Stelle ausschreiben

Stelle ausschreiben

Auf Basis des Anforderungsprofils formulieren Sie nun eine Stellenausschreibung. Die folgende Check liste benennt alle wesentlichen Punkte, die eine Stellenausschreibung beinhalten sollte. Selbstverst?ndlich k?nnen Sie auch weitere Elemente hinzuf?gen.

Bestandteile einer Stellenausschreibung

  • Kurze Pr?sentation Ihres Unternehmens: Was haben Sie als Unternehmen zu bieten?
  • Bezeichnung der Position
  • W?chentliche Arbeitszeit, Einstellungstermin, ggf. Befristung
  • Kernaufgaben der Position
  • Bei Stellenantritt erforderliche Kompetenzen, Spezialkenntnisse, Berufserfahrung und Abschl?sse
  • W?nschenswerte Kompetenzen, Spezialkenntnisse, Berufserfahrung und Abschl?sse
  • Hinweise auf Einarbeitungs- und Entwicklungsm?glichkeiten
  • Bewerbungsfrist
  • Erforderliche Bewerbungsunterlagen (z. B. Anschreiben, Lebenslauf, Dokumente, M?glichkeiten des indirekten Belegens von Kompetenzen wie Referenzen oder Arbeitsproben)
  • Kontaktangaben des Unternehmens
  • Leichte Sprache, die auch Menschen verstehen, die beispielsweise nicht gut Deutsch k?nnen oder die Lern- und Leseschwierigkeiten haben
  • Keine Formulierungen, die Personen aufgrund Geschlecht, Alter, ethnischer Herkunft, Religion, Behinderung oder sexuelle Identit?t ausgrenzen k?nnten
  • Bei Stellenausschreibung im Ausland: Stellenanzeige in Fremdsprache verfassen

Tipp: So sprechen Sie spezielle Zielgruppen direkt an:

  • ?Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung? in verschiedenen Sprachen?
  • ?Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei entsprechender Eignung vorrangig ber?cksichtigt.?
  • ?Frauen, ?ltere [?] sind ausdr?cklich zur Bewerbung auf gefordert.?
  • ?Arbeit in Teilzeit ist grunds?tzlich m?glich.?
  • Weitere Informationen

Jeweils ein negatives und ein positives Beispiel (So lieber nicht / Lieber so) f?r eine Stellenausschreibung k?nnen dem entsprechenden pdf-Dokument des Leitfadens entnommen werden.

Tipp: Formulieren Sie Ihre Stellenausschreibung in leichter Sprache. So geht?s:

  • Verzichten Sie auf Abk?rzungen und Fremdw?rter.
  • Verwenden Sie kurze S?tze und kurze W?rter.
  • Sprechen Sie die Bewerberinnen / Bewerber pers?nlich an.
  • Heben Sie wichtige Informationen hervor.
  • Weitere Informationen 

Tipp: Achten Sie auf die Vorgaben des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG). Vermeiden Sie alles, was diskriminierend verstanden werden k?nnte. Weitere Informationen dazu finden Sie bei der Antidiskriminie?rungsstelle des Bundes.

Stellenausschreibung im Ausland

  • Wenn Sie auch an ausl?ndischen Bewerberinnen und Bewerbern interessiert sind, geben Sie dies bei Ihrer Stellenausschreibung bei der Bundesagentur f?r Arbeit an. Der Arbeitgeber-Service schaltet die Zentrale Auslandsund Fachvermittlung (ZAV) ein, die mit ausl?ndischen Arbeitgeberverwaltungen eng zusammen arbeitet.
  • Verwenden Sie in Ihrer Stellenanzeige z. B. die Landessprache oder die g?ngige Fremdsprache.
  • Weltweit gibt es verschiedene Bezeichnungen f?r Berufe und T?tigkeiten. Beschreiben Sie die Arbeitsaufgaben und Anforderungen der Stelle daher m?glichst genau.
  • Handelt es sich um eine T?tigkeit, die einen formalen Abschluss erfordert, dann signalisieren Sie, dass Sie bei der Anerkennung des ausl?ndischen Abschlusses behilflich sind.
  • Benennen Sie pr?zise die Deutschkenntnisse, die Sie erwarten. Orientieren Sie sich dabei am europ?ischen Referenzrahmen: A1 = Anf?ngerin bzw. Anf?nger bis C2 = ann?hernd mutter sprachliche Kenntnisse. Oftmals reicht ein Sprachniveau von B1 oder B2 (fortgeschrittene bzw. selbstst?ndige Sprachverwendung) f?r eine T?tigkeit in Deutschland aus.
  • Beachten Sie, dass im Herkunftsland m?glicherweise andere Bewerbungsunterlagen ?blich sind. Seien Sie offen f?r ungew?hnliche Bewerbungen und Bewerbungsunterlagen.

Die Auslandsrekrutierung

Deutschland ?ffnet sich f?r internationale Fachkr?fte. In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche rechtliche Zugangsh?rden abgebaut. Die Besch?ftigung einer Bewerberin oder eines Bewerbers aus dem Ausland ist heute leichter als in der Vergangenheit. Hier k?nnen Sie einen ersten ?berblick ?ber rechtliche Regelungen erhalten und weitere Anlaufstellen finden.

Ist eine Arbeitserlaubnis erforderlich?

Die formale "Arbeitserlaubnis", wie sie fr?her von der Bundesagentur f?r Arbeit ausgestellt wurde, ist weitestgehend abgeschafft worden. Stattdessen gibt es heute f?r Menschen aus bestimmten Herkunftsl?ndern Aufenthaltstitel, die zu einer Arbeit in Deutschland berechtigen. Innerhalb des europ?ischen Wirtschaftsraumes gilt weitgehende Arbeitnehmerfreiz?gigkeit.

Was bedeutet Arbeitnehmerfreiz?gigkeit?

Arbeitnehmerfreiz?gigkeit bedeutet, dass eine Besch?ftigung in einem EU-Mitgliedsstaat aufgenommen und ausge?bt werden kann. Sie besteht f?r Fachkr?fte aus dem Europ?ischen Wirtschaftsraum (EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) sowie Schweizer B?rgerinnen und B?rger. Fachkr?fte aus diesen L?ndern k?nnen ohne Aufenthaltstitel beispielsweise in Deutschland arbeiten. Lediglich kroatische Staatsangeh?rige m?ssen in der Regel ?ber eine Arbeitsgenehmigung-EU verf?gen, bis auch f?r sie in Deutschland die uneingeschr?nkte europarechtliche Arbeitnehmerfreiz?gigkeit gilt.

Und Drittstaatsangeh?rige?

Angeh?rige der Staaten, die nicht zur EU und nicht zum Europ?ischen Wirtschaftsraum sowie der Schweiz geh?ren, ben?tigen vor ihrer Einreise einen Aufenthaltstitel, der auch die Besch?ftigung ausdr?cklich erlaubt. Eine Ausnahme bilden Staatsangeh?rige aus Andorra, Australien, Israel, Japan, Kanada, Republik Korea, Monaco, Neuseeland und den USA. Sie k?nnen auch nach der Einreise ihren Antrag auf einen Aufenthaltstitel stellen.

Beispiele f?r Aufenthaltstitel:

  • F?r Akademikerinnen und Akademiker aus Drittstaaten gibt es beispielsweise den Aufenthaltstitel "Blaue Karte EU". Die Vergabe von diesem Aufenthaltstitel ist an Verdienstgrenzen gebunden.
  • Beruflich qualifizierte Fachkr?fte aus Drittstaaten ohne Hochschulabschluss haben grunds?tzlich auch die M?glichkeit, einen Aufenthaltstitel zu bekommen. Voraussetzung ist ein Ausbildungsabschluss, der einem inl?ndischen Abschluss entspricht. Dar?ber hinaus muss es sich zumeist um eine Berufsgruppe handeln, in der Fachkr?fteengp?sse vorliegen. Fragen Sie bei der Bundesagentur f?r Arbeit nach der aktuellen "Positivliste", in der die entsprechenden Berufe aufgef?hrt sind. F?r Berufe au?erhalb der "Positivliste" erfolgt in der Regel eine Vorrangpr?fung.

Was ist eine Vorrangpr?fung?

Die zust?ndige Agentur f?r Arbeit pr?ft, ob f?r einen bestimmten Arbeitsplatz bevorrechtigte Bewerberinnen und Bewerber zur Verf?gung stehen. Bevorrechtigt sind Deutsche, B?rgerinnen und B?rger aus den Staaten des Europ?ischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz.

Ist das Verfahren einer Anerkennung ausl?ndischer Berufsabschl?sse notwendig?

Wenn es sich um einen reglementierten Beruf (z. B. Anwalt, Arzt) handelt, ja. Grunds?tzlich k?nnen Sie sich bei Ihrer zust?ndigen Kammer informieren. Dar?ber hinaus finden Sie allgemeine Informationen ?ber die Anerkennung ausl?ndischer Berufsabschl?sse.

Ihre Ansprechpartner f?r reglementierte Berufe finden Sie auf dieser Website.

Wo kann ich mich ?ber finanzielle F?rderm?glichkeiten informieren?

Sie k?nnen sich bei Ihrer Kammer oder Ihrem Berufsverband ?ber F?rderm?glichkeiten informieren. Dar?ber hinaus finden Sie hier Informationen zu MobiPro-EU. Dieses F?rderprogramm richtet sich an junge Ausbildungsinteressierte aus dem europ?ischen Ausland und kann von Projekttr?gern beantragt werden.

Wo bekomme ich weitere Informationen?

Das Zuwanderungsrecht befindet sich im Wandel. Bringen Sie den aktuellen Stand am besten ?ber einen fachkundigen Rechtsanwalt in Erfahrung.