Aus Verb?nden und Institutionen

Bau-Tarifvertragsparteien zur Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts

?Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG), die Allgemeinverbindlichkeit von Bau-Tarifvertr?gen f?r wirksam zu erkl?ren, sichert die Zukunft unserer vorbildlichen Sozialkassenverfahren und stellt die Tarifpolitik in der Bauwirtschaft wieder auf sicheren Boden.? Mit diesen Worten kommentierten die Vertreter der Bau-Tarifvertragsparteien, der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB), der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) und die IG BAU, den neuen Beschluss des BAG.

Andreas Schmieg, Vizepr?sident und Verhandlungsf?hrer des HDB, erkl?rte: ?Damit haben sich die neuen Angriffe gegen die Sozialkassenverfahren nicht durchsetzen k?nnen. Die Sozialpartner haben nun die Gewissheit, in n?chsten gemeinsamen tarifpolitischen Schritten wieder den klassischen Weg der Allgemeinverbindlicherkl?rung nach Paragraph f?nf des Tarifvertragsgesetzes w?hlen zu k?nnen.?

Frank Dupr?, Vizepr?sident und Verhandlungsf?hrer des ZDB, erg?nzte: ?Es war richtig, dass der Gesetzgeber in der vergangenen Legislaturperiode die Vorschriften f?r die Allgemeinverbindlicherkl?rung von Tarifvertr?gen reformiert hat. Sie haben nun bei ihrer Anwendung durch das Bundesarbeitsministerium und ?berpr?fung durch das Bundesarbeitsgericht ihre erste Bew?hrungsprobe bestanden. Die Regelungen tragen damit zur Erh?hung der Tarifbindung und zur Beibehaltung guter und fairer Arbeitsbedingungen bei.?

Dietmar Sch?fers, Stellvertretender Bundesvorsitzender der IG BAU, erl?uterte: ?F?r mehr als eine Million Menschen in der Baubranche bringt die Entscheidung endlich Rechtssicherheit. Die bew?hrten und innovativen Verfahren beim Urlaub und der Zusatzversorgung der Bauleute stehen auf sicheren Beinen. Dieses Signal f?r die Zukunft der Tarifvertr?ge am Bau ist wichtig.?

Im September 2016 und Januar 2017 hatte das BAG mehrere Allgemeinverbindlicherkl?rungen im Baugewerbe gekippt und damit die Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft gef?hrdet. Mittels eines Sozialkassensicherungsgesetzes, dem SokaSiG, gelang es zun?chst, eine ?bergangsl?sung zu schaffen. Die Sozialkassenverfahren dienen unter anderem der Sicherung der Urlaubsanspr?che der Arbeitnehmer, der F?rderung einer qualitativ hochwertigen Berufsausbildung und der Altersvorsorge in der Bauwirtschaft.

Bundesweit profitieren rund 77.000 Baubetriebe, knapp 700.000 Arbeitnehmer, zirka 35.000 Auszubildende und mehr als 370.000 Rentner von den Sozialkassenverfahren.