Mitarbeiter und Arbeitsrecht

Das Kapitel zu den Mitarbeitern kommt nicht ohne Grund zum Schluss. Die Mehrzahl der Unternehmer startet alleine oder nur mit famili?rer Unterst?tzung. In den meisten Branchen werden Sie daher erst nach einigem Wachstum und einer gewissen Gr??e ?ber Mitarbeiter nachdenken.

Wenn es bei Ihnen soweit ist oder falls Sie in einer Branche gr?nden, die oft schon zu Beginn Mitarbeiter ben?tigt (Gastgewerbe), und nat?rlich auch, falls Sie das Thema schlicht und einfach interessiert, finden Sie nachfolgend die wichtigsten Informationen dazu:

Arbeitsbestimmungen in Deutschland

Wenn Sie erfolgreich in die Selbstst?ndigkeit gestartet sind und schon auf die Unterst?tzung von Mitarbeitern z?hlen k?nnen, sollten Ihnen die Grundz?ge des Arbeitsrechts vertraut sein. Mit Begriffen wie Arbeitszeiten, Pausen, Urlaub, K?ndigungsfristen oder Mindestlohn m?ssen Sie sich sp?testens vor Unterzeichnung des ersten Arbeitsvertrags besch?ftigen. Folgende kurze Erl?uterungen zu den wichtigsten Stichworten arbeitsrechtlicher Bedingungen sollen Ihnen den Einstieg erleichtern.

Was Sie ?ber Arbeitszeiten und Bezahlung wissen sollten
Mit einer Vollzeitstelle arbeiten Angestellte in Deutschland rund acht Stunden t?glich. F?r eine Teilzeitarbeit k?nnen auch weniger Stunden vereinbart werden. Pausen sind Pflicht und eine notwendige Mehrarbeit (?berstunden) innerhalb eines gewissen Zeitraums k?nnen Arbeitnehmer durch Freizeit ausgleichen.

Im Normalfall arbeiten Angestellte von Montag bis Freitag. In einigen Berufszweigen wie im Gesundheitswesen, in der Gastronomie oder in Verkehrsbetrieben, ist die Arbeit an Sonn- und Feiertagen erlaubt.

Gehalt und Mindestlohn: Sofern Sie mit Ihrem Unternehmen nicht den tariflichen Bestimmungen nach dem Arbeitsrecht unterliegen, k?nnen Sie L?hne und Geh?lter frei verhandeln. Allerdings d?rfen Sie dabei nicht die H?he der vorgeschriebenen Mindestl?hne unterschreiten. Seit Januar 2015 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn in H?he von 8,50 Euro pro Stunde, der im Turnus von zwei Jahren angepasst wird. Dieser Mindestlohn gilt auch f?r Minijobber, Saisonkr?fte und Praktikanten, es sind nur sehr wenige Ausnahmen vorgesehen.

Welche Rechte haben Ihre Mitarbeiter?
Urlaub:
Jeder Arbeitnehmer hat in einem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub und zwar mindestens 24 Werktage. Zus?tzlich zu den Urlaubstagen stehen dem Mitarbeiter auch die Sonn- und Feiertage zur Erholung zur Verf?gung, sofern keine Sonderregelungen vereinbart wurden.

Krankheit: Wenn ein Arbeitnehmer wegen Krankheit nicht arbeiten kann, erh?lt er bis zu einer Dauer von sechs Wochen gesetzlich 100 Prozent des ihm zustehenden Lohns, vorausgesetzt, das Arbeitsverh?ltnis bestand zuvor mindestens vier Wochen. Die Information ?ber die Art der Krankheit unterliegt der ?rztlichen Schweigepflicht.

K?ndigung: Das K?ndigungsschutzgesetz sch?tzt vor sozial nicht gerechtfertigten oder willk?rlichen K?ndigungen, zus?tzlich gibt es Vorschriften zugunsten besonders schutzw?rdiger Arbeitnehmer, wie Schwangeren oder Schwerbehinderten. Eine K?ndigung muss schriftlich erfolgen, um wirksam zu sein. Der Arbeitnehmer hat Anspruch darauf, den K?ndigungsgrund zu erfahren.

Mutterschutz: Werdende M?tter k?nnen laut Mutterschutzgesetz nur im Falle ihrer ausdr?cklichen Einwilligung noch innerhalb von sechs Wochen vor der Geburt besch?ftigt werden. Nach der Geburt besteht ein Besch?ftigungsverbot von mindestens acht Wochen.

Arbeitsschutz: Das Arbeitsschutzgesetz dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Besch?ftigten bei der Arbeit durch Ma?nahmen des Arbeitsschutzes zu gew?hrleisten und zu verbessern.

Gleichbehandlung: Das Gleichbehandlungsgesetz sch?tzt Arbeitnehmer vor Diskriminierung aus Gr?nden der Rasse, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts oder der Religion.

Anmeldung: Ihr erstes Pflichtprogramm als Arbeitgeber nach dem schriftlichen Vertragsabschluss ist die Anmeldung Ihres neuen Mitarbeiters bei der Sozialund Unfallversicherung sowie bei der Krankenkasse (siehe Punkt 16).

Information: Alle genannten Gesetze finden Sie auf www.gesetze-im-internet.de.