Was ist zu beachten?

Was ist zu beachten? Die in der jeweiligen Durchf?hrungsma?nahme festgelegten Produktanforderungen werden EU-weit unmittelbar und verbindlich g?ltig. Damit d?rfen betroffene Produkte innerhalb des Europ?ischen Wirtschaftsraums nur noch in den Verkehr gebracht werden, wenn sie diese Mindeststandards erf?llen. Verantwortlich daf?r ist der Inverkehrbringer, also in der Regel der Hersteller, sein Bevollm?chtigter oder der Importeur. Dies gilt auch f?r Baugruppen und Bauteile. Produkte, die vor dem Inkrafttreten einer Verordnung bereits im Europ?ischen Wirtschaftsraum in Verkehr sind oder aus diesem exportiert werden, unterliegen dagegen nicht der Richtlinie.

Durchf?hrungsma?nahmen k?nnen zum Beispiel

  • verbindliche Grenzwerte f?r den Energieverbrauch, die Energieeffizienz und den Schadstoffgehalt enthalten oder
  • bestimmte Informationspflichten gegen?ber Beh?rden oder Verbrauchern einfordern.

Derzeit wird dar?ber hinaus gepr?ft, wie in Zukunft im Rahmen der Verordnungen auch Materialeffizienzziele integriert werden k?nnen. Hierzu muss zun?chst aber noch ein konsistentes Indikatorensystem entwickelt werden. Die Einhaltung der Pflichten aus der ?kodesign-Richtlinie wird durch die cE-Kennzeichnung best?tigt. Bei Nichteinhaltung drohen empfindliche Ordnungsstrafen, R?ckrufaktionen und ggf. ein Vertriebsverbot. Informationen ?ber den Inhalt der Verordnungen erhalten Sie zum Beispiel auf den Webseiten des EuP-Netzwerks.

Hersteller sollten deshalb kontrollieren, ob eines ihrer Produkte betroffen ist. Liegt f?r dieses bereits eine Durchf?hrungsma?nahme vor, ist zu pr?fen, ob deren Anforderungen erf?llt werden. Nach der sogenannten Konformit?tsbewertung muss eine Konformit?tserkl?rung ausgestellt werden. Bei dem Konformit?tsverfahren kann grunds?tzlich zwischen der internen Entwurfskontrolle und einem Managementsystem gew?hlt werden. Zudem sind die CE-Kennzeichnung sowie alle weiteren geforderten Informationen auf dem Produkt anzubringen. Das genaue Verfahren hierf?r legt die jeweilige Verordnung fest. Mit der CE-Kennzeichnung versichert der Hersteller oder sein Bevollm?chtigter, dass f?r das Produkt alle verbindlichen Konformit?tsbewertungen durchgef?hrt wurden und alle einzuhaltenden Herstellerrichtlinien erf?llt sind. Die Verantwortlichen m?ssen deshalb neben der ?kodesign-Richtlinie auch auf m?gliche andere einzuhaltende Gemeinschaftsvorschriften achten. Die Unterlagen der Konformit?tsbewertung und -erkl?rung sind bis zehn Jahre nach Ende der Produktion aufzubewahren.

Da die Entwicklung von Produkten oft einen langen Zeitraum in Anspruch nimmt, sollte stets der Stand der Durchf?hrungsma?nahmen im Auge behalten werden. Zudem er?ffnet dies Unternehmen die M?glichkeit, aktiv Einfluss auf kommende Verordnungen zu nehmen. Deren Verabschiedung geht ein intensives Konsultationsverfahren voraus. In dessen Verlauf k?nnen sich Unternehmen im Rahmen der Vorstudie und des Beraterkreises f?r das Konsultationsforum einbringen.