Finden Sie die ideale Rechtsform f?r Ihr Unternehmen

W?hrend der Planung sollten Sie den rechtlichen Rahmen f?r Ihre Gesch?ftst?tigkeit festlegen. Sie k?nnen unter mehreren gesetzlich vorgegebenen Gesellschaftsformen w?hlen. Pr?fen Sie, mit welcher Rechtsform sich Ihre Gesch?ftst?tigkeit, aber auch Ihre pers?nlichen W?nsche und Ziele, am besten in Einklang bringen lassen und nehmen Sie Beratung in Anspruch. W?gen Sie die Vor- und Nachteile ab, die sich durch die in den einzelnen Rechtsformen festgelegten Vorgaben, Rechte und Pflichten f?r Sie ergeben.

Eine Entscheidung mit weitreichenden Konsequenzen

Die gew?hlte Unternehmensform hat f?r Sie weitreichende Konsequenzen, auch f?r die Kosten der Gr?ndung. Mit der Rechtsform legen Sie fest, ob und in welcher H?he Sie Startkapital aufbringen m?ssen, in welchem Umfang Sie haften werden, welche Anmeldeformalit?ten zu erf?llen sind und wie viele Personen Verantwortung ?bernehmen. Vergleichen Sie die einzelnen Rechtsformen auch im Hinblick auf Regelungen zur Gesch?ftsf?hrung, zu Gewinn- und Verlustbeteiligungen, Professionalit?t, Vorgaben zu Steuerrecht und Buchhaltungspflichten und letztlich, ob sie Ihnen den gew?nschten Entscheidungsspielraum einr?umen.

F?r einige Rechtsformen verlangt das Gesetz einen Gesellschaftsvertrag, eine notarielle Beglaubigung der Gr?ndung oder die Ver?ffentlichung vorgeschriebener Daten und Fakten zu bestimmten gesch?ftlichen Verh?ltnissen des Unternehmens (www.handelsregister.de). Einzelunternehmen und GbRs m?ssen nicht ins Handelsregister eingetragen werden.

Gut zu wissen: Ergeben sich Neuerungen bei Ihrer Gesch?ftst?tigkeit oder den Rahmenbedingungen (Steuergesetze etc.), l?sst sich die Rechtsform auch ?ndern. Das erfordert allerdings einen hohen Aufwand. F?r diesen Fall, wie auch bei der Gr?ndung, sollten Sie sich kompetent beraten und begleiten lassen. Ansprechpartner sind Gr?ndungsinitiativen, Steuerberater, Rechtsanw?lte oder Notare.

Welche Rechtsformen gibt es?
Auf den folgenden Seiten stellt Ihnen der Leitfaden einige charakteristische Merkmale der meist verbreiteten Organisationsformen vor. Grunds?tzlich entscheiden Sie sich zwischen zwei Arten von Rechtsformen: Personengesellschaften (auch Einzelunternehmen) und Kapitalgesellschaften. Sie m?ssen w?hlen, welche Kriterien f?r Sie von Bedeutung sind.

Mit einer Personengesellschaft wie Einzelunternehmen, Gesellschaft b?rgerlichen Rechts oder Partnergesellschafen sind Sie als Einzelunternehmer oder als Gesellschafter sowohl Inhaber als auch Leiter Ihrer Firma. F?r deren Schulden haften Sie uneingeschr?nkt mit Ihrem gesamten pers?nlichen Verm?- gen. Die H?he des Startkapitals k?nnen Sie selbst festlegen. Die Gr?ndung einer Personengesellschaft und eines Einzelunternehmens fordert im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften deutlich weniger finanziellen und b?rokratischen Aufwand. Einfacher gestalten sich auch Steuerrecht und Buchhaltung. Zu den Personengesellschaften geh?ren die Gesellschaft des b?rgerlichen Rechts (GbR), die Partnerschaftsgesellschaft (PartG) und die Offene Handelsgesellschaft (OHG).
Bei Kapitalgesellschaften haften Gesellschafter beziehungsweise Aktion?re ? mit Ausnahmen ? nur in der H?he ihrer Einlage f?r die gesch?ftlichen Aktivit?ten. F?r eine Kapitalgesellschaft ist immer ein Mindeststartkapital erforderlich. Gesellschafter beziehungsweise Aktion?re sind Kapitalgeber, m?ssen aber nicht aktiv an der Gesch?ftsf?hrung beteiligt werden. Zu den Kapitalgesellschaften geh?ren die Gesellschaft mit beschr?nkter Haftung (GmbH), die GmbH-Variante Unternehmergesellschaft (UG) (haftungsbeschr?nkt) und die Aktiengesellschaft (AG).

Beispiele f?r Personengesellschaften

Einzelunternehmer
Einzelunternehmer sind Sie automatisch, wenn Sie sich mit einem Gewerbe oder einer freiberuflichen T?tigkeit alleine selbstst?ndig machen. Sie zahlen Gewerbesteuer (abh?ngig von der H?he Ihrer Eink?nfte), Einkommensteuer, Solidarit?tszuschlag und in der Regel Umsatzsteuer. Einzelunternehmer sind nicht buchf?hrungspflichtig, au?er Sie lassen sich im Handelsregister eintragen. Dann sind Sie automatisch Vollkaufmann und zur kaufm?nnischen Buchf?hrung verpflichtet.

Gesellschaft b?rgerlichen Rechts (GbR)
F?r die GbR k?nnen Sie sich entscheiden, wenn Sie gemeinsam mit anderen ? mindestens mit einem weiteren Gesellschafter ? ein Unternehmen gr?nden. Vorteil: Ein Mindestkapital ist nicht erforderlich. F?r Verbindlichkeiten des Unternehmens haften Sie und Ihre Partner mit Ihrem privaten Verm?gen. Ein schriftlicher Gesellschaftervertrag ist anzuraten. Sofern nicht anders geregelt, m?ssen alle Gesellschafter der GbR wichtigen Entscheidungen zustimmen.

Partnerschaftsgesellschaft (PartG) ? jeder f?r sich
In der PartG k?nnen sich nur Angeh?rige freier Berufe zusammenschlie?en, die kein Handelsgewerbe aus- ?ben, beispielsweise ?rzte, Steuerberater, Architekten, Journalisten oder K?nstler. ?ber die Zul?ssigkeit entscheidet das jeweilige Berufsrecht. Ein Partnerschaftsvertrag muss schriftlich abgefasst werden. Die Anmeldung beim elektronischen Partnerschaftsregister und die Beglaubigung f?hrt der Notar aus. Die PartG beruht im Wesentlichen auf den Grundlagen der GbR. Im Unterschied zur GbR k?nnen Sie mit einer Partnerschaftsgesellschaft allerdings die Haftung beschr?nken. F?r den Fall, dass nur einzelne Partner mit der Bearbeitung eines Auftrags befasst waren, haften allein sie f?r daraus entstandene berufliche Fehler.

Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Die OHG eignet sich f?r Kaufleute, die gemeinsam (mindestens zwei Gr?nder) ein kaufm?nnisches Gewerbe betreiben m?chten. Grunds?tzlich haben alle Gesellschafter das Recht zur F?hrung der Gesch?fte. Ein Gesellschaftsvertrag empfiehlt sich, der Eintrag ins Handelsregister ist Pflicht. Mindestkapital beziehungsweise Mindesteinlage ist nicht vorgeschrieben. F?r Schulden der Gesellschaft haftet jeder Gesellschafter neben seinem Gesellschaftsverm?gen auch mit seinem Privatverm?gen in unbeschr?nkter H?he.

Kommanditgesellschaft (KG)
Wenn Sie als Chef Ihrer Firma das alleinige Entscheidungsrecht behalten, aber Partner als zus?tzliche Kapitalgeber ins Boot holen m?chten, ist die KG ideal. Sie besteht aus dem Unternehmer (Komplement?r) und weiteren Gesellschaftern (Kommanditisten). Diese Kommanditisten sind keine Gesch?ftsf?hrer und haften nur in der H?he ihrer Einlagen. Als Komplement?r haften Sie unbeschr?nkt mit Ihrem gesamten Privatverm?gen. Die KG muss ins Handelsregister eingetragen werden, ein Mindestkapital ist nicht vorgeschrieben.

Beispiele f?r Kapitalgesellschaften

Gesellschaft mit beschr?nkter Haftung (GmbH)
Die GmbH eignet sich f?r Einzelpersonen (?Ein-Personen-GmbH?) ebenso wie f?r Teams. Die Haftung der GmbH ist auf ihr Verm?gen begrenzt, die Gesellschafter haften lediglich mit ihrer Einlage. Die Gr?ndung einer GmbH ist kostspielig: Sie m?ssen 25.000 Euro aufbringen und die H?lfte davon sofort einbezahlen. Auch eine Sachgr?ndung, zum Beispiel durch die Einbringung von Maschinen, ist m?glich. Hinzu kommen Kosten f?r den notariell zu beurkundenden Gesellschaftsvertrag, den Eintrag ins Handelsregister und die Bekanntmachung.

Die GmbH ist eine juristische Person. Das hei?t, die Gesellschaft selbst tritt als Kaufmann im Gesch?ftsverkehr auf, schlie?t zum Beispiel Vertr?ge ab und ist steuerpflichtig. Die Gesch?ftsf?hrung ?bernimmt entweder der Gr?nder selbst oder ein von ihm eingesetzter Gesch?ftsf?hrer. Verletzt der Gesch?ftsf?hrer die ?Sorgfalt eines ordentlichen Gesch?ftsmanns?, ist er der Gesellschaft zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet. In diesem Fall haftet er der Gesellschaft mit seinem pers?nlichen Verm?gen. Die Gesellschafter haften in der Regel nicht mit ihrem privaten Verm?gen.

Die GmbH ist zur Buchf?hrung verpflichtet und muss j?hrlich einen Jahresabschluss aufstellen (Bestimmungen des Handelsgesetzbuches). Der Firmenname muss immer den Zusatz ?Gesellschaft mit beschr?nkter Haftung? oder ?GmbH? enthalten.

Die Unternehmergesellschaft (UG) (haftungsbeschr?nkt)
Die UG bietet sich als Variante der GmbH f?r kleinere Unternehmen, insbesondere im Dienstleistungsbereich an. Das Stammkapital betr?gt mindestens einen Euro. Sie sollten es aber am konkreten Bedarf ausrichten, um Anlaufkosten zum Beispiel f?r Gr?ndung und Anschaffungen abzudecken (siehe Punkt 12). Die UG kann mit einem beurkundungspflichtigen Musterprotokoll gegr?ndet werden, was die Gr?ndungskosten mindert.

Sie sind verpflichtet, mit dem Zusatz ?UG (haftungsbeschr?nkt)? zum Beispiel ?Malek UG (haftungsbeschr?nkt)? auf die Rechtsform hinzuweisen. Bei Haftung, Steuerabgaben und Buchf?hrung gelten die Regelungen des GmbH-Gesetzes. Sie m?ssen ein Viertel Ihrer Gewinne in der Gesellschaft so lange ansparen, bis Sie das Mindestkapital einer GmbH in H?he von 25.000 Euro erreichen.

Aktiengesellschaft (AG)
Als weitere Rechtsform kommt die Aktiengesellschaft in Betracht. Daf?r brauchen Sie drei Aufsichtsr?te und ein Mindestkapital von 50.000 Euro. Da die Regelungen des Aktiengesetzes (AktG) sehr kompliziert sind, bietet sich die Aktiengesellschaft als Rechtsform f?r den Einstieg selten an. Daneben gibt es noch die Kleine Aktiengesellschaft mit vereinfachten Vorschriften zum Gesellschafterkreis, zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats und zu den Pflichten zur Ver?ffentlichung.

Informationen: Auf der Suche nach der Rechtsform f?r Ihr Unternehmen unterst?tzt Sie das Existenzgr?ndungsportal des Bundesministeriums f?r Wirtschaft und Energie (BMWi) mit einem interaktiven ?eTraining zu Rechtsformen?. Die Begleitbrosch?re ? mit hilfreichen Checklisten ? finden Sie auf www.existenzgruender.de.