Formale Voraussetzungen f?r Ihre Selbstst?ndigkeit

Haben Sie Ihre Gr?ndungsidee gefunden, m?ssen Sie pr?fen, ob Sie die beruflichen, qualifikatorischen und formalen Anforderungen erf?llen. Denn wenn Sie diese Anforderungen nicht erf?llen, k?nnen Sie diese Selbstst?ndigkeit auch nicht aus?ben! Daher m?ssen Sie zuerst herausfinden, wozu Ihre Selbstst?ndigkeit geh?rt. In Deutschland werden drei Kategorien der Selbstst?ndigkeit unterschieden:

  • Sie machen sich in einem der freien Berufe selbstst?ndig, dann werden Sie Freiberufler,
  • Sie gr?nden ein Gewerbe, dann werden Sie Gewerbetreibender,
  • oder Sie gr?nden ein Reisegewerbe, dann werden Sie Reisegewerbetreibender ? hier gibt es einige Besonderheiten gegen?ber anderen Gewerbetreibenden.

Ausf?hrlichere Informationen finden Sie im Internet: www.wir-gruenden-in-deutschland.de.

Gewerbe
Es gibt zahlreiche Berufe, f?r die bestimmte Voraussetzungen zu erf?llen sind. Dies gilt f?r selbstst?ndige T?tigkeiten im Handwerk, f?r erlaubnispflichtige Gewerbe und f?r reglementierte Berufe. Reglementiert bedeutet, dass dieser Beruf ohne eine formale Anerkennung der ausl?ndischen Qualifikation in Deutschland nicht ausge?bt werden darf. Das ist beispielsweise bei Architekten oder Ingenieuren der Fall.

Gewerbe im Handwerksbereich
In Deutschland gibt es zulassungsfreie und zulassungspflichtige Handwerksberufe. F?r die 43 zulassungspflichtigen Handwerke sind bestimmte berufliche Qualifikationen vorgeschrieben. Hier sind eine Meisterqualifikation oder eine vergleichbare Qualifikation erforderlich oder die formale Anerkennung einer entsprechenden ausl?ndischen Qualifikation. Verf?gen Sie ?ber die notwendige Qualifikation f?r einen zulassungspflichtigen Handwerksberuf, beantragen Sie mit dem Nachweis dieser Qualifikation im zweiten Schritt eine Eintragung in die Handwerksrolle. Dort sind alle Selbstst?ndigen in einem zulassungspflichtigen Handwerk aufgelistet. Die Eintragung ist Pflicht. Einen entsprechenden ?Antrag auf Eintragung in die Handwerksrolle? stellen Sie bei der Handwerkskammer in der Region, in der Sie sich selbstst?ndig machen wollen (www.zdh.de).

F?r alle ?brigen nicht aufgef?hrten Handwerke sind keine bestimmten beruflichen Qualifikationen erforderlich. Sie m?ssen sich dann in das Verzeichnis f?r zulassungsfreie / handwerks?hnliche Gewerbe eintragen.

Gewerbe in reglementierten Berufen
Reglementierte Berufe d?rfen in Deutschland nur ausge?bt werden, wenn die ausl?ndische Qualifikation mit dem entsprechenden deutschen Beruf gleichwertig ist. Das hei?t, Sie m?ssen bei der zust?ndigen Beh?rde einen Antrag auf Anerkennung Ihrer ausl?ndischen Qualifikation stellen. Informationen dazu finden Sie unter www.anerkennung-in-deutschland.de. Diese formale Anerkennung ben?tigen Sie auch, wenn Sie in diesem Beruf ein Gewerbe betreiben wollen.

Erlaubnispflichtige Gewerbe
F?r manche Gewerbe ist eine besondere Erlaubnis erforderlich. Das gilt beispielsweise f?r Versicherungsmakler oder f?r Betreiber von privaten Krankenh?usern, Spielhallen oder Wachdiensten. Sie m?ssen bestimmte Voraussetzungen nachweisen und beim Gewerbeamt eine Genehmigung f?r die selbstst?ndige T?tigkeit in dem erlaubnispflichtigen Gewerbe beantragen. Die Voraussetzungen sind nicht f?r alle erlaubnispflichtigen Gewerbe gleich, sondern variieren von Beruf zu Beruf.

Die Bestimmungen zu erlaubnispflichtigen Gewerben sind in der Gewerbeordnung (GewO) ? 29 bis ? 40 geregelt. Haben Sie diese Genehmigungen erhalten, d?rfen Sie das erlaubnispflichtige Gewerbe aus?ben. Sie k?nnen diese Erlaubnis nicht auf andere Personen ?bertragen und andere Personen k?nnen ihre Genehmigung nicht auf Sie ?bertragen.

Freie Berufe
Die Selbstst?ndigkeit in einem freien Beruf erfordert in den meisten F?llen den Abschluss eines Hochschulstudiums. Es ist jedoch auch m?glich, die erforderlichen Kenntnisse f?r die freiberufliche T?tigkeit durch Selbststudium oder durch eine Berufst?tigkeit zu erwerben. Allerdings m?ssen die erworbenen Kenntnisse dem Niveau eines Hochschulstudiums entsprechen. Die freien Berufe werden in Deutschland in drei Kategorien unterteilt: Katalogberufe, ?hnliche Berufe und T?tigkeitsberufe.

F?r die meisten Katalogberufe sind bestimmte berufliche Qualifikationen erforderlich. Weitere Berufspflichten k?nnen erforderlich werden. Diese Anforderungen gelten f?r folgende Berufsgruppen: (a) Heilberufe wie ?rzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, (b) rechtsberatende, steuerberatende und wirtschaftsberatende Berufe wie Rechtsanw?lte, Notare, Wirtschaftspr?fer, Steuerberater und (c) naturwissenschaftliche und technische Berufe, vor allem Ingenieure oder Handelschemiker.

F?r eine freiberufliche T?tigkeit in einem ?hnlichen Beruf ben?tigen Sie eine Ausbildung, ein Studium oder eine Weiterbildung. Das trifft beispielsweise auf jemanden zu, der eine Ausbildung als Elektrotechniker hat und sich danach weitergebildet hat, sodass er jetzt die Arbeiten eines Ingenieures ?bernehmen kann.

Ein T?tigkeitsberuf kann in folgenden Bereichen der Fall sein: (a) wissenschaftliche T?tigkeiten, (b) k?nstlerische T?tigkeiten, (c) schriftstellerische T?tigkeiten, (d) unterrichtende T?tigkeiten und (e) erzieherische T?tigkeiten. Ob die jeweilige T?tigkeit zu den freien Berufen geh?rt, wird meist durch das Finanzamt entschieden.

Berufliche Qualifikationen aus Ihrem Herkunftsland
Wenn Sie die erforderliche Qualifikation in Ihrem Herkunftsland erworben haben, muss Ihre ausl?ndische Qualifikation dem jeweiligen deutschen Beruf gleichwertig sein. Fertigkeiten und Kenntnisse, die Sie mit einer Aus- oder Fortbildung im Ausland erworben haben, lassen sich nicht immer ohne Weiteres einem entsprechenden Berufsbild in Deutschland zuordnen. Denn jedes Land hat sein eigenes Ausbildungssystem und weltweit gibt es unterschiedliche Namen f?r ?hnliche Berufe.

Deshalb m?ssen Sie ein Anerkennungsverfahren durchlaufen. In dem Anerkennungsverfahren werden alle Qualifizierungen, die Sie im Zusammenhang mit Ihrem Berufsabschluss au?erhalb der EU, des EWR oder der Schweiz erworben haben, gepr?ft ? unabh?ngig von Ihrer Staatsangeh?rigkeit, Ihrer Herkunft und Ihres Aufenthaltsstatus (siehe Punkt 7).

Welche Genehmigungen k?nnen sonst noch wichtig sein?

F?r einige freie Berufe wie Apotheker, ?rzte, Hebammen und Notare, ist zus?tzlich zu den vorgeschriebenen beruflichen Qualifikationen noch die Mitgliedschaft in der Berufskammer verpflichtend. F?r die Anmeldung in der Kammer ben?tigen Sie:

  • den Nachweis Ihrer formalen Qualifikation (abgeschlossenes Studium oder gleichwertiger Berufsabschluss),
  • den Nachweis einer Berufshaftpflicht-Versicherung und
  • ein polizeiliches F?hrungszeugnis, das Sie beim Einwohnermeldeamt beantragen.

Andere freie Berufe, beispielsweise nicht-?rztliche Heilberufe wie Heilpraktiker, erhalten diese Zulassung bei ?ffentlichen Einrichtungen, in diesem Falle beim Gesundheitsamt. ?ffentlich bestellte und vereidigte Sachverst?ndige m?ssen sich f?r ihre Zulassung mit der Industrieund Handelskammer oder dem zust?ndigen Gericht in Verbindung setzen. Bestimmte Freiberufler wie Journalisten oder K?nstler k?nnen ihre Arbeit ohne Erlaubnis aufnehmen.

Wichtig f?r Hochschulabsolventen: Wenn Sie Ihr Studium in Deutschland abgeschlossen haben, k?nnen Sie unter Umst?nden ebenfalls ein Gewerbe in einem zulassungspflichtigen Handwerk anmelden. Das gilt laut Handwerksordnung ? 7 Absatz 2 f?r Ingenieure, Absolventen von technischen Hochschulen und von staatlichen oder staatlich anerkannten Technik- und Gestaltungs-Fachschulen. Allerdings m?ssen dabei wesentliche Inhalte Ihres Studiums den Inhalten des jeweiligen Handwerks und der Meisterpr?fung entsprechen. ?hnlich verh?lt es sich, wenn Sie bereits in Ihrem Herkunftsland ein Studium oder eine berufliche Ausbildung abgeschlossen haben. Unter bestimmten Voraussetzungen k?nnen Sie auch dann in einem zulassungspflichtigen Handwerk ein Gewerbe gr?nden.

Reisegewerbe
In ? 55 der Gewerbeordnung wird erl?utert, welche selbstst?ndigen T?tigkeiten zum Reisegewerbe geh?- ren: Das sind insbesondere der Ankauf und Vertrieb von Waren oder von gewerblichen Leistungen, beispielsweise von Reparaturen. Dazu z?hlen ebenso unterhaltende T?tigkeiten, beispielsweise von selbstst?ndigen Schaustellern.

Zur Aus?bung eines Reisegewerbes m?ssen Sie beim Ordnungsamt eine Reisegewerbekarte beantragen. In der Regel gilt die Reisegewerbekarte f?r das gesamte Bundesgebiet. Allerdings kann die Reisegewerbekarte inhaltlich beschr?nkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden sein. W?hrend einige T?tigkeiten von der Reisegewerbekartenpflicht befreit sind, gibt es wiederum andere T?tigkeiten, die im Reisegewerbe nicht ausgef?hrt werden d?rfen.