1. Schritt: Arbeitsunf?higkeit feststellen

Sie sind als Arbeitgeber verpflichtet, regelm??ig festzustellen, welche Mitarbeiter unter den Geltungsbereich des BEM fallen. Es ist unerheblich, ob der Betroffene ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunf?hig war. Hier einige Faktoren zur Ermittlung der BEM-F?lle:

  • Innerhalb eines Jahres: Ma?gebend ist nicht das Kalenderjahr, es z?hlen die vergangenen zw?lf Monate.
  • L?nger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunf?hig: Ist ein Mitarbeiter langfristig am St?ck arbeitsunf?hig z?hlt die 42-Tage-Grenze. Handelt es sich um wiederholte Arbeitsunf?higkeit mit k?rzeren Abwesenheiten, wird die Grenze in der Regel auf die Arbeitswoche bezogen. Bei einem Vollzeitbesch?ftigten mit einer F?nf-Tage-Woche wird so bereits bei 30 Tagen die Grenze erreicht, bei einer Drei-TageWoche bereits bei 18 Tagen.
  • Arbeitsunf?hig: Arbeitsunf?higkeit bezieht sich nicht nur auf Krankschreibungen. Bereits der erste Tag einer Krankmeldung wird beim BEM mit eingerechnet. Bei der Ermittlung der Arbeitsunf?higkeit ist unerheblich, ob es sich um eine oder mehrere Diagnosen handelt.