Betriebliches Eingliederungsmanagement ? vom Einzelfall lernen

Krankheitsbedingte Fehlzeiten lassen sich kaum vermeiden und verursachen Kosten. Es sollte also in Ihrem Interesse liegen, die Fehlzeiten so zu reduzieren, dass sie sich im ?normalen? Rahmen halten. Dazu dient unter anderem das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM). Ziel ist es, die Arbeitsf?higkeit l?nger erkrankter Besch?ftigter wieder (vollst?ndig) herzustellen und zu erhalten sowie f?r alle Besch?ftigten Verbesserungen in der Arbeitsorganisation und -gestaltung zu erreichen. Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, ein entsprechendes Angebot zu machen, wenn die Voraussetzungen bei einem Mitarbeiter gegeben sind.

? 84 Abs. 2 SGB IX im Wortlaut

?Sind Besch?ftigte innerhalb eines Jahres l?nger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunf?hig, kl?rt der Arbeitgeber mit der zust?ndigen Interessenvertretung im Sinne des ? 93, bei schwerbehinderten Menschen au?erdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die M?glichkeiten, wie die Arbeitsunf?higkeit m?glichst ?berwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunf?higkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (Betriebliches Eingliederungsmanagement).?

Der Nutzen f?r Ihr Unternehmen

Sowohl der Arbeitgeber als auch die Besch?ftigten k?nnen von einer strukturierten Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements profitieren:

  • Sie sparen Kosten durch weniger Fehlzeiten.
  • Der Mitarbeiter kann produktiv und sinnvoll im Betrieb eingesetzt werden. Eine krankheitsbedingte K?ndigung kann so vermieden werden.
  • Der betroffene Mitarbeiter wird bei der Wiederherstellung und dem Erhalt seiner Arbeitsf?higkeit unterst?tzt. Er beh?lt seine Arbeit, die immer wesentlicher Teil der sozialen Teilhabe ist.

Um BEM erfolgreich umsetzen zu k?nnen, sollten Sie klar festlegen, wer verantwortlich f?r den Prozess ist und wer welche Rolle f?r die Begleitung und Steuerung ?bernimmt. Sehr wichtig ist es, verbindliche Regeln zu Datenschutz und Vertraulichkeit des BEM aufzustellen. Zudem muss gekl?rt werden, wie mit der Einbeziehung Dritter (wie Therapeuten) umzugehen ist.

Diagnosen spielen beim BEM keine Rolle und fallen unter den Datenschutz. Dem Besch?ftigten steht frei zu entscheiden, welche Gesundheitsdaten weitergegeben werden d?rfen.

So sollte es nicht sein

?Ich habe in einem Gespr?ch zur Wiedereingliederung den Wunsch eines Mitarbeiters entgegengenommen, von einer F?hrungsposition in eine Sachbearbeitungsfunktion versetzt zu werden, da er sich der psychischen Belastung nicht mehr gewachsen f?hlte. Seitdem ist er bei seinen Kollegen unten durch. Schw?che ist hier nicht gefragt.? Personalverantwortlicher eines mittelst?ndischen Produktionsunternehmens

So k?nnen Sie vorgehen: