Verpackung, die nicht bei privaten Endverbrauchern anfallen
Verpackung, die nicht bei privaten Endverbrauchern anfallen
Letztvertreiber von Waren sind grunds?tzlich dazu verpflichtet, deren Verpackungen unentgeltlich zur?ckzunehmen und einer Verwertung zuzuf?hren. Dies ist zum Beispiel durch Beauftragung eines Entsorgungsunternehmens oder durch R?cknahme oder Branchensysteme selbstst?ndig zu organisieren. Davon abweichende Regelungen ?ber den Ort der R?ckgabe und die Kostenregelung k?nnen die Beteiligten allerdings individuell vereinbaren.