Betriebswirtschaftlicher Bezugsrahmen und Bildungs-ROI32

Aus dem Vorstehenden ergibt sich, dass Nutzenbeitr?ge einer Weiterbildungsma?nahme Beitr?ge zur Arbeitssystem-Produktivit?t sind. Nur im Falle von Produktivit?tsverbesserungen k?nnen sie als Verbesserungen des wirtschaftlichen Unternehmenserfolges wirksam und sichtbar werden. Mit anderen Worten: Produktivit?tsverbesserungen stellen eine notwendige, aber keine hinreichende Bedingung f?r den wirtschaftlichen Erfolg dar33.

32 Phillips, Schirmer (2008)
33 Vgl. Bogranz, Landau (2012) S. 15 sowie 17 - 21

Erfolgs- und ergebnisrelevant wird eine Produktivit?tsverbesserung erst dann, wenn sie entweder Kosten reduziert (Einsparungen beim Input) und/oder ?ber eine Mengen-/Umsatzsteigerung den Output des Arbeitssystems erh?ht. Nur in diesen beiden F?llen wird eine verbesserte Produktivit?t direkt im betriebswirtschaftlichen Sinne ergebniswirksam, das hei?t, in der Gewinn- und Verlustrechnung sichtbar.

Der l?ngst f?llige Abschied vom Bildungs-ROI

Bild 3 zeigt, welche ROI-relevanten Steuergr??en durch Produktivit?tsverbesserungen, also gegebenenfalls auch durch Weiterbildungen in einem Arbeitssystem, beeinflusst werden m?ssen, damit sie in der Gewinn- und Verlust-Rechnung, also im Umsatz, in den Kosten oder im Invest (also im Umlauf-/Anlageverm?gen) erscheinen. Hier ist zu beachten, dass die direkte Wirkung auf Umsatz, Kosten, Umlauf-/Anlageverm?gen ?ber die Beeinflussung der Steuergr??en zwar m?glich, aber nicht zwingend ist, eher sogar selten stattfindet.

Selbst dann, wenn im Einzelfall dieser Wirkzusammenhang als gegeben unterstellt werden kann, ist es kaum m?glich, den ROI einer Investition in Weiterbildung zu berechnen, weil der ROI immer die Gesamtkapitalrentabilit?t eines Unternehmens abbildet.34

34 Vgl. zum Beispiel Horv?th & Partners (2009), S. 257

Drei Voraussetzungen w?ren f?r die ROI-Berechnung einer Weiterbildungsinvestition zu erf?llen:

  • Der Nutzenbeitrag einer Weiterbildungsinvestition muss bestimmbar sein als Produktivit?tsbeitrag und als Produktivit?tssteigerung in einem Arbeitssystem.
  • Diese Produktivit?tssteigerung muss ergebniswirksam sein (Kosten und/oder Umsatz in der GuV-Rechnung beeinflussen).
  • Die Ergebniswirkung der Einzelinvestition muss als Anteil an der Gesamtrentabilit?t des Unternehmens diskriminierbar sein.

Wohlgemerkt: ein ROI ist ?berhaupt nur berechenbar, wenn alle drei der genannten Voraussetzungen bestehen. Aber bereits an den ersten beiden Voraussetzungen w?rde die ROI-Berechnung der meisten Weiterbildungsinvestitionen scheitern, alle ?brigen aber sp?testens an der dritten.

Wenn man einmal von den unl?sbaren Schwierigkeiten, die mit der Isolierung der Ergebniswirkung einer Weiterbildungsinvestition am Gesamt-ROI verbunden w?ren, absehen w?rde, erreichen in mittelst?ndischen Unternehmen Weiterbildungsinvestitionen nicht die Gr??enordnung, die diesen Aufwand lohnte.

Eine Nutzen-/Kostenbetrachtung, die die oben beschriebenen Nutzenbeitr?ge und -wirkungen einer Weiterbildung so in Beziehung zu ihren Kosten setzt, wie diese ?blicherweise in einem Unternehmen ermittelt werden, reicht f?r Bildungscontrolling aus. An eine Weiterbildungsinvestition m?ssen keine h?heren Anforderungen gestellt werden als an andere Einzelinvestitionen ? aber auch keine niedrigeren.