Welche Produkte sind davon betroffen?

Welche Produkte sind davon betroffen?

Wie die Gesetzestitel andeuten, sind mit der Novellierung neben energiebetriebenen nunmehr auch Produkte betroffen, die zwar selbst keine Energie nutzen, aber dennoch deren Verbrauch beeinflussen. Beispiele hierf?r sind etwa D?mm- und Isoliermaterialien, Duschk?pfe oder Wasserh?hne.

Die ?kodesign-Richtlinie ist eine Rahmenrichtlinie. Als solche enth?lt sie selbst keine konkreten Produktanforderungen. Erst mit dem Inkrafttreten der sogenannten Durchf?hrungsma?nahmen (Verordnungen) werden diese nach und nach f?r einzelne Produktgruppen festgeschrieben. F?r folgende Produkte bestehen sie bereits (Stand vom 23.01.2013):

F?r eine gro?e Anzahl weiterer Produktgruppen laufen derzeit noch Verfahren zur Verabschiedung einer Durchf?hrungsma?nahme.

Im Arbeitsprogramm f?r die Jahre 2012 bis 2014 werden zudem folgende Produktgruppen ins Auge gefasst:

Die Anforderungen werden nach dem Inkrafttreten einer Verordnung oft stufenweise eingef?hrt. Aktuelle Informationen?ber den Stand der Verfahren und den Zeitplan der Einf?hrung erhalten Sie auf den Webseiten der Bundesanstalt f?rMaterialforschung und -pr?fung (BAM) oder des Umweltbundesamtes (UBA).