Anerkennung beruflicher Qualifikation: Ihr Recht auf Pr?fung

Anerkennung ausl?ndischer Qualifikationen

Bei einem Anerkennungsverfahren wird anhand von Unterlagen ?ber eine ausl?ndische Qualifikation und Berufserfahrungen im Ausland gepr?ft, ob diese mit dem entsprechenden deutschen Beruf, dem sogenannten Referenzberuf, gleichwertig sind. Es k?nnen auch mehrere Referenzberufe in Frage kommen. Ein Anerkennungsverfahren schlie?t bestenfalls mit einer vollen Gleichwertigkeit ab. In manchen F?llen ist die Anerkennung nur teilweise m?glich. Dann k?nnen Sie nach einer Qualifizierung, einer sogenannten Anpassungsqualifizierung, und / oder einer Pr?fung die volle Gleichwertigkeit erhalten. Wenn die ausl?ndische Qualifikation so gut wie nichts mit dem deutschen Referenzberuf gemeinsam hat, dann gibt es keine Anerkennung. Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie unter www.anerkennung-indeutschland.de.

Welche Vorteile bringt ein Anerkennungsverfahren?
Im Falle einer anerkannten Gleichwertigkeit haben Sie ein offizielles und rechtssicheres Dokument in der Hand, das Ihnen den entsprechenden deutschen Referenzberufs best?tigt. Damit sind Sie rechtlich so gestellt, als h?tten Sie diesen Abschluss in Deutschland erworben. Mit einer teilweisen Anerkennung k?nnen Sie mit einer Anpassungsqualifizierung oder einer Pr?fung die erforderliche Qualifikation nachholen.

Aber auch wenn keine beruflichen Qualifikationen erforderlich sind, bringt eine Anerkennung Ihnen als Unternehmensgr?nder manche Vorteile. Zum Beispiel k?nnen Ihre Ansprechpartner bei Beh?rden, Ihre k?nftigen Kunden oder m?gliche Kapitalgeber Ihre fachlichen Qualit?ten und Kompetenzen besser einsch?tzen ? egal, ob Ihnen die volle oder eine teilweise Gleichwertigkeit Ihrer Qualifikation bescheinigt wird.

Wer kann einen Antrag stellen?
Einen Antrag zur ?berpr?fung der Gleichwertigkeit Ihrer Berufsqualifikation nach dem Anerkennungsgesetz (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz ? BQFG) k?nnen Sie stellen, wenn Sie im Ausland eine Berufsausbildung oder ein Studium abgeschlossen haben und in Deutschland arbeiten wollen. Unoder angelernte Personen ohne einen formalen Berufsabschluss k?nnen keinen Antrag auf Pr?fung der Gleichwertigkeit ihrer Qualifikation stellen.

Wo k?nnen Sie einen Antrag stellen?
Das Anerkennungsverfahren erfolgt in dem Bundesland, in dem Sie leben oder arbeiten wollen. Auf der Internetplattform www.anerkennung-in-deutschland. de erfahren Sie, wo und wie Sie Ihren ausl?ndischen Beruf anerkennen lassen k?nnen. ?ber die Angaben Ihres Berufs und Ihres Wohnorts werden Sie zu der zust?ndigen Stelle gef?hrt. Zus?tzlich erhalten Sie Auskunft ?ber die beruflichen Anforderungen, den Ablauf des Verfahrens und die f?r die Pr?fung erforderlichen Unterlagen. Einen Antrag k?nnen Sie bereits vor Ihrer Einreise aus dem Ausland stellen. Wenn Sie Fragen haben, gehen Sie auf die Internetplattform www.wir-gruenden-in-deutschland.de, dort finden Sie Ansprechpersonen, die Ihnen weiterhelfen werden.

Wo kann ich meinen Hochschulabschluss pr?fen lassen?
F?r die Anerkennung ausl?ndischer Hochschulzugangsberechtigungen und die Anrechnung von im Ausland erbrachten Studien- und Pr?fungsleistungen sind die deutschen Hochschulen zust?ndig. Diese Verfahren sind vom Anerkennungsgesetz nicht erfasst. Wie Ihr Hochschulabschluss in Deutschland bewertet wird, k?nnen Sie bei der Zentralstelle f?r ausl?ndisches Bildungswesen (ZAB) oder direkt in der Datenbank auf http://anabin.kmk.org recherchieren.