Internationale Fachkr?fte in KMU integrieren (Teil 2)

Die Integration ausl?ndischer Fachkr?fte geschieht aber auch durch die systematische Gestaltung der Einf?hrungs- und Einarbeitungsphase.

Das Einstellungsverfahren migrationssensibel und rechtssicher durchf?hren

Zur migrationssensiblen Vorbereitung des Einstellungsverfahrens kann der ausl?ndischen Fachkraft beispielsweise bereits mit dem Einreichen ihrer Bewerbungsunterlagen ein fester Ansprechpartner als ?K?mmerer? zur Seite gestellt werden, an den sie w?hrend des Bewerbungs- und Einstellungsverfahrens Fragen stellen kann. Dadurch wird ein gegenseitiges Kennenlernen bereits vor der Anstellung erm?glicht, das einsch?tzen hilft, ob der Bewerbende tats?chlich ins k?nftige Team passt.

Zus?tzlich sind von der Personalabteilung die rechtlichen Bestimmungen f?r die Besch?ftigung ausl?ndischer Fachkr?fte zu beachten, die zur bzw. vor Abschlie?ung von Arbeitsvertr?gen erforderlich sind. Diese sind in verschiedenen Gesetzen und Rechtsverordnungen festgelegt: Zum Beispiel im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und seinen Rechtsverordnungen (Aufenthaltsverordnung (AufenthVO), in der Besch?ftigungsverordnung (BeschV) und im Freiz?gigkeitsgesetz/EU (Freiz?gG/EU). Besondere Abkommen bestehen mit der Schweiz (Freiz?gigkeitsabkommen EU-Schweiz) sowie mit der T?rkei (Assoziationsabkommen EWG/T?rkei). Bis auf einige Ausnahmen haben EU-Staatsangeh?rige und ihnen gleichgestellte Staatsangeh?rige generell einen uneingeschr?nkten Zugang zum Arbeitsmarkt in Deutschland. Ein Aufenthaltstitel wird in der Regel von Personen aus nicht EU-Staaten verlangt (z.B. eine Aufenthaltserlaubnis). Das Verfahren zur Erlangung eines Aufenthaltstitels, der die Aufnahme einer Erwerbst?tigkeit erm?glicht, ist unterschiedlich und h?ngt ab von der Staatsangeh?rigkeit, der Qualifikation der Person sowie von der Art der aufzunehmenden Besch?ftigung.

Angesichts der Vielzahl von gesetzlichen Regelungen ist es erforderlich, sich vor der Besch?ftigung einer Fachkraft aus dem Ausland eingehend ?ber die anzuwendenden rechtlichen Bestimmungen zu informieren, so dass der Arbeitsvertrag mit der internationalen Fachkraft unter den erforderlichen rechtlichen Bedingungen abgeschlossenen und der f?r die Besch?ftigung in Deutschland notwendige Aufenthaltstitel erteilt werden kann. Ratsam ist die Verwendung eines zweisprachigen Arbeitsvertrags ? soweit noch keine ausreichenden Deutschkenntnisse bei dem k?nftigen Arbeitnehmer vorhanden sind. Ist beabsichtigt, den Arbeitsvertrag nur in der Fremdsprache des zu Besch?ftigenden abzuschlie?en, so ist f?r das durchzuf?hrende Erlaubnisverfahren in aller Regel eine beglaubigte ?bersetzung ins Deutsche anzuf?gen.

Es bietet sich auch an, die k?nftigen Fachkr?fte ?ber das deutsche Sozialversicherungssystem aufzukl?ren sowie Fragen zu Wohnortwechsel und Umzug bereits im Vorfeld beispielsweise durch den ?K?mmerer? abzukl?ren ? m?glichst noch bevor der Arbeitsvertrag abgeschlossen wird. Dadurch wird Vertrauen aufgebaut und ein Sicherheitsgef?hl vermittelt.

Die Einf?hrungs- und Einarbeitungsphase systematisch gestalten

Der Integrationsprozess kann zus?tzlich durch eine Einf?hrungs- und Einarbeitungsphase vorbereitet werden. Die Verantwortung daf?r tragen im Wesentlichen der Personalleiter und der direkte Vorgesetze der k?nftigen Fachkraft. Ziel dessen ist es, die internationalen Fachkr?fte durch umfassende Informationen und Begleitung in der Startphase intensiv zu unterst?tzen, damit ihre Arbeitsaufnahme gelingt, ein guter Grundstein f?r die soziale und fachliche Eingliederung gelegt ist und ihrem Bed?rfnis nach Orientierung entsprochen wird. Gezielte Informationen in der Startphase k?nnen beispielsweise Informationen zur Unternehmenskultur, zum Arbeitsbereich, zum Arbeitsplatz, zu den Teamstrukturen und zum Arbeitsumfeld sein ? quasi ein Erst-Info-Paket.

Oft liegen bei internationalen Fachkr?ften andere Studieng?nge oder andere fachliche Schwerpunkte als bei deutschen Bewerbern vor. Dies hat meist eine l?ngere und intensivere Einarbeitungszeit zur Folge, in der Nach- bzw. Erg?nzungsqualifikationen erforderlich werden. Zur Begleitung dieses Prozesses bieten sich entsprechende Trainee-Programme an, die von der Personalabteilung in Kooperation mit dem direkten Vorgesetzten zu planen und zu koordinieren sind.

Aktuelle Informationen zu den rechtlichen Bestimmungen f?r die Besch?ftigung internationaler Fachkr?fte erhalten Sie in der vom RKW verfassten und vom Bayerischen Staatsministerium f?r Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie herausgegebenen Informationsbrosch?re Fachkr?ftewegweiser Bayern f?r mittelst?ndische Unternehmen und Handwerk in Bayern, S?ule 4: NEUE WEGE ? NEUE CHANCEN: ZUWANDERUNG UND WILLKOMMENSKULTUR.