1. Schritt: Team bilden und informieren

Greifen Sie zur Durchf?hrung der Gef?hrdungsbeurteilung auf Ihre Fachkraft f?r Arbeitssicherheit und / oder den Betriebsarzt zur?ck. Die Gef?hrdungsbeurteilung wird in der Regel ?ber den Arbeitsschutzausschuss initiiert und von diesem begleitet. Ein Arbeitsschutzausschuss ist bei Unternehmen ab 20 Mitarbeitern verpflichtend (? 11 Arbeitssicherheitsgesetz). Es k?nnen auch externe Dienstleister zur Unterst?tzung eingesetzt werden. Je nach Unternehmensgr??e sind unterschiedliche Betreuungsmodelle durch Arbeitssicherheitsexperten und Betriebs?rzte m?glich. F?r kleinere Unternehmen gibt es L?sungen, die sich st?rker am individuellen Bedarf orientieren.

Der Betriebsbzw. Personalrat muss fr?hzeitig eingebunden werden, denn er hat bei der Festlegung der konkreten Vorgehensweise und der Methoden ein Mitbestimmungsrecht.