Was Sie ?ber Steuern und Finanzamt wissen sollten

Sobald Sie mit Ihrem Unternehmen starten, kommt das Finanzamt ins Spiel: Es verlangt Steuern. F?r die ordnungsgem??e Berechnung der Steuern m?ssen Sie Ihre Aufwendungen und Ertr?ge sauber erfassen und in Ihrer Steuererkl?rung offenlegen. Die Abgabe dieser Erkl?rung ist an Termine und die Zahlung an Fristen gebunden. Bei einem Verzug drohen S?umniszuschl?ge und Strafen.

Schon vor dem Start Belege sammeln und Steuern sparen

Wichtig zu wissen und bereits vor Aufnahme Ihrer Gesch?ftst?tigkeit zu ber?cksichtigen:

Betriebsausgaben wirken sich steuermindernd aus. Das bedeutet, dass solche Ausgaben den erzielten Einnahmen steuermindernd gegen?bergestellt werden. Da schon in der Gr?ndungsphase erhebliche Kosten auflaufen, zum Beispiel f?r Anmeldungen und Genehmigungen, B?roausstattung, Miete, Firmenfahrzeug, Warenlager, Gesch?ftsfahrten oder Steuerberatung, sollten Sie alle Rechnungen und Belege dar?ber sammeln, um sie mit Ihrer ersten Steuererkl?rung beim Finanzamt einreichen zu k?nnen. Anschaffungen f?r Wirtschaftsg?ter k?nnen oberhalb bestimmter Wertgrenzen steuerlich zu einem bestimmten Prozentsatz ihrer Anschaffungskosten abgeschrieben werden. Somit werden sie ?ber einen mehrj?hrigen Nutzungszeitraum steuermindernd wirksam.

Achten Sie darauf, dass alle Rechnungen, die Sie erhalten formal in Ordnung sind, damit Sie auch die Umsatzsteuer Ihrer Eingangsrechnungen als Vorsteuer vom Finanzamt zur?ckerhalten und nicht mehr Steuern zahlen als notwendig. Denn gerade in der Startphase haben Sie erfahrungsgem?? erst einmal mehr Ausgaben als Einnahmen.

Wer zahlt Steuern und wof?r?
Mit welchen konkreten Steuerabgaben Sie als Unternehmer rechnen m?ssen, h?ngt unter anderem von der gew?hlten Rechtsform (siehe Punkt 14), der H?he Ihres Einkommens beziehungsweise Gewinns ab. Das Gesetz legt fest, wer welche Art von Steuer zahlen muss. Vorgegeben sind auch die Termine f?r die Abgabe Ihrer Steuererkl?rung sowie Steueranmeldung und f?r die Begleichung m?glicher Steuerschulden. Generell k?nnen folgende Steuerarten f?r Sie in Betracht kommen:

Einkommensteuer / K?rperschaftssteuer
Als Einzelunternehmer oder Teilhaber einer Personengesellschaft m?ssen Sie Ihren Gewinn versteuern, sofern er bestimmte Freibetr?ge ?bersteigt. Wie bereits erw?hnt, sind betriebsbedingte Aufwendungen (das sind prinzipiell alle Ausgaben, die Sie f?r Ihren Betrieb t?tigen) steuerlich absetzbar. Da die Regelungen im Detail aber nicht so ohne Weiteres zu verstehen sind, sollten Sie sich von einem Steuerberater beraten lassen.

Die K?rperschaftsteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen juristischer Personen erhoben wird, zum Beispiel von Kapitalgesellschaften. Versteuert werden deren Gewinne. Der K?rperschaftsteuersatz betr?gt einheitlich 15 Prozent.

Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer ist ebenfalls eine gewinnabh?ngige Steuer und wird von der jeweiligen Kommune erhoben, in der Ihr Unternehmen angesiedelt ist. Die H?he der Gewerbesteuer ist in Deutschland sehr unterschiedlich, sie betr?gt zwischen 10 Prozent und 17 Prozent. Jeder, der in Deutschland ein Gewerbe angemeldet hat, muss sie entrichten. Freiberufler sind davon ausgenommen. Diese Steuer berechnet sich aus dem jeweils erzielten Gewerbeertrag. Zur Bemessung wird hierbei der steuerliche Gewinn zugrunde gelegt. Das ist der nach Einkommensteuer- und K?rperschaftsteuerrecht ermittelte Gewinn. Liegt dieser unterhalb des aktuell g?ltigen Freibetrags von 24.500 Euro, f?llt f?r Einzelunternehmen und Personengesellschaften keine Gewerbesteuer an. Die Gewerbesteuer wird bei Einzelunternehmern und bei Gesellschaftern von Personengesellschaften auf die Einkommensteuer angerechnet.

Umsatzsteuer
Aktuell betr?gt die Umsatzsteuer (auch als Mehrwertsteuer bezeichnet) in Deutschland 19 Prozent (Regelsteuersatz), f?r bestimmte Waren und Dienstleistungen sind es 7 Prozent (erm??igter Steuersatz), manche Leistungen sind ganz von der Umsatzsteuer befreit. Die Mehrwertsteuer muss auf der Rechnung separat ausgewiesen sein. Die Unternehmen weisen diese Steuer als Aufschlag zum jeweiligen Nettobetrag ihrer Rechnungen aus und f?hren diese unmittelbar an das zust?ndige Finanzamt ab.

Umgekehrt kann jedes Unternehmen die selbst entrichtete Mehrwertsteuer f?r Eink?ufe oder Dienstleistungen als sogenannte Vorsteuer vom Fiskus erstattet bekommen.

Ein Beispiel: Sie verkaufen Ihre Ware zum Nettopreis von 300 Euro und verrechnen Ihrem Kunden die darauf anfallende Umsatzsteuer in H?he von 19 Prozent, also 57 Euro. Damit entrichtet der Kunde insgesamt 357 Euro an Sie, w?hrend Sie Ihrerseits dem Finanzamt hiervon 57 Euro schulden. Im Gegenzug bezahlen Sie f?r eine Betriebsanschaffung 100 Euro zuz?glich 19 Prozent Umsatzsteuer, also insgesamt 119 Euro. Nunmehr k?nnen Sie die Ihrerseits bezahlte Umsatzsteuer von Ihrer eingenommenen Umsatzsteuer abziehen und verrechnen. Das Finanzamt erh?lt von Ihnen demnach nur den verbleibenden ?berschuss in H?he von 38 Euro. Bis zu einer bestimmten Umsatzgrenze (derzeit 17.500 Euro pro Jahr) wird von sogenannten Kleinunternehmern keine Umsatzsteuer erhoben, im Gegenzug k?nnen diese Unternehmer aber auch keine Vorsteuern aus Leistungen von anderen Unternehmern gegen?ber dem Finanzamt geltend machen. Dies kann gerade in der Gr?ndungsphase nicht optimal sein, weshalb es sehr wichtig ist, sich fr?h Rat von einem Steuerberater einzuholen.

Lohnsteuer
Als Unternehmer ist es Ihre Aufgabe, f?r Ihre Mitarbeiter die Lohnsteuer und den Solidarit?tszuschlag ? vom Bruttogehalt ? zu berechnen, einzubehalten, beim Finanzamt anzumelden und abzuf?hren. ?hnliches gilt f?r die Beitr?ge, die Ihre Angestellten f?r Kranken-, Renten-, Pflegeund Arbeitslosenversicherung zahlen m?ssen. Als Arbeitgeber haften Sie f?r die p?nktliche und vollst?ndige Abf?hrung der Lohnsteuer. Diese Pflichten als Arbeitgeber k?nnen Sie in Deutschland praktisch nicht mehr ohne den Rat eines Steuerberaters wahrnehmen.