?cksichtigen Sie die Regeln f?r eine ergonomische Bildschirmarbeit, wie z. B. Sitzh?he, Ausrichtung und Neigung des Bildschirms. 
  • Bewegung am Arbeitsplatz: Ideal ist ein Wechsel zwischen gehen, stehen und sitzen. Unterbrechen Sie die Arbeit am Bildschirm durch andere Arbeiten, z. B. Gang zum Kopierer, Telefonate im Stehen, Besprechung im Gehen. 
  • Dynamisches Sitzen: Auch im Sitzen k?nnen Sie in Bewegung bleiben. Dynamisches Sitzen bedeutet, das Gewicht zu verlagern und zwischen verschiedenen Sitzpositionen zu wechseln. 
  • Pausengestaltung: Nutzen Sie Ihre Pause zur Entspannung und Bewegung. Auch f?r die Augen gibt es spezielle Erholungs?bungen.
  • Freizeit: Sorgen Sie in der Freizeit f?r k?rperliche Aktivit?t und Bewegung in frischer Luft.

Das kann Ihr Arbeitgeber tun Der Arbeitgeber muss eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen durchf?hren und geeignete Ma?nahmen treffen, um die Gef?hrdungen am Bildschirmarbeitsplatz m?glichst gering zu halten. Zudem ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle Bildschirmarbeitspl?tze nach aktuellen ergonomischen Gesichtspunkten zu pr?fen und einzurichten.

  • Ergonomische Gestaltung: Dazu geh?ren z. B. ausreichend Bewegungsraum, eine blendfreie Beleuchtung, ergonomische Software und St?hle, die dynamisches Sitzen erm?glichen. Einige Unternehmen gehen auf W?nsche und spezielle Bed?rfnisse ihrer Besch?ftigten bei der Arbeitsplatzgestaltung ein, wie z. B. h?henverstellbare Tische, Auswahlm?glichkeiten bei den Schreibtischst?hlen, blendfreie Oberfl?chen von M?beln und Monitoren oder ergonomische Arbeitsmittel wie Auflagem?glichkeiten f?r die H?nde. 
  • Arbeitsorganisation: Die Bildschirmarbeit sollte so organisiert werden, dass sie regelm??ig durch andere T?tigkeiten oder durch Pausen unterbrochen wird, damit die Belastungen durch die Arbeit am Bildschirmger?t verringert werden. 
  • Unterweisung, z. B. zu folgenden Themen: Einstellen von Tisch und Stuhl, ergonomisch g?nstige Arbeitshaltung, Einrichtung des Arbeitsplatzes und Beleuchtung. 
  • Untersuchung der Augen und des Sehverm?gens: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Besch?ftigten vor Aufnahme der T?tigkeit am Bildschirm, in festgelegten Abst?nden und bei Auftreten von Sehbeschwerden eine Untersuchung der Augen und des Sehverm?gens durch hierzu befugte ?rzte anzubieten. 
  • Falls eine spezielle Sehhilfe f?r die Arbeit am Bildschirmger?t notwendig ist, muss der Arbeitgeber diese Bildschirmbrille zur Verf?gung stellen.