Aufenthaltsrecht f?r Gr?nder aus dem Ausland

Unter welchen Voraussetzungen Sie als ausl?ndischer Staatsangeh?riger in Deutschland ein Unternehmen gr?nden oder eine selbstst?ndige T?tigkeit aus?ben d?rfen, regelt das Aufenthaltsgesetz. Die Rahmenbedingungen f?r Einreise, Aufenthalt und Aufnahme einer selbstst?ndigen T?tigkeit h?ngen neben Ihrer Staatsangeh?rigkeit von vielen weiteren Faktoren ab. Vor allem Nicht-EU-B?rger brauchen eine gute Vorbereitung. Hier erfahren Sie, wie Sie entsprechende Genehmigungen erhalten und was Sie grunds?tzlich wissen m?ssen, um in Deutschland zu gr?nden. Erg?nzend dazu informiert der Wegweiser ?Zum Aufenthaltsrecht f?r Selbstst?ndige aus Nicht-EU-L?ndern? (www.anerkennung-in-deutschland.de) detailliert und anhand praxisnaher Beispiele ?ber zahlreiche zus?tzliche beziehungsweise spezielle Regelungen, die zum Beispiel f?r Studierende, Akademiker oder Wissenschaftler mit ausl?ndischem Hochschulabschluss sowie f?r Fachkr?fte mit ausl?ndischem Berufsabschluss gelten.

Freiz?gigkeitsgesetz f?r EU-B?rger
Wenn Sie als B?rger der EU oder als B?rger des Europ?ischen Wirtschaftsraums (EWR) auf Dauer in Deutschland leben, arbeiten oder gr?nden m?chten, k?nnen Sie von Ihrem Freiz?gigkeitsrecht Gebrauch machen. Das gilt auch f?r Ihre Familienmitglieder, wenn diese selbst eine andere Staatsangeh?rigkeit besitzen.

Nach Ihrer Einreise m?ssen Sie sich lediglich beim Einwohnermeldeamt registrieren. Die Ausl?nderbeh?rde erteilt Ihnen eine Bescheinigung ?ber das Aufenthaltsrecht und Ihren Familienmitgliedern eine Aufenthaltskarte, wenn diese eine andere Staatsangeh?rigkeit besitzen. Daf?r m?ssen Sie keinen Antrag stellen. Gleiche Rechte wie EU-B?rger haben Staatsangeh?rige der Schweiz sowie der EWR-Staaten Norwegen, Liechtenstein und Island.

Aufenthaltserlaubnis f?r Nicht-EU-B?rger
Grunds?tzlich ben?tigen Sie einen Aufenthaltstitel, sofern Sie aus keinem Mitgliedstaat der Europ?ischen Union (EU) oder des Europ?ischen Wirtschaftsraums (EWR) stammen und auch kein Schweizer Staatsb?rger sind. Dabei unterscheiden sich die Aufenthaltstitel und die jeweiligen formalen Anforderungen, wenn Sie sich in einem Gewerbe oder einem freien Beruf selbstst?ndig machen wollen.

Aufenthaltstitel zur Er?ffnung eines Gewerbes
Wenn Sie ein Gewerbe er?ffnen wollen, dann m?ssen Sie bei der zust?ndigen Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland in Ihrem Land einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel nach ? 21 Absatz 2 AufenthG stellen (www.auswaertiges-amt.de). Die Auslandsvertretung ben?tigt folgende Unterlagen von Ihnen:

  • einen g?ltigen Reisepass Ihres Heimatlandes, manchmal auch eine Meldebescheinigung vom Einwohneramt
  • einen Nachweis, dass Sie die formalen Anforderungen und Qualifikationen f?r Ihre Selbstst?ndigkeit erf?llen
  • Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass Sie mit Ihrer Selbstst?ndigkeit in der Region, in der Sie sich selbstst?ndig machen wollen:

    I. die wirtschaftlichen Interessen ber?cksichtigen

    II. positive Auswirkungen f?r die Wirtschaft erzielen

    III. die Finanzierung (auch Ihres Lebensunterhaltes) sichern

Die Beurteilung Ihrer Unterlagen richtet sich nach der wirtschaftlichen Tragf?higkeit Ihrer Gesch?ftsidee (K?nnen Sie von Ihrer Selbstst?ndigkeit leben?), Ihrer unternehmerischen Erfahrung, der Investitionsh?he, den m?glichen Auswirkungen auf die Besch?ftigungs- und Ausbildungssituation der Region und dem m?glichen Beitrag f?r Innovation und Forschung.

Zur Pr?fung ist eine strukturierte und detaillierte Beschreibung Ihrer Gesch?ftsidee (siehe Punkt 10) inklusive Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan vorzulegen. Daneben m?ssen Sie Ihre Berufserfahrungen oder Erfahrungen als Selbstst?ndiger benennen, und es muss deutlich werden, dass Sie Ihren Lebensunterhalt sicherstellen k?nnen.

Aufenthaltstitel zur Selbstst?ndigkeit in einem freien Beruf
Wenn Sie sich in einem freien Beruf selbstst?ndig machen wollen, m?ssen Sie bei der zust?ndigen Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland in Ihrem Land einen Antrag auf den Aufenthaltstitel nach ? 21 Absatz 5 AufenthaltG stellen. Erforderlich sind:

  • ein g?ltiger Reisepass Ihres Heimatlandes, manchmal auch eine Meldebescheinigung vom Einwohneramt
  • ein Nachweis, dass Sie die formalen Anforderungen und Qualifikationen f?r Ihre selbstst?ndige T?tigkeit erf?llen
  • manchmal Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass Sie mit Ihrer Selbstst?ndigkeit in der Region, in der Sie sich selbstst?ndig machen wollen:

    I. die wirtschaftlichen Interessen ber?cksichtigen

    II. positive Auswirkungen f?r die Wirtschaft erzielen

    III. die Finanzierung Ihrer Unternehmung sichern

Zur Pr?fung ist eine strukturierte und detaillierte Beschreibung Ihrer Gesch?ftsidee (siehe Punkt 10) inklusive Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan vorzulegen. Daneben m?ssen Sie Ihre Berufserfahrung oder Erfahrungen als Selbstst?ndiger benennen, und es muss deutlich werden, dass Sie Ihren Lebensunterhalt sicherstellen k?nnen.

Aufenthaltserlaubnis und dann?
Wenn Sie von der Auslandsvertretung einen positiven Bescheid bekommen, erhalten Sie von dort auch ein Visum, mit dem Sie nach Deutschland zum Zweck der Selbstst?ndigkeit einreisen k?nnen. Dort m?ssen Sie sich zun?chst bei der zust?ndigen Ausl?nderbeh?rde anmelden. Die zust?ndige Ausl?nderbeh?rde finden Sie auf www.bamf.de.

Keine Aufenthaltserlaubnis, und dann?
Wenn die Auslandsvertretung Ihren Antrag ablehnt, bitten Sie die Auslandsvertretung, Ihnen schriftlich die Gr?nde f?r die Ablehnung mitzuteilen. Vielleicht sind es nur formale Gr?nde, die zu einer Ablehnung f?hrten. Sollten es inhaltliche oder sonstige Gr?nde sein, versuchen Sie Ihren Businessplan zu verbessern. Suchen Sie sich hierf?r Unterst?tzung in Ihrem Umfeld oder bei professionellen Beratern. Unterst?tzung finden Sie auch unter www.wir-gruenden-in-deutschland.de.

Wann k?nnen Sie eine Niederlassungserlaubnis beantragen?
Die Aufenthaltserlaubnis zur Aus?bung einer selbstst?ndigen T?tigkeit nach ? 21 des Aufenthaltsgesetzes ist zun?chst befristet. Wenn Ihre Gesch?ftsidee erfolgreich und der Lebensunterhalt f?r Sie und Ihre Familie sichergestellt sind, k?nnen Sie nach drei Jahren (bei einem Gewerbe) beziehungsweise nach f?nf Jahren (bei einem freien Beruf) Ihre Niederlassungserlaubnis in Deutschland beantragen.

Was bedeutet ?Daueraufenthalt ? EU??
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt ? EU r?umt Ihnen das Recht auf Weiterwanderung in einen anderen EU-Mitgliedstaat ein. Sie erhalten diesen unbefristeten Aufenthaltstitel nach f?nfj?hrigem rechtm??igem Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der EU. Mit diesem Titel haben Sie das Recht auf Weiterwanderung in einen anderen Mitgliedstaat der EU.

Ausnahme: Gr?nder mit akademischen Titel
Als Akademiker mit einem anerkannten Hochschulabschluss oder einem Hochschulabschluss, der mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist, haben Sie eine weitere M?glichkeit. Sie k?nnen bei der zust?ndigen Auslandsvertretung in Ihrem Land einen Antrag nach ? 18c AufenthG f?r ein sechsmonatiges Visum zur Planung und Umsetzung einer selbstst?ndigen T?tigkeit in Deutschland stellen. Die Auslandsvertretung ben?tigt folgende Unterlagen von Ihnen:

  • einen g?ltigen Reisepass Ihres Heimatlandes, manchmal auch eine Meldebescheinigung vom Einwohneramt
  • einen Nachweis, dass Sie ?ber einen anerkannten Hochschulabschluss verf?gen oder einen Hochschulabschluss, der einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist
  • einen Nachweis, dass Sie Ihren Lebensunterhalt w?hrend der beantragten sechs Monate sichern k?nnen, da Sie w?hrend Ihres Aufenthaltes in Deutschland keiner Besch?ftigung oder Selbstst?ndigkeit nachgehen d?rfen

Wenn Sie den Aufenthaltstitel erhalten haben, k?nnen Sie nach Deutschland einreisen. Nachdem Sie sich bei Ihrer zust?ndigen Ausl?nderbeh?rde angemeldet haben, ist es innerhalb des sechsmonatigen Aufenthaltes m?glich, eine Selbstst?ndigkeit nach ? 21 Absatz 1 AufenthG f?r ein Gewerbe, nach ? 21 Absatz 2a ? wenn Ihre geplante Selbstst?ndigkeit einen Zusammenhang zu Ihrem Studium erkennen l?sst ? und nach ? 21 Absatz 5 AufenthG f?r einen freien Beruf zu beantragen. W?hrend dieser Zeit k?nnen Sie die Vorbereitungen f?r Ihre selbstst?ndige T?tigkeit umsetzen, d?rfen jedoch keiner Erwerbst?tigkeit nachgehen.

Personen, die aus v?lkerrechtlichen, humanit?ren oder politischen Gr?nden zum Aufenthalt in Deutschland berechtigt sind (?? 22?26 AufenthG): Fl?chtlinge und Bleibeberechtigte
Sie sind nach Ihrem Anerkennungsgesuch als Fl?chtling anerkannt worden, dann k?nnen Sie sich in Deutschland selbstst?ndig machen. Es kommt auf Ihren Aufenthaltstitel an, ob Sie ohne Erlaubnis der Ausl?nderbeh?rde eine Selbstst?ndigkeit aus?ben d?rfen oder ob Sie einen Antrag bei der Ausl?nderbeh?rde zur Erlaubnis der Selbstst?ndigkeit nach ? 21 Abs. 6 AufenthG stellen m?ssen. Dabei k?nnen Sie entweder auf Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder auf Transferleistungen nach dem SGB II zur?ckgreifen. Allerdings m?ssen Sie die formalen Voraussetzungen f?r Ihre Selbstst?ndigkeit erf?llen (siehe Punkt 6) und f?r bestimmte selbstst?ndige T?tigkeiten auch ein Anerkennungsverfahren (siehe Punkt 7) durchlaufen.

Aufenthaltstitel, die keine Erlaubnis der Ausl?nderbeh?rde erfordern
Sie haben einen der folgenden Aufenthaltstitel?

  • (1) ? 22 Satz 2 AufenthG,
  • (2) ?22 Satz 3 AufenthG,
  • (3) ? 23 Abs. 2 AufenthG,
  • (4) ? 25 Abs. 1 AufenthG,
  • (5) ? 25 Abs. 2 AufenthG,
  • (6) ? 26 Abs. 3 AufenthG und
  • (7) ? 26 Abs. 4 AufenthG

Dann d?rfen Sie ohne Erlaubnis der Ausl?nderbeh?rde eine selbstst?ndige T?tigkeit aus?ben und Sie k?nnen Transferleistungen des SGB II erhalten.

Auch wenn Sie ohne Erlaubnis der Ausl?nderbeh?rde eine Selbstst?ndigkeit aus?ben d?rfen, sollten Sie sich ?ber Ihre Gr?ndungsidee und ?ber die Schritte bis zur Gr?ndung eingehende Gedanken machen. Die Erstellung eines Businessplanes kann Ihnen dabei helfen. Sie beschreiben in einem Businessplan, wie Sie Ihre Gr?ndungsidee umsetzen und was Sie nach der Gr?ndung machen wollen. Der Businessplan gibt Ihnen einen ?berblick ?ber Ihre Schritte bis zur Gr?ndung. Wenn Sie eine externe Finanzierung ben?tigen ? beispielsweise von einer Bank ? ist ein Businessplan notwendig, damit die Banken Ihre Idee beurteilen k?nnen. Hier erfahren Sie, an wen Sie sich f?r eine Unterst?tzung wenden k?nnen: www.wir-gruenden-in-deutschland.de.

Aufenthaltstitel, die eine Erlaubnis der Ausl?nderbeh?rde erfordern
Sie haben einen der folgenden Aufenthaltstitel?

(1) ? 18a AufenthG, (2) ? 22 AufenthG, Satz 1, (3) ? 23 Abs. 1 AufenthG und Sie haben nicht ?wegen Krieges in Ihrem Heimatland? die Aufenthaltsgew?hrung bekommen, (4) ? 23a AufenthG, (5) ? 24 AufenthG und Sie haben nicht ?wegen Krieges in Ihrem Heimatland? die Aufenthaltserlaubnis bekommen, (6) ? 25 Abs. 3 AufenthG, (7) ? 25 Abs. 4, Satz 2 AufenthG, (8) ? 25 Abs. 4a AufenthG, (9) ? 25 Abs. 4b AufenthG, (10) ? 25 Abs. 5 AufenthG und die erstmalige Erteilung Ihrer Duldung liegt mindestens 18 Monate zur?ck, (11) ? 25a Abs. 1 AufenthG, (12) ? 25a Abs. 2, Satz 1 AufenthG, (13) ? 25 Abs. 2, Satz 2 AufenthG

Dann ben?tigen Sie zur Aus?bung Ihrer Selbstst?ndigkeit die Erlaubnis der Ausl?nderbeh?rde und m?ssen einen Antrag nach ? 21 Abs. 6 AufenthG stellen. Sie haben gleichzeitig die M?glichkeit, vom ?rtlichen Jobcenter Unterst?tzungsleistungen zu bekommen.

Sie haben einen der folgenden Aufenthaltstitel?
(1) 23 Abs.1 AufenthG und Sie haben ?wegen Krieges in Ihrem Heimatland? eine Aufenthaltsgew?hrung bekommen, (2) ? 24 AufenthG und Sie haben ?wegen Krieges in Ihrem Heimatland? eine Aufenthaltsgew?hrung bekommen, (3) ? 25 Abs. 4, Satz 1 AufenthG, (4) ? 25 Abs. 5 AufenthG und die erstmalige Erteilung Ihrer Duldung liegt weniger als 18 Monate zur?ck.

Dann ben?tigen Sie zur Aus?bung Ihrer Selbstst?ndigkeit die Erlaubnis der Ausl?nderbeh?rde und m?ssen einen Antrag nach ? 21 Abs. 6 AufenthG stellen. Sie haben nicht die M?glichkeit, vom ?rtlichen Jobcenter Unterst?tzungsleistungen zu bekommen, aber Sie haben einen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Die Ausl?nderbeh?rde pr?ft Ihren Antrag nach ? 21 Abs. 6 AufenthG und entscheidet, ob Sie Ihre Selbstst?ndigkeit aus?ben d?rfen. F?r Ihren Antrag ist ein Businessplan notwendig. Darin m?ssen Sie deutlich machen, dass Ihre Selbstst?ndigkeit (I) f?r die deutsche Wirtschaft interessant ist, (II) positive Auswirkungen f?r die deutsche Wirtschaft zu erwarten sind, (III) einen Bedarf in der Region deckt und (IV) durch eigenes Kapital oder durch eine Kreditzusage gesichert ist. Auch ist es wichtig, dass Sie unternehmerische Erfahrungen nachweisen k?nnen. Hier erfahren Sie, an wen Sie sich f?r eine Unterst?tzung wenden k?nnen: www.wir-gruenden-in-deutschland.de.

Aufenthaltstitel, die eine selbstst?ndige T?tigkeit grunds?tzlich nicht erlauben
Sie haben einen der beiden folgenden Aufenthaltstitel?

  • Aufenthaltsgestattung nach ? 55 AsylVfG oder
  • eine Duldung nach ? 60a AufenthG

Dann ist Ihnen die Aus?bung einer selbstst?ndigen T?tigkeit in keinster Weise erlaubt. Auch ein Wechsel zu einem anderen Aufenthaltstitel ist nicht m?glich.