Wenn Besch?ftigten ihre Arbeit unter Einsatz mobiler Endger?te an beliebigen Orten und zu beliebigen Zeiten, also nicht an einem festeingerichteten Arbeitsplatz im Unternehmen oder Homeoffice, erledigen, spricht man von mobiler Arbeit. Die ist inzwischen schon allenthalben ge?bte Praxis. Unternehmen sind allerdings gut beraten, wenn sie dieser Arbeitsform besondere Aufmerksamkeit schenken. Denn den Vorteilen, die die Flexibilit?t f?r Arbeitnehmer wie Arbeitgeber bietet, steht eine Reihe von potenziellen Gef?hrdungen gegen?ber, derer sich die Beteiligten bewusst werden m?ssen und denen sie rechtzeitig entgegentreten sollten. Gemeinsam mit den Besch?ftigten bzw. dem Betriebsrat sollte gepr?ft werden, welche T?tigkeiten grunds?tzlich f?r mobile Arbeit in Frage kommen. Umfang und Auspr?gung mobiler Arbeit m?ssen sich zun?chst nat?rlich an der Sicherstellung betrieblicher Abl?ufe orientieren. Technische Voraussetzungen m?ssen gegeben sein, dar?ber hinaus gibt es neue Anforderungen an die Kompetenzen von F?hrungskr?ften und Mitarbeitern. Ohne ein gemeinsame erarbeitetes Konzept und Regeln zur mobilen Arbeit wird es nicht gehen. Zur Unterst?tzung k?nnen Sie die neue Checkliste zur Gestaltung mobiler Arbeit des ifaa - Institut f?r angewandte Arbeitswissenschaft e.V. heranziehen.
Hier einige Beispiele zu den Handlungsfeldern
Datensicherheit und Datenschutz
Alle, die mehr oder weniger regelm??ig mit der Bahn unterwegs sind kennen das: Rein in den Zug, Sitzplatz suchen, Laptop auf und ?ran an die Arbeit`. Viele nutzen die Fahrt zum Arbeitsplatz oder an einen anderen Einsatzort, um Emails zu checken, einen Vortrag zu ?berarbeiten oder zum Studium der digitalen Akten. Zudem wird noch flei?ig per Smartphone telefoniert. Nicht selten erf?hrt man als Mitfahrender interessante Einzelheiten ?ber das Innenleben von Unternehmen - mitunter handelt es sich dabei um h?chst sensible Informationen. Haben Ihre Mitarbeiter einen Sinn f?r den Umgang mit Unternehmensdaten resp. personenbezogenen Daten? Gibt es ausreichend Sicherheitsmechanismen und sind sie bekannt? Gibt es verbindliche Standards im Unternehmen, auch zum Umgang mit den Besch?ftigtendaten?
Arbeitsplatzgestaltung
Durch den Einsatz von mobilen Endger?ten wie Notebooks, Tablets und Smartphone bekommt der klassische station?re PC-/B?ro- bzw. Teleheimarbeitsplatz ernsthafte Konkurrenz. Arbeiten auf dem Sofa, im Liegestuhl, am K?chentisch, alles ist m?glich. Die Arbeitsst?ttenverordnung kann hier nicht greifen. Wohl aber das Arbeitsschutzgesetz, nachdem der Arbeitgeber zum Beispiel eine Unterweisungspflicht hat. Es geht darum, ein Bewusstsein f?r gesundes mobiles Arbeiten zu schaffen. Endger?te ohne Tastatur oder mit zu kleinen Bildschirmen sollten zum Beispiel nur kurzfristig oder gar nicht eingesetzt werden. Stellen Sie den Mitarbeitern die notwendigen Arbeitsmittel, die den technischen und ergonomischen Standards entsprechen, zur Verf?gung?
Arbeitszeit
Ein hei?es Eisen. Das Arbeitszeitgesetz greift auch bei mobiler Arbeit. Aber die Kontrolle ?ber Einhaltung von Pausen- und Ruhezeiten entzieht sich dem Arbeitgeber weitestgehend, wenn der Mitarbeiter unterwegs ist. Die Gefahr der freiwilligen Selbstausbeutung ist nachweislich gro?. F?hrungskr?fte haben hier eine wichtige Vorbildfunktion. Sie sollten gemeinsame Regeln zur Erreichbarkeit nicht durch das eigene Verhalten konterkarieren. Auch hier wird es h?ufig notwendig sein, ein Verantwortungsbewusstsein f?r die eigene Gesundheit und die der Mitarbeiter zu schaffen und pers?nliche Kompetenzen zum Zeitmanagement aufzubauen.
Ein guter Rat:
In Betriebsvereinbarungen k?nnen die Eckpunkte des Arbeitsschutzgesetzes bei mobiler Arbeit f?r alle verbindlich geregelt werden. Denken Sie in diesem Zusammenhang auch an die Gef?hrdungsbeurteilung, zu der Sie nach ?5 ArbSchG verpflichtet sind. Sie gibt Aufschluss ?ber alles, was Gesundheit und Sicherheit eines Besch?ftigten beeintr?chtigen kann.